Routerzwang-Ende: Unitymedia plant Wahlfreiheit für Bestandskunden

Update Andreas Frischholz
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Routerzwang-Ende: Unitymedia plant Wahlfreiheit für Bestandskunden
Bild: AVM

Der Routerzwang wird ab dem 1. August abgeschafft, Kabelnetzbetreiber müssen dann die Zugangsdaten an die Kunden herausgeben. Obwohl es eine Lücke in dem Gesetz gibt, sollen sowohl Neu- als auch Bestandskunden von der Wahlfreiheit profitieren.

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Entgegen der ersten Meldung will Unitymedia auch Bestandskunden ermöglichen, ab dem 1. August den Router frei auszuwählen. Das erklärte ein Sprecher des Kabelnetzbetreibers gegenüber ComputerBase. Ob es Einschränkungen wie bei Vodafone gibt, lässt sich derzeit aber noch nicht sagen. Details zur Wahlfreiheit bei den Routern sollen später folgen.

Diese Meldung wurde dementsprechend angepasst.

Ursprünglich hieß es, dass bei Unitymedia nur Neukunden und Vertragswechsler die Zugangsdaten erhalten sollten. Denn das Unitymedia Business Team hatte auf Anfrage eines Kunden erklärt: „Bitte beachten Sie, dass die Aufhebung der Endgeräte-Bindung nur für Neukunden gelten wird.“ Das entsprechende Schreiben liegt Golem vor.

Eine Lücke im Gesetz

Und im Kern würde dieses Vorgehen nicht gegen das Gesetz verstoßen. Denn in diesem heißt es, dass die Zugangsdaten „in Textform, unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss“ bereitgestellt werden müssen. Solange also kein neuer Vertrag abgeschlossen oder der bestehende verlängert wird, haben die Kunden demnach keinen Anspruch auf die Zugangsdaten – und können damit auch nicht den Router wechseln.

Zumindest Bundestagsabgeordnete wie der CDU-Netzpolitiker Thomas Jarzombek zeigen sich auf Anfrage von Golem nun „überrascht“ von dieser Entwicklung. Eigentlich war es anders geplant. Doch zumindest die Bundesregierung interpretiert das Gesetz dementsprechend. So erklärte das Bundeswirtschaftsministerium bereits im Januar auf Anfrage von Teltarif: „Diese Regelung berührt dabei jedoch nicht die Wirksamkeit bestehender vertraglicher Regelungen.“ Was im Klartext heißt, dass Bestandskunden auch nach Ansicht der Bundesregierung außen vor bleiben.

Kritik von Verbraucherschützern

Verbraucherschützer kritisieren diese Interpretation. Der Sinn des Gesetzes war, den Routerzwang endgültig abzuschaffen, erklärt Carola Elbrecht vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) gegenüber Golem. Daher stehe es „keinem Unternehmen gut zu Gesicht, auf Teufel komm raus am Routerzwang festzuhalten“.

Die Kabelnetzbetreiber sehen das offenkundig genauso. Neben Unitymedia plant auch Vodafone, den Bestandskunden grundsätzlich den Einsatz von selbstgewählten Routern zu ermöglichen – zumindest wenn diese die „geltende Schnittstellenbeschreibung erfüllen“. Es gibt zwar auch Ausnahmen, doch dabei soll es sich nicht um die gängigen Kabelmodems handeln, sondern um „speziell provisionierte Geräte“, die etwa eine VPN-Verbindung herstellen.