Vectoring-Streit: Telekom-Konkurrenten planen juristische Schritte
Indem die Bundesnetzagentur der Deutschen Telekom eine Ausbauzusage für den Vectoring-Einsatz im Nahbereich um die Hauptverteiler erteilt hat, ist der offizielle Teil des Verfahrens abgeschlossen. Beendet ist der Vectoring-Streit damit aber noch nicht, denn mehrere Wettbewerber wollen gerichtlich gegen den Beschluss vorgehen.
Bereits am Wochenende hat der oldenburgische Telekommunikationsanbieter Ewe Tel als erstes Unternehmen eine Klage angekündigt. „Wir werden gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen“, sagte ein Sprecher des Unternehmens auf Anfrage der Nordwest-Zeitung. Die Vectoring-Entscheidung der Bundesnetzagentur wird dabei als „herben Dämpfer“ für den Breitbandausbau in Deutschland bezeichnet, deswegen soll sich das Landgericht Köln mit dem Fall befassen.
Zahlreiche Netzbetreiber prüfen Rechtsmittel
Es zeichnet sich ab, dass Ewe Tel nicht der einzige Netzbetreiber ist, der den Vectoring-Beschluss gerichtlich anfechten wird. Zahlreiche Netzbetreiber prüfen derzeit, ob sie Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur einlegen, erklärt der alternative Provider-Verband Breko. „Sicher“ sei laut dem Breko-Geschäftsführer Stephan Albers: „Eine erhebliche Anzahl der Breko-Netzbetreiber wird juristisch gegen den Vectoring-II-Beschluss vorgehen.“ Genaues lässt sich bislang aber noch nicht sagen. Noch ist aber Zeit. Wenn der Beschluss im Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht wurde, besteht eine Frist von einem Monat, um Rechtsmittel einzulegen.
Zweifel am Vorleistungsprodukt
Ohnehin reißt die Kritik an dem Beschluss der Bundesnetzagentur nicht ab. Ein immer noch offener Streitpunkt ist das virtuelle Vorleistungsprodukt (VULA), das die Telekom den Wettwerbern als Ersatz für den physischen Zugang zur letzten Meile (TAL) anbieten muss. Denn eines der Probleme bei der Vectoring-Technologie ist, dass sich die auf diese Weise aufgerüsteten Hauptverteiler nur von einem Anbieter nutzen lassen.
Die Alternative sind daher die VULA-Vorleistungsprodukte. Mit diesen bucht ein Wettbewerber bei der Telekom nicht mehr den „blanken Draht“, sondern kauft vielmehr den Datenstrom, um Kunden einen Anschluss bereitzustellen. Das Problem ist: Ein VULA-Vorleistungsprodukt, das ein adäquater Ersatz für den physischen Zugang zur letzten Meile ist, existiert bislang noch nicht.
Grundsätzlich ist das virtuelle Vorleistungsprodukt aber eine der Voraussetzungen, damit die Telekom den Zuschlag für den Vectoring-Ausbau im Nahbereich um die Hauptverteiler überhaupt erhalten konnte. Denn die erste Version des Beschlusses hatte die EU-Kommission nicht abgesegnet, stattdessen wurde im Mai dieses Jahres ein intensives Prüfverfahren eingeleitet.
Das konnte die Bundesnetzagentur erst im zweiten Anlauf umgehen. Einer der Gründe dafür war aber ein Zugeständnis: Der Vectoring-Ausbau im Nahbereich wird erst gestattet, wenn VULA-Vorleistungsprodukte verfügbar sind, die„einen effektiven und funktionalen Ersatz für den Verlust des entbündelten lokalen Zugangs darstellen“, heißt es in einem Schreiben der EU-Kommission an die Bundesnetzagentur.
Skepsis angesichts vager Formulierungen
Nun befürchtet der Breko, dass die Vorgaben der EU-Kommission nicht eingehalten werden. Der Verband verweist dabei auf die Formulierung im finalen Regulierungsbeschluss der Bundesnetzagentur, die deutlich vager ausfallen. Dort heißt es etwa: „Unter weitestgehender Berücksichtigung“ der Stellungnahme der EU-Kommission will man „überprüfen, ob und wenn ja in welcher Form das vorläufig in Kraft gesetzte Standardangebot weiter abzuändern ist“.
Deswegen fordert der Breko nun, die EU-Kommission müsse ein wachsames Auge haben, damit die zugesicherten Vorgaben bei den Vorleistungsprodukten auch eingehalten werden. Breko-Geschäftsführer Albers: „Sollte die Bundesnetzagentur ihre gemachten Zusagen nicht einhalten, muss dies zu einer sofortigen Intervention der EU-Kommission – bis hin zu einem Vertragsverletzungsverfahren – führen.“