Gerichtsurteil: Vodafone muss Kinox.to weiterhin sperren

Andreas Frischholz
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Gerichtsurteil: Vodafone muss Kinox.to weiterhin sperren
Bild: Vodafone

Vodafone muss im Kabelnetz weiterhin den Zugang zu dem illegalen Streaming-Portal Kinox.to sperren. Das hat das Oberlandesgericht München (OLG) in einem Berufungsurteil entschieden, meldet Spiegel Online. Bestätigt wird damit das Urteil des Landesgerichts München vom Februar 2018.

Constantin Film hatte mittels einer einstweiligen Verfügung erwirkt, dass Vodafone den Zugang zu Kinox.to für Kabelkunden sperren muss. Über das Portal werden urheberrechtlich geschützte Werke wie „Fack Ju Göhte 3“ verbreitet, an denen Constantin Film die Rechte hält.

Aufgrund der einstweiligen Verfügung musste Vodafone eine DNS-Sperre einrichten. Kabelkunden des Breitbandanbieters werden seit Anfang des Jahres also auf eine Sperrseite umgeleitet, wenn sie das Portal aufrufen wollen.

Vodafone bedauert Ausgang des Verfahrens

Vodafone selbst bedauert nun den Ausgang des Berufungsverfahrens. Zunächst will der Konzern nun aber die ausführliche Urteilsbegründung abwarten. Dann werde entschieden, ob man weitere rechtliche Schritte einleite, so ein Sprecher gegenüber Spiegel Online.

Constanin Film hält sich nach wie vor bedeckt. Wie schon im Februar erklärt die Firma, laufende Verfahren nicht zu kommentieren.