EU-Kommission: 20-Prozent-Quote für Streaming-Dienste wie Netflix
Die EU-Kommission will Streaming-Anbieter wie Netflix und Amazon Prime verpflichten, dass es sich bei mindestens 20 Prozent der Filme und Serien um europäische Produktionen handelt. Die Regelung ist Bestandteil einer Richtlinie, um die Mediengesetze und die Regulierung von Online-Plattformen europaweit zu vereinheitlichen.
Neu sind solche Quoten nicht, entsprechende Regelungen für europäische Inhalte gibt es bereits in mehreren EU-Staaten. Mit der 20-Prozent-Quote soll der Ansatz nun aber europaweit verfolgt werden. „Ich wünsche mir, dass Online-Plattformen sowie die audiovisuelle und die kreative Branche zu Motoren der digitalen Wirtschaft werden“, so der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident Andrus Ansip.
Spielraum gibt es hingegen bei den Fördergeldern. So bleibt es den einzelnen EU-Staaten überlassen, ob diese einen finanziellen Beitrag von den Streaming-Anbietern einfordern, um europäische Werke zu produzieren. Laut der EU-Kommission investieren Fernsehveranstalter rund 20 Prozent ihrer Einnahmen in selbst produzierte Inhalte, bei Anbietern von Streaming-Diensten wären es dagegen weniger als 1 Prozent.
Die Frage nach dem Sinn
Fraglich ist allerdings, inwieweit sich die neuen EU-Vorgaben in der Praxis auswirken. Denn laut den Zahlen der EU-Kommission kommen europäische Produktionen in den Bibliotheken von Netflix und iTunes bereits heute schon auf 21 Prozent. Bei einem Vergleich von 75 Video-on-Demand-Diensten sind es im Schnitt sogar 27 Prozent. Deswegen geht auch die EU-Kommission davon aus, dass Unternehmen von der Quote nicht belastet werden.
Netflix reagiert in einem ersten Statement dennoch skeptisch. Grundsätzlich begrüße man zwar, dass die EU-Kommission europäische Produktionen fördern will. Doch mit den „vorgeschlagenen Maßnahmen werde das nicht erreicht“. Ähnlich äußert sich auch der IT-Branchenverband. „Ein Anteil von 20 Prozent europäischer Werke im Angebot der Streaming-Dienste führt nicht automatisch dazu, dass die Zuschauer diese auch anschauen. Notwendig ist eine gezieltere Förderung von publikumswirksamen und qualitativ hochwertigen Filmen und Serien in Europa“, so Bitkom-Geschäftsführer Bernhard Rohleder.
Dieselben Regeln für dieselbe Dienstleistung
Weitere Punkte der EU-Richtlinie befassen sich zudem mit dem Jugendschutz, den Regulierungsstellen sowie den Vorgaben für Werbung. So will die EU-Kommission den Fernsehveranstaltern und Streaming-Diensten mehr Flexibilität beim Einsatz von Produktplatzierung und Sponsoring einräumen, solange die Zuschauer darüber informiert werden. Die Begründung für diesen Schritt: Zuschauer haben deutlich mehr Auswahl als vor zehn Jahren. Daher können diese heute auf werbefreie Online-Angebote umsteigen, wenn sie von zu viel Fernsehwerbung genervt sind.
Deutlich größere Auswirkungen könnten allerdings die geplanten Regelungen für Online-Plattformen haben. Denn dabei verfolgt die EU-Kommission unter anderem den Ansatz: Vergleichbare Vorschriften für vergleichbare digitale Dienste. Das könnte vor allem die Anbieter von Messenger-Diensten wie etwa Facebook betreffen. Denn diese genießen im Vergleich zu den klassischen Providern bislang deutlich mehr Freiheiten, wenn es etwa um das Auswerten von Nutzerdaten geht.
Ein Aspekt, der Branchengrößen wie etwa der Deutschen Telekom und Vodafone seit Jahren ein Dorn im Auge ist. Doch die EU-Kommission prüft nun, ob „die Vertraulichkeitsvorschriften sowohl für Anbieter von elektronischen Kommunikationsdiensten als auch für traditionelle Telekommunikationsunternehmen gelten sollten“.
Bei den heute vorgestellten Richtlinien handelt es sich zunächst aber um Vorschläge der EU-Kommission. Bevor diese in Kraft treten, müssen noch das EU-Parlament und der EU-Rat zustimmen.