Öffentliche Kunden-Hotspots: Unitymedia gibt Unterlassungserklärung ab
Im Streit mit den Verbraucherschützern um das WiFi-Spot-Projekt hat Unitymedia wie angekündigt eingelenkt. Laut einem Bericht von Heise Online hat der Kabelnetzbetreiber bereits am Freitag eine Unterlassungserklärung gegenüber der Verbraucherzentrale NRW abgegeben.
Diese Unterlassungserklärung besagt, dass Unitymedia sich „auf die ‚Besonderen Geschäftsbedingungen WifiSpot‘ in der an die Bestandskunden kommunizierten Form nicht mehr berufen“ werde. Das erklärte Unitymedia-CTO Dieter Vorbeck in einem c't-Interview. Demnach sollen auch die kritisierten Punkte in den WiFi-Spot-Geschäftsbedingungen überarbeitet werden. Im Kern will Unitymedia das Projekt aber fortführen.
Streit um unzulässige Vertragserweiterung
Hintergrund des Streits ist: Ende April hat der Kabelnetzbetreiber den Kunden mitgeteilt, dass ab Sommer das öffentliche WLAN-Netz erweitert wird, indem die privaten Router der Kunden als Hotspot genutzt werden. Durch ein separates WLAN-Signal ist das aber getrennt vom privaten Netz des Kunden. Laut dem Stand von der letzten Woche habe es nur wenige Widersprüche gegeben.
Was die Verbraucherschützer nun störte, ist die Vorgehensweise von Unitymedia. Denn die Kunden müssen nicht explizit einwilligen. Stattdessen muss Widerspruch eingelegt werden, wenn der private Router nicht als öffentlicher Hotspot dienen soll – es handelt sich also um ein Opt-Out-System. Für die Verbraucherzentrale NRW ist das aber eine unzulässige Erweiterung des Vertragsverhältnisses. „Kunden sollen selbst entscheiden, ob über ihren jeweiligen Router im Haus ein Hotspot geschaltet wird oder nicht“, so der Standpunkt der Verbraucherschützer.
Dass Kunden zudem dafür sorgen sollen, dass etwa die Stromversorgung des Routers nicht für zu lange Zeit unterbrochen wird, wird ebenfalls als unangemessene Klausel bewertet. Letztlich führte das zur Abmahnung durch die Verbraucherzentrale NRW. Diese bestätigte nun auch, dass die Unterlassungserklärung eingegangen ist. Die entspreche zwar „nicht ganz dem, was wir gefordert haben“, so eine Sprecherin auf Anfrage von Heise Online. Doch zunächst soll das Schreiben überprüft werden. Darüber hinaus befinden sich die Verbraucherschützer noch im Austausch mit Unitymedia.
Unitymedia bessert nach und hält an Strategie fest
Dass Nachbesserungen nötig sind, hat Unitymedia bereits letzte Woche eingeräumt. So erklärte ein Sprecher gegenüber ComputerBase: „Wir haben hier den Community-Gedanken aufgegriffen, aber vielleicht eine etwas zu scharfe Formulierung gewählt.“
Deswegen soll nun etwa klargestellt werden, dass „nur eine dauerhafte Beeinträchtigung oder Unterbrechung des HomeSpots bewirkt, dass der Kunde dann seinerseits andere WifiSpots nicht nutzen kann“. Werde der Router aber nur vorübergehend – etwa während eines Urlaubs – abgeschaltet, sei das jederzeit möglich, so Vorbeck in der c't.
An der grundsätzlichen Strategie hält Unitymedia allerdings fest. Vorbeck: „Um eine Community erfolgreich aufzubauen, muss sie von Beginn an die Vorteile für sich sehen und spüren.“. Daher sei es nötig, dass möglichst viele offene WLANs in kurzer Zeit verfügbar sind. Das wäre aber nur mit einem System möglich, bei dem möglichst viele Nutzer von Anfang an beteiligt sind. Mit einer optionalen Einwilligung „wird das kaum funktionieren, weil hier der einzelne Nutzer zu Beginn feststellt, dass noch gar nichts da ist, wofür sich seine Teilnahme an der Community lohnt“.
Wenn ein Kunde den privaten Router nicht als öffentlichen Hotspot bereitstellen will, soll laut Unitymedia ein Anruf oder ein Besuch des Online-Kundencenters genügen. Die Konsequenz ist allerdings: WiFi-Spots von anderen Kunden lassen sich dann ebenfalls nicht nutzen.