Edward Snowden: Es bleibt bei der Absage an ein Verhör in Deutschland
Die Opposition von Grünen und Linke wollten vor dem Bundesverfassungsgericht durchsetzen, dass Edward Snowden nach Deutschland reisen kann, um vor dem NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags befragt zu werden. Doch die Klage wurde nun als unzulässig zurückgewiesen.
Im Kern geht es bei dem Streit um die Frage, ob Edward Snowden vor einer Auslieferung in die USA geschützt werden muss, wenn dieser als Zeuge des NSA-Ausschusses nach Deutschland einreisen sollte. Die Bundesregierung verweigert eine entsprechende Zusage, was Grüne und Linke als Eingriff in „das verfassungsrechtlich geschützte Minderheitenrecht der Opposition“ bewerten. Nun hat das Bundesverfassungsgericht am Freitag mitgeteilt, dass es sich bei dem Streit um keine verfassungsrechtliche, sondern eine Verfahrensfrage handelt. Daher wäre der Bundesgerichtshof für den Fall zuständig.
Die Oppositionsparteien zeigen sich in einer gemeinsamen Stellungnahme von Konstantin von Notz (Grüne) und Martina Renner (Linke) zwar enttäuscht, dass es nicht einmal zu einer mündlichen Verhandlung kommt. Trotzdem sollen nun alle Möglichkeiten geprüft werden, auch „ein Antrag an den Bundesgerichtshof“. Daher dränge die Opposition weiter darauf, eine „Vernehmung des Schlüsselzeugen Edward Snowden in Deutschland zu ermöglichen“. Angesichts „der im Ausschuss bekannt gewordenen rechtswidrigen Praktiken von BND, NSA und Co.“ sei dies „wichtiger denn je“. Und nur „eine Befragung Snowdens vor dem Ausschuss in Berlin kann dem Aufklärungsanspruch von Parlament und Öffentlichkeit gerecht werden“.
Von der Bundesregierung fordern Grüne und Linke, die „für den Grundrechtsschutz elementare Aufklärungsarbeit des Parlaments nicht länger zu behindern“. Zuletzt blitzte der NSA-Ausschuss Anfang November mit einem offiziellen Amtshilfegesuch ab. „Die Beantwortung der Frage, ob Herr Snowden für den Fall seiner Einreise nach Deutschland an die USA ausgeliefert werden kann, ist nicht zwangsläufig erforderlich für die Klärung der Sachverhalte, für die der Untersuchungsausschuss eingesetzt wurde“, so die Begründung von Seiten der Bundesregierung.
Kritik äußert die Opposition auch an der Haltung von SPD, CDU und CSU. Diese müssten „sich überlegen, ob sie weiterhin das Geschäft der mauernden Bundesregierung übernehmen“. Zwar stimmten die Ausschussmitglieder aus den Regierungsfraktionen auch für eine Anhörung von Snowden, doch diese sollte aufgrund der rechtlichen Probleme nicht in Deutschland stattfinden. Nach Ansicht von Grünen und Linke sei es allerdings „eine lächerliche Vorstellung“, Snowden „durch ein Gremium des Deutschen Bundestages im autoritär regierten Russland“ zu befragen.
Generalbundesanwalt: Keine Erkenntnisse im laufenden Verfahren
Während der Streit um eine Anhörung von Snowden anhält, erklärte Generalbundesanwalt Harald Range letzte Woche erstmals öffentlich, warum bislang kein offizielles Verfahren wegen des Abhörens des Handys von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) eingeleitet wurde. Demnach liege der Behörde kein zu einer Anklage führender Beweis vor, da das „Dokument, das in der Öffentlichkeit als Beleg für ein tatsächliches Abhören des Mobiltelefons angesehen worden ist, ist kein authentischer Fernmeldeaufklärungsauftrag der NSA“, so Range.
Vielmehr handele es sich um eine Abschrift, die ein Spiegel-Redakteur von einem Auszug aus einer NSA-Datenbank erstellt habe. Das Original-Dokument gebe der Spiegel unter Verweis auf das Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten nicht heraus. Anfragen an deutsche Sicherheitsbehörden hätten zudem keine Erkenntnisse gebracht und auch die NSA habe „auf Anfrage des BND eine Stellungnahme zu dem Vorgang abgelehnt“. Eine „seriöse Bewertung der Echtheit und des Inhalts des Dokuments“ sei laut Range daher nicht möglich.
Entgegen anders lautenden Berichten werde das Verfahren aber noch nicht eingestellt. Aktuell handele es sich nur um einen Zwischenstand, da „ergänzende Ermittlungen“ noch ausstehen. „Zudem beziehen wir selbstverständlich auch die Beweisaufnahme des NSA-Untersuchungsausschusses in unsere Ermittlungen mit ein“, so Range. Damit reagierte der Generalbundesanwalt augenscheinlich auf die Kritik von Ausschussmitgliedern. Zuvor hatte unter anderem der Focus berichtet, die Bundesanwaltschaft wolle die Ermittlungen mangels Beweisen einstellen.
Spiegel dementiert Vorwürfe
Derweil kritisiert der Spiegel, dass Range mit seiner Aussage den Eindruck erweckte, das Magazin habe die Abschrift als Originaldokument ausgegeben. In einer Stellungnahme heißt es, dies sei zu keinem Zeitpunkt der Fall gewesen – weder in der Berichterstattung, noch gegenüber dem Bundeskanzleramt. Die Originaldokumente behält der Spiegel unter Verschluss, weil diese Rückschlüsse auf die Quelle ermöglichen würden. Denn die Informationen stammen anscheinend nicht aus dem Fundus von Edward Snowden, sondern wurden dem Magazin anderweitig zugespielt. Darüber hinaus erklärt der Spiegel: „Sämtliche dem Bundeskanzleramt vorgelegten Informationen stammen aus diesem Eintrag in der NSA-Datenbank. Der SPIEGEL hat dem keinerlei eigene Informationen hinzugefügt.“