Android: Alternativen zu Google Now ab Werk sind verboten
Seit März 2014 müssen Android-Smartphones während des Startvorgangs das „Powered by Android“-Logo anzeigen. Googles neue Richtlinien für Abnehmer des mobilen Betriebssystems macht den Herstellern jetzt weitere Vorgaben. Der Konzern will das eigene Ökosystem noch stärker schützen.
In Zukunft sind zu diesem Zweck andere Sprachassistenten neben Google Now wie beispielsweise Samsungs S-Voice als Installation ab Werk nicht mehr erlaubt, berichtet Android Police unter Berufung auf The Information. Auch das Schlüsselwort zum Aufruf des Assistenten, „Ok Google“, darf nicht verändert werden. Beim Motorola Moto X (2014) ist das aktuell noch möglich.
Des Weiteren schreibt Google vor, dass bei längerem Betätigen einer physischen Home-Taste Google Now gestartet werden muss. Dasselbe gilt für virtuelle Home-Tasten, über die Google Now mit einem Wisch nach oben gestartet wird. Ob beide Schaltflächen bei anderer Nutzung alternative Funktionen aufweisen dürfen, darüber liegen keine Informationen vor.
Für das Anzeigen von Webseiten innerhalb einer App – also ohne Rückgriff auf einen Browser – schreibt Google die Verwendung der hauseigenen, auf Chromium basierenden WebView-Engine vor. In der Vergangenheit griffen Applikationen zur Darstellung von Webseiten oftmals auf alternative Browser des Herstellers zurück.
Nicht neu ist die Erkenntnis, dass Hersteller direkt auf dem Startbildschirm einen Ordner mit Google Apps und die Google Suche integrieren müssen. Die Anzahl der vorinstallierten Apps hat Google allerdings auf 20 angehoben. Ihre Reihenfolge im Ordner ist ebenfalls vorgegeben.
Googles „Mobile Application Distribution Agreement“ ist nicht öffentlich. Über die vergangenen Monate waren allerdings wiederholt Informationen zu den Details an die Öffentlichkeit gelangt. Die Vereinbarung ist von jedem Hersteller zu unterzeichnen, der Android inklusive der Google-Dienste und Zugang zum Play Store anbieten möchte.