Hassbeiträge: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Facebook-Manager
Dass Facebook zu wenige Beiträge mit fremdenfeindlichen und rassistischen Beiträgen löscht, wird seit geraumer Zeit kritisiert. Nun hat allerdings die Hamburger Staatsanwaltschaft ein formales Verfahren gegen drei Manager von Facebook Germany lanciert, berichtet Spiegel Online. Der Grund: Verdacht auf Volksverhetzung.
Facebooks umstrittener Umgang mit Hassbeiträgen
Vorausgegangen ist eine Strafanzeige vom Würzburger Anwalt Chan-jo Jun, die sich gegen die drei Geschäftsführer der Facebook Germany GmbH richtet. Jun hatte zuvor eine Vielzahl von Beiträgen mit – seiner Ansicht nach – rechtswidrigen Inhalten gemeldet, von denen nicht einmal die Hälfte entfernt wurde. Beim Rest verweigerte Facebook die Löschung, weil diese nicht gegen die Gemeinschaftsstandards des sozialen Netzwerks verstoßen würden. Zu den nicht entfernten Beiträgen zählt allerdings auch der folgende Kommentar eines Nutzer zur Flüchtlingskrise: „Gebt den Sicherheitskräften endlich Schusswaffen und knallt diese Pseudo-Flüchtlinge ab.“
Für Jun ist nicht nachvollziehbar, warum so ein Beitrag nicht gelöscht wird. So erklärt der Anwalt gegenüber Spiegel Online: „Facebook zeigt keinen Willen, an seiner nicht funktionierenden Praxis im Umgang mit Hassbotschaften etwas zu ändern.“ Daher kündigt er für die Zukunft bereits weitere Strafanzeigen an.
Die Frage ist nun, ob deutsche Facebook-Manager für die Hassbeiträge in dem sozialen Netzwerk überhaupt haften können. Denn an und für sich ist die Facebook-Niederlassung in Dublin für den Betrieb des sozialen Netzwerks in Europa sowie das Löschen von gemeldeten Beiträgen verantwortlich. Jun argumentiert allerdings, dass die Werbeeinnahmen aus Deutschland von Facebook Germany erwirtschaftet werden. Daher sei die hiesige Niederlassung auch in letzter Konsequenz für die Inhalte in dem Portal verantwortlich.
Sind deutsche Facebook-Manager rechtlich verantwortlich?
Eine Ansicht, die durchaus vertretbar ist, wie der IT-Fachanwalt Thomas Stadler in einem Blog-Beitrag beschreibt. In Deutschland haben die Anbieter zwar das Privileg, nicht für Inhalte der Nutzer zu haften – doch das gilt nur, solange die Verantwortlichen keine Kenntnisse von den entsprechenden Beiträgen haben. Für Facebook bedeutet das: Wenn ein Beitrag mit rechtswidrigem Inhalt gemeldet und trotzdem nicht gelöscht wird, kann das soziale Netzwerk prinzipiell dafür belangt werden.
Ob dieser Punkt allerdings auch die Manager betrifft, gegen die nun eine Strafanzeige erlassen wurde, ist nicht klar. Laut Stadler ist dabei relevant, ob die Betroffenen von den gemeldeten Beiträgen überhaupt wussten und zudem in der Position waren, um diese löschen zu lassen.
Ein Facebook-Sprecher wollte sich auf Anfrage von Spiegel Online nicht zu den Anzeigen äußern. Stattdessen wird wie gehabt auf die Möglichkeit zur Meldung von Hassbeiträgen verwiesen. Doch das Ermittlungsverfahren der Hamburger Staatsanwaltschaft verdeutlicht nochmals: Der Druck steigt. Denn Facebook steht nach wie vor im Zentrum der Debatte. Und neben der Bundesregierung will mittlerweile auch die EU Maßnahmen ergreifen, damit fremdenfeindliche und rassistische Beiträge schneller gelöscht werden.
Dabei setzt die Bundesregierung vor allem auf eine Zusammenarbeit mit den sozialen Netzwerken. So sind etwa zentrale Meldestellen geplant, bei denen Nutzer fragwürdige Beiträge melden können. Und Facebook hat bereits zugesichert, diese Angebote finanziell zu unterstützen.