Windows 10: Verbraucherschützer klagen gegen Microsoft
Aufgrund der Datenschutzerklärung von Windows 10 hat die Verbraucherzentrale NRW nun eine Klage gegen Microsoft eingereicht. Der Vorwurf: Microsoft erkläre nicht präzise genug, welche Informationen über die Nutzer gesammelt und ausgewertet werden.
Im Kern geht es um den Cloud-Ansatz von Windows 10, den Verbraucherschützer schon seit der Veröffentlichung des neuen Betriebssystems kritisieren. Das Problem ist nun: Wenn Nutzer von Windows 7 und 8.1 das kostenlose Upgrade auf Windows 10 aufspielen, müssen zuvor die Lizenzbedingungen akzeptiert werden. Und in diesen Klauseln verlange Microsoft eine pauschale Einwilligung, die sowohl für Windows 10 als auch für Funktionen wie Cortana und den Edge-Browser gilt. Vor allem unter den Standardeinstellungen und bei der Anmeldung mit einem Microsoft-Benutzerkonto werde damit eine Vielzahl an Nutzerdaten erfasst.
Laut der Verbraucherzentrale NRW handele es sich um „brisante Klauseln“. Microsoft sollte diese für den Datenschutz optisch hervorheben, sodass die Nutzer transparent erkennen können, welchen Bedingungen sie zustimmen. Das sei derzeit aber noch nicht der Fall.
Darüber hinaus kritisierten die Verbraucherschützer, dass die Klauseln nicht präzise genug sind. Die Datenschutzerklärung wäre „zu lang, unübersichtlich und unbestimmt“. Nutzer von Windows 10 wüssten daher nicht genau, in welche Datenerhebung nun konkret eingewilligt werde.
Klagen wegen Datenschutzerklärung und Zwangsupdate
Aus diesen Gründen wären die Datenschutzerklärungen unzulässig, lautet nun der Standpunkt von der Verbraucherzentrale NRW. Microsoft wurde daher zunächst abgemahnt und aufgefordert, die unzureichenden Datenschutzklauseln nicht mehr zu verwenden. Da der Konzern sich aber weigert, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben, hat die Verbraucherzentrale NRW nun eine Klage vor dem Landgericht München I (Az.: 12 O 909/16) eingereicht.
Bei dieser Klage handelt es sich nicht um das erste Verfahren, das Verbraucherschützer eröffnet haben. Derzeit klagt auch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, weil Windows 10 als „Zwangsupdate“ verbreitet wird.