Vorratsdatenspeicherung: Immer noch Streit um die Kosten für Provider
Noch in dieser Woche will die Bundesnetzagentur den finalen Anforderungskatalog für die Vorratsdatenspeicherung veröffentlichen, den Provider spätestens bis zum 1. Juli 2017 umsetzen müssen, meldet der eco. Der Verband befürchtet aber nach wie vor, dass vor allem kleine und mittelgroße Provider mit hohen Kosten rechnen müssen.
So erklärt Oliver Süme, eco-Vorstand für Politik und Recht: „Der Katalog stellt unrealistisch hohe Anforderungen an die erforderlichen Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit.“ Generell heißt es, die Systeme für die Vorratsdaten sollten auf dem „Stand der Technik“ sein. So müssen die Provider etwa sicherstellen, dass ausschließlich die Sicherheitsbehörden, jedoch kein Unbefugter auf die Daten zugreifen kann. Vorausgesetzt werden auch aufwändige Verschlüsselungsverfahren und ein Vier-Augen-Prinzip. Damit sind die Anforderungen allerdings so hoch, dass Provider die entsprechenden Systeme erst noch aufbauen müssen.
In der Praxis bedeutet das: Es sind Investitionen nötig, die vor allem für die mittelständischen Anbieter problematisch sind. „Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen bergen diese Bestimmungen ein enormes Insolvenzrisiko, es ist daher nicht nachvollziehbar, warum die Bundesnetzagentur dennoch keine Abstufungen oder Härtefallregelungen vorsieht“, so Süme. Denn eine entsprechende Klausel existiert zwar, laut der Stellungnahme des eco vom Juni (PDF) sei es aber immer noch nicht klar, welche Unternehmen darunter fallen. Ebenso fraglich ist, inwieweit die Provider entschädigt werden.
Die Wiedereinführung war falsch, die Umsetzung macht es nicht besser
Das Fazit von eco-Vorstand Süme lautet daher: „Das Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung war an sich schon falsch, jetzt ist auch noch die Umsetzung durch die Bundesnetzagentur, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die Bundesdatenschutzbeauftragte misslungen.“ Zumal immer noch nicht klar ist, wie lange das aktuelle Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung überhaupt gültig ist. Denn nach dem Urteil vom Europäischen Gerichtshof im Jahr 2014 und dem Bundesverfassungsgericht aus dem Jahr 2009 bestehen erhebliche Zweifel, ob es mit den Grundrechten vereinbar ist.
Mehrere Gruppen haben bereits angekündigt, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Ebenso unterstützt der eco den Münchner Provider SpaceNet AG, der vor dem Verwaltungsgericht Köln klagt. Das Ziel ist eine Grundsatzentscheidung über die Vorratsdatenspeicherung, die letztlich aber wohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) treffen wird.