Netzsperren: Österreich sperrt Seiten im Kampf gegen Piraterie
Der „Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche“ (VAP) hat am Handelsgericht Wien eine einstweilige Verfügung erwirkt, die den großen österreichischen Internetanbietern A1, Tele 2, Drei und UPC die unverzügliche Sperrung der Seiten kinox.to und movie4k vorschreibt.
Von der Maßnahme ist ein Großteil der österreichischen Internetnutzer betroffen, allein A1 besaß im zweiten Quartal 2013 einen Breitband-Marktanteil von knapp 60 Prozent.
Die technische Realisierung der Sperre ist den Betreibern überlassen, der Verein für Antipiraterie wartet nun auf die Reaktion der Provider. Sollte die Sperrung sich als ineffektiv erweisen, dürften weitere gerichtliche Auseinandersetzungen die Folge sein. Eine von der VAP erstellte Liste mit „strukturell rechtsverletzenden“ Internetseiten bietet genug Material für Forderungen nach weiteren Zugangssperren. Eine gesetzliche Regulierung ist in Österreich unwahrscheinlich: Fast alle im Nationalrat vertretenen Parteien bekräftigten in Hinblick auf die Sperrung von kinox.to und movie4k ihre ablehnende Haltung. Joseph Weidenholzer (SPÖ) äußerte Bedenken bezüglich der durch die Sperrung ermöglichten allgemeinen Zensur des Internets. Diese sei „ein Schritt in die falsche Richtung, hin zu einem undemokratischen und von Lobbys zurechtgestutzten Netz“. Eva-Maria Himmelbauer vom Koalitionspartner ÖVP sprach von einem „schweren Eingriff in das freie Internet“.
Ursprünglich sollten die beiden Seiten ab dem 14. August gesperrt werden. Auf die entsprechende anwaltliche Aufforderung seitens der VAP gingen die Provider jedoch nicht ein und bestanden trotz einem bestehenden Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) zur prinzipiellen Legitimität von Netzsperren auf eine gerichtliche Klärung des Sachverhaltes. Vorausgegangen war eine Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs (PDF), die Netzsperren ebenfalls für prinzipiell zulässig erklärte. Am Donnerstag erließ das Handelsgericht Wien nun die einstweilige Verfügung, eine anhängige Unterlassungsklage soll die inhaltlichen Fragen klären. Seitens der Provider findet aktuell zwar eine Prüfung des Sachverhaltes statt, diese müssen die einstweilige Verfügung in der Zwischenzeit jedoch umsetzen – UPC sperrt bereits ab Donnerstag.
Die Sperren basieren auf einfachen DNS-Filter und lassen sich durch die direkte Eingabe der IP-Adresse problemlos umgehen, der öffentliche DNS-Server von Google bietet ebenfalls Zugriff auf die betroffenen Seiten. Kinox.to bietet indes alternative Internetadressen an, etwa kinox.tv.
In Deutschland sind Netzsperren seit der Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes 2011 nicht präsent. Das Gesetz trat ursprünglich zur Bekämpfung von kinderpornografischen Inhalten in Kraft, wurde allerdings alsbald ausgesetzt und schließlich abgeschafft. Seitdem lautet die erfolgreiche Maxime zur Bekämpfung derartiges Material „Löschen statt sperren“.