Vorratsdatenspeicherung: Rechtsausschuss winkt anlasslose Datensammlung durch
Die neue Vorratsdatenspeicherung hat nun auch eine der letzten Hürden auf dem Weg durch das Parlament genommen: Der Rechtsausschuss im Bundestag hat den Gesetzentwurf abgesegnet. Nun ist der Weg frei für die finale Abstimmung am Freitag.
Nachdem die Vorratsdatenspeicherung erst kurzfristig in die Tagesordnung aufgenommen wurde, kam es im Vorfeld der Sitzung noch zu einem kleinen Aufreger. Denn zunächst waren nur 17 der 39 Abgeordneten anwesend – zu wenig, womit der Ausschuss nicht beschlussfähig ist. Laut Medienberichten mussten weitere Abgeordnete erst hastig per Telefon herbeigerufen werden, damit die Abstimmung formal korrekt durchgeführt werden konnte.
Mit den Stimmen der Regierungsparteien CDU/CSU und SPD wurde der Gesetzentwurf letztlich aber noch mit einer deutlichen Mehrheit beschlossen. Das gilt auch für die Evaluierungsklausel als praktisch einzige Änderung, auf die sich die große Koalition verständigt hat.
Bei der Debatte wurden jeweils die bekannten Positionen vertreten. Abgeordnete der Regierungsparteien verteidigten erwartungsgemäß das Vorhaben. Für CDU/CSU ist die Vorratsdatenspeicherung notwendig, um schwere Straftaten aufzuklären. Und die Vertreter der SPD-Fraktion erklärten, dass die Regelungen mit den Auflagen des Bundesverfassungsgerichts und Europäischen Gerichtshofs übereinstimmen.
Diese Argumente werden von der Opposition jedoch abgelehnt. Es gebe keine Belege, dass sich die Vorratsdatenspeicherung tatsächlich auf die Strafverfolgung auswirkt, erklärten etwa Vertreter von der Linken. Darüber hinaus bezweifeln die Grünen, dass das aktuelle Gesetz mit den Auflagen der Gerichte vereinbar ist. Ein umstrittener Punkt ist dabei etwa der Schutz von Berufsgeheimnisträgern, den insbesondere der Europäische Gerichtshof einfordert.
Ein weiterer Streitpunkt ist der neue Straftatbestand der Datenhehlerei, den IT-Rechtsexperten als Anti-Whistleblower-Paragraphen einstufen. Laut Regierungsvertretern würden zwar Journalisten nicht betroffen sein, wenn diese die Daten etwa im Rahmen einer Recherchen erhalten. Doch die Grünen halten nicht viel von dieser Ansicht, weder der Gesetzestext noch die Begründung würden das belegen.