Smartphone-Entschlüsselung: Auch Google muss die US-Behörden unterstützen
In den letzten Tagen sorgte der Fall um die Entschlüsselung eines iPhones zwischen Apple und dem FBI für Schlagzeilen, da es um die Abwägung der öffentlichen Sicherheit und der Privatsphäre geht. Die Bürgerrechtler der American Civil Liberty Union (ACLU) berichten nun von weiteren Fällen, in die jedoch Google involviert war.
Gemäß den Untersuchungen der ACLU hat es in den USA seit 2008 in 22 Bundesstaaten 63 bestätigte Fälle gegeben, in denen Ermittler der US-Behörden auf verschlüsselte oder geschützte Daten zugreifen wollten. Dabei wurde in mindestens neun dieser Fälle die Hilfe von Google angefordert. Zu den 63 bestätigten Fällen kommen 13 Fälle, die den Bürgerrechtlern zugetragen worden sind. 12 davon seien von Apple bestätigt worden, in einem Fall fehlen öffentliche Informationen.
Dass auch Google Anfragen des FBI oder anderer US-Ermittlungsbehörden erhält, ist nicht überraschend, bislang hatte sich das Unternehmen zu dieser Thematik jedoch zurückgehalten. Doch auch die Recherchen der ACLU lassen Details offen: So sind die inhaltlich betroffenen Daten nicht aufgeführt und somit ist unklar, welche Informationen seitens der Behörden eingeholt wurden. Häufig wird allerdings erwähnt, dass nicht näher bezeichnete Passwörter zurückgesetzt werden sollten.
Sicherheit versus Privatsphäre
Als Rechtsgrundlage für den Zugriff auf die persönlichen Daten dient den Behörden der All Writs Act aus dem Jahr 1789. Dieser gibt den US-Gerichten die Möglichkeit, Anordnungen zu erlassen, damit die Ermittlungsbehörden in einem Verfahren vorankommen. Grundsätzlich müssen hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und auch eine Abwägung der schützenswerten Rechtsgüter erfolgen, um den Eingriff zu rechtfertigen. Die ACLU führt diesbezüglich jedoch aus, dass es in den meisten Fällen um Ermittlungen wegen Drogenvergehen ging.
Die Bürgerrechtler stehen den Beschlüssen sehr skeptisch gegenüber, da der allgemeine All Writs Act nur dann eingesetzt werden soll, wenn wirklich keine alternativen Ermittlungswege oder Normen greifen und eine Notwendigkeit in Form der Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht. Apple hatte jüngst erst bekanntgegeben, dass das Unternehmen bereits bei 70 entsprechenden Beschlüssen mitgewirkt habe, was für eine häufige Anwendung der Norm spricht.