Leistungsschutzrecht: Axel Springer gibt im Streit mit Google klein bei
Nachdem zahlreiche Presseverlage bereits vor rund zwei Wochen im Streit um das Leistungsschutzrecht kapituliert haben, ist nun auch der Axel Springer eingeknickt. Google erhalte nun die „Gratislizenz“ für vier Online-Angebote, deren Artikel in den Suchergebnissen zuletzt nur in einer reduzierten Form angezeigt wurden.
Knapp zwei Wochen lang wurden die Artikel von Welt.de, Computerbild.de, Sportbild.de und Autobild.de nur mit Überschrift und Link in den Suchergebnissen aufgeführt. In der Google-Suche führte das nach den Angaben von Axel Springer zu einem Traffic-Minus von fast 40 Prozent. Bei Google News sollen die Zugriffszahlen sogar um fast 80 Prozent eingebrochen sein. Durch diesen Besucherschwund würden etwa Welt.de und Computerbild.de gegenüber konkurrierenden Online-Angeboten deutlich an Boden verlieren.
Zudem müsste Axel Springer auch finanzielle Einbußen in Kauf nehmen. Einer Hochrechnung zufolge sollen sich diese bei jedem der vier Online-Auftritte pro Jahr im siebenstelligen Bereich bewegen, weil ein deutlicher Rückgang bei den Vermarktungsumsätzen droht.
Um dies zu vermeiden, hat Axel Springer nun die VG Media beauftragt, Google ab dem 5. November eine „Gratislizenz“ zu erteilen. Damit ist die Einverständniserklärung gemeint, die Google von Verlagen einfordert, um deren Artikel samt Anreißertext und Vorschaubild in Google News aufzuführen. Mit dieser Maßnahme hatte Google für reichlich Frust auf Seiten einiger Presseverlage gesorgt, weil diese mit der Einverständniserklärung auf jegliche finanzielle Ansprüche aus dem Leistungsschutzrecht verzichten.
So erklärt nun auch Axel Springer, dass Google seine marktbeherrschende Stellung missbrauche, um „Verlage zu einer unentgeltlichen Lizenz zu zwingen und das am 1. August 2013 in Kraft getretene [Leistungsschutzrecht] ins Leere laufen zu lassen. Wer dies nicht akzeptiert, wird durch empfindlichen wirtschaftlichen Druck zum Einlenken gezwungen“.
Diese Auffassung vertreten neben den Verlagen allerdings nur einige Vertreter der Bundesregierung. Diverse Juristen sind hingegen der Ansicht, dass Google sich im Rahmen des Gesetzes bewegt. Ähnlich sieht es das Bundeskartellamt. Dessen Präsident Andreas Mundt hatte erklärt, dass vermutlich kein Verfahren gegen Google eröffnet werde, solange die einzelnen Online-Angebote der Verlage nicht vollständig aus der Suche entfernt werden. Die reduzierte Darstellung in den Suchergebnissen wäre hingegen vertretbar, weil niemand Google verpflichten könne, für geschützte Inhalte aus den Angeboten der Verlage zu bezahlen, nur damit diese in den Suchergebnissen nicht benachteiligt werden. Zumal immer noch nicht geklärt ist, ob die Anreißertexte in Google News überhaupt unter das Leistungsschutzrecht fallen.
Dass das Leistungsschutzsrecht für die Verlage letztlich keinen großen Wert hat, räumt man mittlerweile auch in den Reihen von Axel Springer ein. So erklärt Verlagschef Mathias Döpfner: „Das ist vielleicht der erfolgreichste Misserfolg, den wir je hatten.“