Generalbundesanwalt: Trotz neuer NSA-Enthüllungen kein offizielles Verfahren
Von WikiLeaks veröffentlichte Dokumente hatten zuletzt gezeigt, in welchem Ausmaß die NSA seit Jahrzehnten das Kanzleramt sowie weitere Regierungsstellen ausspioniert. Doch trotz der neuen Erkenntnisse will Generalbundesanwalt Harald Range vorerst kein neues Ermittlungsverfahren einleiten.
Das Problem an den aktuellen Enthüllungen ist die Frage, wie authentisch die veröffentlichten Dokumente sind. Denn laut dem aktuellen Stand sollen diese nicht aus dem Fundus von Edward Snowden stammen, sondern wurden WikiLeaks von einer bis dato nicht bekannten Quelle zugespielt. „Wir brauchen gerichtsfeste Beweise. Was bislang vorliegt, reicht noch nicht“, erklärt Generalbundesanwalt Harald Range dementsprechend im Gespräch mit dem Spiegel.
Mit dieser Begründung wurde bereits das Ermittlungsverfahren wegen der NSA-Spionage gegen das Handy von Kanzlerin Angela Merkel eingestellt. Die entsprechenden Dokumente hatte der Spiegel im Oktober 2013 veröffentlicht. Und diese sollen auch nicht aus dem Snowden-Material stammen.
Nun stellt sich allerdings die Frage, wie gerichtsfeste Dokumente überhaupt aussehen müssen, damit neue Ermittlungen veranlasst werden. Laut Range könne es sich dabei etwa um „eine Protokollabschrift eines konkreten Telefongesprächs zwischen Frau Merkel mit irgendjemandem“ handeln. „Wenn wir das in amerikanischen Unterlagen finden würden, vielleicht noch garniert mit Randbemerkungen oder dem Hinweis, bitte dem Vorgesetzten Sowieso vorlegen“, so Range, dann wäre das „ein belastbarer Beweis“. Sollte WikiLeaks solche Dokumente in den Archiven haben, würde der Generalbundesanwalt diese gerne auswerten.
Darüber hinaus soll weiterhin geprüft werden, ob es sich bei der massenhaften Überwachung von deutschen Kommunikationsdaten durch die NSA sowie den britischen Partnerdienst GCHQ um eine konkrete Straftat handelt. Laut Range sind aufgrund dieser Vorwürfe mittlerweile mehr als 3.000 Strafanzeigen bei der Generalbundesanwaltschaft eingegangen. Das bedeutet allerdings nicht, dass man nun wieder aktiv wird. „Soweit wir da etwas Konkretes herausschälen können, gehen wir den Verdachtsmomenten nach“, so Range. Konkret bedeutet das: Solange die Generalbundesanwaltschaft keine Beweise erhält, die im Sinne der Strafprozessordnung als beweiskräftig eingestuft werden, wird es auch kein offizielles Ermittlungsverfahren wegen der massenhaften Überwachung geben.