Österreich: VfGH hebt Vorratsdatenspeicherung auf
Der österreichische Verfassungsgerichtshof VfGH hat am heutigen Tage jene Gesetze als verfassungswidrig aufgehoben, die die Republik Österreich zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung 2006/24/EG erlassen hat.
Die Richter des VfGH – die die Rechtssache ungewöhnlich schnell entschieden hatten – begründeten ihre Feststellung damit, dass die besagten Gesetze Artikel 8 EMRK verletzen. Dieser schützt unter anderem das Recht auf Privat- und Familienleben, woraus sich auch ein Grundrecht auf Datenschutz ergibt. In dieses wurde durch die Regelungen der Vorratsdatenspeicherung unverhältnismäßig eingegriffen. Denn zwar könne Vorratsdatenspeicherung selbst verfassungskonform sein, wenn sie dem Datenschutz und der EMRK entspreche. In Österreich war das aber nicht der Fall.
Konkret sind das Telekommunikationsgesetz (13 Paragraphen), das Sicherheitspolizeigesetz (zwei Paragraphen) und die Strafprozessordnung (ein Paragraph) betroffen. Aus diesen wurden entweder Wortfolgen gestrichen oder gleich die ganze Bestimmung aufgehoben, da diese Bestimmungen in ihrer Gesamtheit grundrechtlich unverhältnismäßig sind.
Als Gründe werden unpräzise Formulierungen, viel zu geringer Fokus auf die als Begründung vorgebrachte Bekämpfung schwerer Kriminalität und ein Mangel an Sanktionen für etwaige Fälle von Missbrauch der gesammelten Daten genannt.
Der VfGH hat keine Reparaturfrist für die Gesetze vorgesehen. Gegen seine Erkenntnisse sind keine Rechtsmittel mehr möglich. Die Aufhebung tritt daher am Ende jenes Tages in Kraft, an dem die Entscheidung vom Bundeskanzler im Bundesgesetzblatt kundgemacht wurde. Dieser ist verpflichtet, die Kundmachung unverzüglich vorzunehmen.
Eine Zusammenfassung der Entscheidung findet sich hier (PDF).