iPhone-Entschlüsselung: FBI kann iPhones nur bis zum 5C knacken
Der Streit zwischen Apple und dem FBI um verschlüsselte iPhones ist noch nicht zu Ende, denn das FBI ist zur Zeit nur in der Lage, ältere Modelle bis hin zum iPhone 5C zu knacken. Somit bleibt die Frage weiterhin offen, wie die Ermittlungsbehörden künftig an die Daten der Smartphones kommen.
Technologie nur auf ältere Modelle anwendbar
In dem Streit um die Entschlüsselung von iPhones war das FBI zuletzt einer Gerichtsverhandlung aus dem Weg gegangen und hatte stattdessen angekündigt, dass sich die Behörde mit Hilfe von einem nicht näher benannten Dritten Zugang zu dem Smartphone des San-Bernardino-Attentäters verschafft hatte. Spekuliert wurde dabei, dass eine Technik der israelischen Sicherheitsfirma Cellebrite eingekauft wurde, hierfür gab es bislang keine offizielle Bestätigung.
Doch nun erklärte FBI-Direktor James Comey in einem Vortrag am Keynone College in Ohio, dass die Technik nur für ältere Modelle geeignet sei und ihre Grenze beim iPhone 5C erreicht. Genau ein solches Modell nutze der Attentäter von San Bernardino. Gleichzeitig bestätigte Comey aber auch, dass die Behörde sich die Technologie von einer dritten Partei gekauft hatte, nannte aber weiterhin nicht den Namen des Unternehmens.
Damit bleibt immer noch die Frage offen, wie das FBI letztlich an die Daten des iPhones gekommen ist. Experten schließen in diesem Zusammenhang einen Exploit aus, da dieser nicht stabil genug sei, um ihn – wie vom FBI geplant – auch an andere US-Behörden weiterzugeben. Eine andere Möglichkeit könnte das NAND-Mirroring sein, bei dem die Daten zu erst gespiegelt und dann mittels Brutforce-Angriff entschlüsselt werden.
Kommt der All Writs Act auf den Prüfstand?
Unabhängig von der Frage, wie das FBI im konkreten Fall an die Daten gekommen ist, ist weiterhin offen, wie die Unternehmen künftig auf die Anfragen der US-Ermittlungsbehörden reagieren sollen. Streitpunkt ist dabei der All Writs Act aus dem Jahr 1789, eine Generalklausel, die durch richterlichen Beschluss die Ermittlungen in einem konkreten Fall voran bringen sollen und dafür deutliche Eingriffe in die Privatsphäre erlaubt.
Die Frage ist nicht nur für Apple interessant, auch andere Unternehmen sind unter Anwendung der Klausel in der Vergangenheit in die Pflicht genommen worden. Die Bürgerrechtler der American Civil Liberty Union (ACLU) kritisieren dabei vor allem die Häufigkeit der Fälle, die auf einen sehr lockeren Umgang mit der Klausel schließen lässt. Ein Urteil durch ein Gericht könnte den Beschlüssen klare Grenzen setzen. Und womöglich war das einer der Gründe, wegen denen das FBI das Verfahren gegen Apple vorzeitig beendet hatte.