Europäischer Gerichtshof: Rechtsstreit um Intels Milliarden-Strafe geht weiter
Wegen wettbewerbswidrigem Verhalten hatte die EU-Kommission bereits 2009 eine Geldstrafe in Höhe von 1,06 Milliarden Euro gegen Intel verhängt. Intel legte allerdings Rechtsmittel ein und hat nun vor dem Europäischen Gerichtshof erreicht, dass zumindest ein Berufungsurteil in Teilen nochmals geprüft werden muss.
Aufgebrummt bekam Intel die Strafe, weil es die EU-Kommission als erwiesen ansah, dass der Chiphersteller zwischen 2002 und 2007 die marktbeherrschende Stellung bei den x86-Prozessoren ausnutzte, um die Konkurrenz – also AMD – mit unlauteren Methoden aus dem Markt zu drängen. Demnach wurden den damals vier führenden Dell, Lenovo, HP und NEC Rabatte gewährt, wenn sie alle oder nahezu alle x86-Prozessoren bei Intel kauften. Ebenso soll die Media-Saturn-Holding eine Zahlung erhalten haben, damit das größte europäische Einzelhandelsunternehmen ausschließlich Computer mit Intel-CPUs verkauft.
Nach Ansicht von Intel war die Strafe aber nicht berechtigt. Deswegen folgte zunächst eine Klage vor dem Gericht der Europäischen Union. Im Jahr 2014 bestätigten die Richter allerdings den Beschluss der EU-Kommission im vollen Umfang.
Juristischer Teilerfolg für Intel
Also wagte Intel einen letzten Anlauf vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Und der hat heute zumindest entschieden (Rechtssache C-413/14 P), dass das Gericht der Europäischen Union das Urteil in Teilen nochmals prüfen muss. Konkret geht es um einen sogenannten AEC-Test („as efficient competitor test“). Mit diesem Verfahren hatte die EU-Kommission ermittelt, dass ein ebenso leistungsfähiger Wettbewerber wie Intel aufgrund der Rabattpraxis nicht dieselben Preise hätte verlangen können, um noch rentabel zu wirtschaften.
Gegen den Ablauf sowie die Ergebnisse des AEC-Tests hatte Intel schon vor dem Gericht der Europäischen Union eine Beschwerde eingelegt. Diese wurde aber nicht ausreichend untersucht, lautete der Vorwurf von Intel, den die EuGH-Richter nun bestätigten. Deswegen wird der Fall nochmals dem Gericht der Europäischen Union vorgelegt, der nun im Einzelnen prüfen soll, ob die strittigen Rabatte geeignet waren, um den Wettbewerb zu beeinträchtigen.
Inwieweit sich dadurch etwas an der Strafe ändert, bleibt indes abzuwarten. Denn der Europäische Gerichtshof erklärt wie zuvor schon die EU-Kommission, dass „Treue-Rabatte“ von einem marktbeherrschenden Unternehmen an sich schon ausreichen, um den Wettbewerb zu beeinträchtigen.
Außerdem hat der Europäische Gerichtshof zwei weitere Klagepunkte von Intel abgewiesen. So bestätigten die Richter, dass die EU-Kommission räumlich für das Verfahren zuständig war. Und es habe keine Verfahrensfehler gegeben, die die Verteidigungsstrategie von Intel beeinflusst hätten.