Leistungsschutzrecht: Verlage gehen gegen Google in Berufung
Der Streit um das Leistungsschutzrecht wird fortgesetzt. Nachdem die klagenden Verlage vor dem Landgericht Berlin eine Niederlage hinnehmen mussten, folgt nun die Berufung vor dem Kammergericht. Die Frage bleibt die Selbe: Missbraucht Google die Marktmacht, wenn das Unternehmen die Zahlung für Snippets verweigert.
Mit der Berufung machen die Verlage – allen voran der Axel Springer Verlag – ihre Ankündigung wahr und führen den kartellrechtlichen Streit gegen Google weiter. In der nächsten Instanz muss sich der Kammergericht Berlin nun mit der Frage beschäftigen, ob Google seine Marktmacht missbraucht, wenn das Unternehmen auf kostenpflichtige Inhalte bei den Diensten verzichtet.
Leistungsschutzrecht durch Einwilligung umgangen
Das ursprüngliche Ziel des Leistungsschutzrechts war es, die Verlage und Autoren mit ihren Werken vor einer Ausnutzung im Internet zu schützen. Dafür schuf der Gesetzgeber eine Erweiterung im Urheberrecht, allerdings mit der Ausnahme, dass kleinste Textauszüge (Snippets) davon nicht einbezogen sind. Auch richtete sich der Anspruch – nach langen Diskussionen – ausschließlich gegen Suchmaschinen und andere automatisierte Dienste, weshalb es den negativen Beinamen „Lex Google“ erhielt.
Doch Google reagierte anders als erwartet und verweigerte von vorne herein die Zahlung etwaiger Lizenzgebühren. Dabei berief sich der Suchmaschinenbetreiber zunächst auf den gesetzlichen Ausschluss von Snippets und auch auf die Tatsache, dass insbesondere der Dienst Google News kostenlos und ohne Werbung den Nutzern zur Verfügung steht. Um sich darüber hinaus abzusichern, stellte Google die Verlage vor die Wahl: Entweder eine Einwilligung zur Nutzung der Textauszüge zu unterzeichnen, oder nicht mehr bei Google gelistet zu werden.
Bisherige Rechtsmittel erfolglos
Genau diese Methode nehmen zahlreiche Verlage zum Anstoß und unterstellen Google, dass das Unternehmen seine Marktmacht missbrauche und so die Verlage zur Abgabe der Verzichtserklärung zwinge. Dabei argumentiert unter anderem der Axel Springer Verlag mit der Tatsache, dass die Werbeeinnahmen bei einer Nichtlistung in den Diensten von Google erheblich einbrechen würden und führte dafür auch einen Test durch.
Doch der vermeintliche Missbrauch der Marktmacht wurde bislang von allen Stellen zur Rechtsklärung verneint. So wies das Landgericht Berlin die Klage im Februar nicht nur ab, sondern drehte die Auslegung des Testlaufs des Axel Springer Verlags und bezeichnete das System als ausgewogen. Zuvor stellte schon das Bundeskartellamt klar, dass Google keine Verlagstexte kaufen müsse und leitete entsprechend auch kein Kartellverfahren ein.
Angesichts der bislang doch sehr eindeutigen Bewertung der Lage erscheint es zweifelhaft, ob die Berufung vor dem Kammergericht Berlin Erfolg haben wird. Dennoch streben die Verlage die nächste Instanz an und folgen damit ihrer Ankündigung, den Streit bis zum bitteren Ende fortzuführen.