Datenschutz-Abkommen: EU-Staaten stimmen für umstrittenes Privacy Shield

Andreas Frischholz
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Datenschutz-Abkommen: EU-Staaten stimmen für umstrittenes Privacy Shield
Bild: www.GlynLowe.com | CC BY 2.0

Nach zähen Verhandlungen und harscher Kritik hat die EU-Kommission nun also das Ziel erreicht: Die Vertreter der EU-Staaten haben das umstrittene Privacy-Shield-Abkommen abgesegnet. Wie lange es Bestand haben wird, steht aber noch in den Sternen.

Mit der Abstimmung der EU-Staaten ist die EU-Kommission nun zufrieden. Als Rechtsgrundlage für die transatlantischen Datenströme wäre das Privacy-Shield-Abkommen ein wichtiger Schritt, um die Geschäfte von Unternehmen abzusichern und die Grundrechte von EU-Bürgern zu schützen.

Laut der EU-Kommission unterscheide es sich „grundsätzlich“ vom alten Safe-Harbor-Abkommen. Das hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Oktober 2015 gekippt. Der Grund: Es konnte nicht sicherstellen, dass US-Firmen wie Facebook das EU-Recht einhalten, wenn Nutzerdaten von EU-Bürgern in die USA übermittelt werden. Ausschlaggebend für diese Entscheidungen waren NSA-Programme wie Prism.

Nun gebe es laut der EU-Kommission aber erstmals strikte Vorgaben, wenn Unternehmen europäischen Nutzerdaten in die USA übermitteln und dort verarbeiten. Zudem habe die amerikanische Regierung der EU erstmals zugesichert, dass US-Behörden nur noch unter bestimmten Bedingungen auf die Daten zugreifen. Eine „willkürliche Massenüberwachung von europäischen Nutzerdaten wird ausgeschlossen“, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme von Andrus Ansip, Vizepräsident der EU-Kommission, und EU-Justizkommissarin Věra Jourová.

„Daten werden weiter ohne Anlass gespeichert.“

Die Massenüberwachung ist ohnehin der entscheidende Punkt für das Abkommen. Daher hatte die EU-Kommission zuletzt auch nochmals nachgebessert, um die Auflagen des EuGH zu erfüllen. Fraglich ist allerdings, ob das ausreicht. Jan Philipp Albrecht, Abgeordneter der Grünen im EU-Parlament, erklärte zuletzt im Interview mit SHZ.de: „Die Nachbesserungen sind absolut kosmetisch.

Die amerikanischen Behörden würden zwar erklären, das keine anlasslose Überwachung mehr stattfinde. „Es werden aber weiter alle Daten ohne Anlass gespeichert, dann aber nur teilweise ausgewertet“, so Albrecht.

Alleine das Sammeln der Daten wird vom Europäischen Gerichtshof aber schon als Eingriff in die Grundrechte bewertet. Daher gehen derzeit sowohl Datenschützer als auch Juristen davon aus: Wenn das Privacy Shield tatsächlich Bestand haben soll, müssten Gesetze in den USA geändert werden. Damit ist derzeit aber nicht zu rechnen.

IT-Verbände sind zufrieden

Im Gegensatz zu den Datenschützer sind Wirtschaftsvertreter zufrieden mit der Abstimmung der EU-Staaten. „Der Weg für einen rechtssicheren Datenaustausch mit den USA ist frei“, sagte etwa Susanne Dehmel vom IT-Branchenverband Bitkom. Profitieren würde davon in erster Linie der Mittelstand. Dehmel: „Die deutsche Wirtschaft ist stark exportorientiert und die USA einer der wichtigsten Handelspartner. Internationale Geschäftsbeziehungen funktionieren nur durch den Transfer personenbezogener Daten.“ Und das Privacy Shield werde den Unternehmen nun ermöglichen, Daten ohne hohen bürokratischen Aufwand in die USA zu übermitteln.

Weitere Details am Montag

Wie es mit dem Privacy Shield nun genau weitergeht, will die EU-Kommission am Montag mitteilen. Dann wird es vermutlich auch um die Frage gehen, inwieweit die europäischen Datenschutzgruppe Artikel 29 noch eine Stellungnahme abgeben kann.