Vorratsdatenspeicherung: Gesetz soll noch in dieser Woche beschlossen werden
Die Bundesregierung will die Vorratsdatenspeicherung möglichst schnell wieder einführen. Daher soll der Bundestag bereits am Freitag den umstrittenen Gesetzentwurf durchwinken. Große Änderungen sind derweil nicht mehr geplant.
In einem Antrag von den Regierungsparteien CDU/CSU und SPD, der Netzpolitik.org vorliegt (PDF-Datei), wird der bestehende Entwurf lediglich um eine Evaluierungsklausel ergänzt. In der Praxis bedeutet das: Wenn das Gesetz in Kraft getreten ist, soll nach 36 Monaten überprüft werden, ob die Vorratsdatenspeicherung ihren Zweck erfüllt. Das gilt sowohl für die Auswirkungen auf die Strafverfolgung als auch für die Kosten, die in der Wirtschaft und bei der Verwaltung entstehen. Darüber hinaus soll auch noch die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen kontrolliert werden.
Der Bundestag soll durch den Prüfbericht allerdings auch Vorschläge erhalten, ob ein potentieller „Handlungsbedarf für eine wirksamere Strafverfolgung und Gefahrenabwehr“ besteht. Fraglich ist allerdings, ob so eine Evaluierungsklausel in der Praxis tatsächlich etwas bringt. Als Beispiel nennt Netzpolitik.org den sogenannten Otto-Katalog – also eine Sammlung von Sicherheitsgesetzen, die infolge der Anschläge vom 11. September beschlossen wurde. Diese hätten auch eine entsprechende Klausel gehabt, doch letztlich wurden die Gesetze einfach durchgewinkt.
An den umstrittenen Passagen des aktuellen Gesetzentwurfs legt die Bundesregierung derweil keine Hand an. Dazu zählt etwa die Frage, ob eine anlasslose Datensammlung tatsächlich mit den Auflagen vom Europäischen Gerichtshof vereinbar ist. Neben den zweifelhaften Schutz von Berufsgeheimnisträgern wird zudem der Datenhehlerei-Straftatbestand kritisiert – viele IT-Rechtsexperten bewerten diesen schlicht als Anti-Whistleblower-Paragraphen. Ein wunder Punkt sind auch die nur schwer zu beziffernden Kosten, die den Providern entstehen.
Auf der anderen Seite stehen allerdings auch die Vertreter von Sicherheitsbehörden, denen die aktuellen Pläne nicht weit genug gehen. Diese fordern daher längere Speicherfristen und einen erweiterten Straftatenkatalog, sodass Polizei und Geheimdienste die Datenbestände öfters auswerten dürfen.
Derweil kündigt schon die Opposition an, mit sämtlichen Mitteln gegen die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung vorzugehen. So erklärt der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz gegenüber Netzpolitik.org: „Dass die Große Koalition trotz all der berechtigten Kritik der letzten Monate an diesem verfassungsrechtlich hoch umstrittenen Projekt unbeirrt festhält und es nun im parlamentarischen Hauruck-Verfahren, ohne irgend eine substanzielle Änderung, durch den Bundestag peitscht, zeigt, welchen Stellenwert die Bürgerrechte in Zeiten der Großen Koalition genießen.“ Letztlich wird es also erneut das Bundesverfassungsgericht sein, das über die Zukunft der Vorratsdatenspeicherung entscheidet.