Bundesregierung: Kartellamt als Gegenspieler für die Internet-Riesen
Um den Verbraucherschutz im Internet zu stärken, will die Bundesregierung die Befugnisse des Bundeskartellamts ausweiten. Laut eines Berichts der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) soll die Behörde künftig die Mittel erhalten, um die Rechte der Nutzer auch gegen die großen Internetplattformen durchzusetzen.
Konkret ist die Rede von einer „Verbraucherschutzbehörde für das Internet“, die die Große Koalition schaffen will. Die entsprechenden Rechte soll das Kartellamt im Zuge der Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erhalten. Das Ziel: Bis dato ist es für Nutzer noch relativ aufwändig, Ansprüche gegen Internetdienste durchzusetzen. Die rechtliche Lage ist oftmals vertrackt, Klagen bei Verstößen sind eine langwierige Geschichte.
Mehr Rechte, mehr Sanktionsmöglichkeiten
Mit der neuen Rolle des Kartellamts soll es nun einfacher für die Nutzer werden. Die neuen Befugnisse sind dabei vielfältig, der Einsatzbereich umfasst etwa neben vagen Geschäftsbedingungen von Internetdiensten und illegalen Preisabsprachen in Online-Shops auch die Einhaltung des Datenschutzes. Wenn ein Unternehmen sich nicht an die Vorgaben hält, darf das Bundeskartellamt sanktionieren. Möglich sind Bußgelder, darüber hinaus soll die Behörde künftig aber auch finanzielle Vorteile abschöpfen können, die ein Unternehmen durch unlauteres Wettbewerbsverhalten erzielt hat.
Sowohl die Vertreter von CDU/CSU als auch die der SPD sind sich einig, dass es sinnvoll ist, die Kompetenzen des Bundeskartellamtes zu erweitern. Ähnlich zufrieden äußerst sich Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Der FAZ sagte er: „Wir kennen die digitalen Märkte und könnten auf unserem vorhandenen juristischen und ökonomischen Know-how aufbauen.“
Verbraucherschutz-Verbände begrüßen den Schritt
Begrüßt wird die Ankündigung auch von den Verbraucherschutzverbänden. Es sei sehr wichtig, dass die Durchsetzung des Verbraucherschutzes gestärkt werde, heißt es etwa in einer Stellungnahme des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv). „Im Bereich der Internetwirtschaft greifen derzeit an manchen Stellen Geschäftsmodelle um sich, die geltendes Verbraucherschutzrecht missachten, wie beispielsweise Fake Online Shops“, so vzbv-Vorstand Klaus Müller.
Mit dem Kartellamt haben die Verbraucherschützer bereits gute Erfahrungen gemacht. Deshalb freue man sich nun, dass die zivilrechtliche Arbeit der Verbraucherzentralen durch die zusätzlichen Befugnisse des Bundeskartellamts sinnvoll ergänzt werde.