Verbraucherschutz: Grüne wollen Strafen für zu langsame Internetanschlüsse
Eines der Ärgernisse im Breitbandgeschäft ist, dass Internetanschlüsse oftmals nicht die Geschwindigkeit einhalten, die vertraglich eigentlich zugesichert wurde. Nun planen die Grünen einen Vorstoß, um zu niedrige Übertragungsraten mit einem Bußgeld zu ahnden.
Der entsprechende Antrag liegt der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vor und soll nächste Woche im Bundestag eingereicht werden. Im Kern geht es dabei um eine rechtlich vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit. Denn bis dato werden Breitbandanschlüsse mit Geschwindigkeiten „von bis zu“ 16, 50 oder 100 Mbit/s beworben. Für den Kunden verfügbar ist diese Maximalgeschwindigkeit in der Regel aber nicht.
Wie weit die Geschwindigkeiten abweichen, zeigt die jährliche Untersuchung der EU-Kommission. Europaweit erreichten die Anschlüsse mit DSL-Technologie demnach im Schnitt nur rund 65 Prozent der vertraglich zugesicherten Maximalgeschwindigkeit. Besser sieht es derweil bei Glasfaseranschlüssen aus (FTTx), die auf rund 83 Prozent kommen. Bei den Kabelanbietern sind es gut 90 Prozent. Dass diese Ergebnisse auch für Deutschland gelten, bestätigt unter anderem die Breitband-Studie der Bundesnetzagentur aus dem Jahr 2013.
Anschlüsse sollen 90-Prozent-Quote erfüllen
Daher lautet nun der Plan der Grünen: Internetanbieter sollen verpflichtet werden, mindestens 90 Prozent der vertraglich zugesicherten Übertragungsrate zu liefern. Wenn das nicht der Fall ist, sollen Bußgelder drohen oder ein Schadenersatz möglich sein. Auf diese Weise soll sicher gestellt werden, dass die Kunden auch die Geschwindigkeit erhalten, die bestellt wurde. „Die derzeitigen Verträge sind Mogelpackungen, beworben werden sie mit hohen Zahlen wie 50 Megabit in der Sekunde, daneben steht aber kleiner ‚bis zu‘“, so die Grünen-Abgeordnete Tabea Rößner gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.