Kanzlerhandy: Bundesanwaltschaft will NSA-Ermittlungen einstellen
Nachdem im Rahmen der Snowden-Enthüllungen bekannt wurde, dass die NSA das Handy von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) abhört, hatte die Bundesanwaltschaft offiziell ein Verfahren eingeleitet. Doch die Ermittlungen sollen nun eingestellt werden, berichtet der Focus.
Das Magazin beruft sich auf eine Quelle aus dem Bundesjustizministerium. Demnach will das Fachreferat Cyberspionage das Verfahren einstellen, da die Behörde im Verlauf der sechsmonatigen Ermittlung „keinen seriösen Beweis“ für die Spionage-Angriffe auf eines der Handys von Kanzlerin Merkel erhalten habe. So habe die zuständige Bundesanwältin Sigrid Hegmann unter anderem bei allen deutschen Sicherheitsbehörden nachgehakt, ob Belege für eine Geheimdienst-Operation gegen Merkel existieren würden – ohne Erfolg. Der Focus zitiert seine Quelle aus dem Bundesjustizministerium mit den Worten: „Das Ergebnis war gleich null. Heiße Luft, keine Fakten.“
Daher soll das Verfahren nun eingestellt werden, da nicht nachgewiesen werden könne, dass die NSA eine Straftat begangen habe. Laut Focus werde in Justizkreisen davon ausgegangen, dass Generalbundesanwalt Harald Range der Empfehlung des zuständigen Fachreferats folgt und die entsprechende Einstellungsverfügung bewilligt.
Im Juni hatte die Bundesanwaltschaft verkündet, dass offiziell ein „Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts (…) der geheimdienstlichen Agententätigkeit (…) eingeleitet“ wurde. Innerhalb der Behörde herrschte aber schon damals skeptisch, ob die Ermittler überhaupt genügend Beweise finden würden, um ein strafrechtliches Verfahren zu eröffnen. Die vorliegenden Snowden-Dokumente würden dazu nicht ausreichen, weil aus diesen etwa nicht explizit hervorgehe, wo und wie die Handy-Kommunikation von Kanzlerin Merkel abgehört wurde.