Google: Justizminister fordert Offenlegung der Such-Kriterien

Andreas Frischholz
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Google: Justizminister fordert Offenlegung der Such-Kriterien

Google soll die Kriterien für die Suchergebnisse veröffentlichen, fordert Justizminister Heiko Maas (SPD) im Interview mit der Bild am Sonntag. „Die Nutzer von Google sollten nachvollziehen können, wie die Suchergebnisse sortiert werden“, sagte Maas. Laut Google sind die geforderten Tools jedoch längst verfügbar.

Erneut kritisiert Maas, dass Google unzählige Daten von den Nutzern sammelt, um diese zu verwerten, indem etwa Kaufentscheidungen beeinflusst werden. Die Nutzer würden aufgrund solcher Eingriffe jedoch die Kontrolle über ihre Daten verlieren, was für Maas eine „digitale Entmündigung“ darstellt, die gestoppt werden müsse. Da sich die entsprechenden Regelungen auf nationaler Ebene kaum noch umsetzen lassen, werde zumindest innerhalb der EU ein einheitlicher Datenschutz benötigt.

Die aktuellen Aussagen von Maas fallen allerdings etwas zurückhaltender aus. Zuletzt forderte er, Google solle den Algorithmus der Websuche offenlegen – also das wichtigste Geschäftsgeheimnis des Unternehmens. Doch davon rückt der Justizminister nun ab, die „nackte Formel“ interessiere ihn nicht. Das wäre auch zum Wohl der Nutzer, denn mit der Veröffentlichung des Such-Algorithmus‘ würden „Manipulationen Tür und Tor“ geöffnet. Stattdessen soll Google sämtliche Kriterien veröffentlichen, die „die Suchergebnisse wesentlich beeinflussen“. Dazu zähle etwa:

„Welche Rolle spielen etwa die eigenen Profildaten? Inwiefern sind Daten von Google gelöscht worden? Werden Kunden von Google bevorzugt? Welche Rolle spielt Werbung?“

Bundesjustizminister Heiko Maas

Google dementiert Manipulation der Suchergebnisse

Google Deutschland hat bereits auf die Vorwürfe von Maas reagiert. Die geforderten Informationen werden demnach bereits im Webmaster-Blog veröffentlicht, der „regelmäßig über die Kriterien des Google-Rankings informiert“. Ebenso hätten Nutzer bereits heute die Möglichkeit, die Rolle von Profildaten bei den Suchergebnissen zu beeinflussen – als Beispiel wird die Berücksichtigung von Standortdaten genannt. Zudem können Nutzer die Option wählen, dass die Individualisierung der Suchergebnisse ausgeschaltet wird.

Der Knackpunkt in dem Streit mit Google ist allerdings, inwiefern „Suchergebnisse etwa durch wirtschaftliche Interessen manipuliert werden“, so Maas. Entsprechende Beschwerden haben Google-Konkurrenten bereits vor geraumer Zeit bei der EU-Kommission eingereicht. Konkret lautet der Vorwurf: Google missbrauche die dominante Position im Suchmaschinengeschäft, um hauseigene Dienste gegenüber Konkurrenz-Angeboten zu bevorzugen. Derzeit prüfen die europäischen Wettbewerbshüter noch, ob ein offizielles Verfahren eingeleitet wird.

Derweil weist Google die Vorwürfe zurück. So heißt es in der aktuellen Mitteilung: „Die Reihenfolge unserer Suchergebnisse wird nicht durch kommerzielle Interessen beeinflusst.“ Google trenne strikt zwischen kommerziellen Werbeanzeigen und den nach Relevanz geordneten Suchergebnissen.

Streit um Marktmacht von Google

Unabhängig von der Frage, ob Google die Suchergebnisse aufgrund kommerzieller Interessen beeinflusst, bleibt der Streit um den dominanten Marktanteil im Suchmaschinengeschäft. Zumal dieser zu den Kritikpunkten zählt, die regelmäßig von Vertretern der Bundesregierung genannt werden. Justizminister Maas erklärt etwa im aktuellen BamS-Interview: „Wir müssen angesichts der Tatsache, dass Suchmaschinen für unser Leben immer wichtiger werden und Google den Markt zu über 90 Prozent beherrscht, schon darauf achten, dass Google seine Macht nicht missbraucht.

Juristen sind allerdings skeptisch, ob allein eine Monopolstellung im Suchmaschinengeschäft ausreicht, um Google als marktbeherrschendes Unternehmen einzustufen. Das bestätigte bereits die Monopolkommission der Bundesregierung in einem Gutachten. Und zu einem ähnlichen Fazit kommt eine Forschungsarbeit von Juristen der Universität Düsseldorf, auf die das Online-Portal Telemedicus verweist. Demnach ist der Marktanteil – zumindest auf kartellrechtlicher Ebene – nicht allzu relevant, sofern ein Online-Dienst unentgeltlich angeboten wird und konkurrierende Anbieter existieren. Beides trifft bei Google zu: Die Web-Suche ist kostenfrei und trotz der Dominanz existieren mit Bing, Yahoo und zahlreichen Spezialsuchmaschinen nach wie vor alternative Angebote.

Bundesregierung fehlen politische Mittel gegen Google

Mit einem Verweis auf das Kartellrecht wird es demnach schwer fallen, die Datensammlungen von Google einzudämmen. Trotz der lautstarken Kritik fehlen der Bundesregierung allem Anschein nach die politischen Mittel, um den Worten Taten folgen zu lassen. Hinzu kommt, dass Schützenhilfe von außen mittelfristig nicht zu erwarten ist. Denn derzeit lässt es sich noch nicht absehen, ob die EU-Kommission ein offizielles Wettbewerbsverfahren gegen Google einleiten wird. Und die Zukunft der europäischen Datenschutzreform steht ohnehin in den Sternen.

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