News Internet-Überwachung: EuGH erlaubt IP-Vorratsdaten­speicherung bei Urheberrechts­verstößen

Also für ‚richtige‘ Verbrechen war es immer nicht drin, aber bei dem Urheberrecht, da muss natürlich was gehen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: flo.murr, Hagen_67, kevyo und 113 andere
Ach ja immer wieder die Urheberrechtsverstößen... Das ist genau wie "Denkt doch an die Kinder!"...

Wer heute noch ohne VPN Urheberrechtsverstöße begeht dem ist nicht mehr zu helfen. Bedenkt man, dass VPN Anbieter im Mainstream (TV) Werbung machen wird das denke ich noch stärker werden. Bei One-Click-Hostern war das ja eh schon immer so eine Sache mit dem loggen aber bei P2P sollte mittlerweile jeder ein VPN nutzen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: evilhunter, bikerider, Fritzler und 23 andere
Das ist eine gefährliche Entscheidung, wie ich meine. Einerseits ist gegen diese Auslegung ja nichts einzuwenden... Verbrechen, auch Zivilrechtlicher Art, sollten durchaus verfolgbar sein. Aber andererseits eröffnet es eben auch dem massenhaften Missbrauch Tür und Tor. Und ggf. auch weiteren Gesetzen, die weit mehr Zugriff bzw. Speicherung weiterer Daten erlauben.

Eine sehr unschöne Entwicklung.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: bikerider, Haremhab, Melvyn und 16 andere
was ich nicht verstehe. man weiß ja vorher nicht welche ip eine urheberrechtsverletzung "begeht".
wie kann ich denn selektiv vorratsdaten speichern?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: bikerider, Kadett_Pirx, DoraUschiSusi und 15 andere
Cool Master schrieb:
Wer heute noch ohne VPN Urheberrechtsverstöße begeht dem ist nicht mehr zu helfen.

Viele dieser Anbieter sind allerdings der sprichwörtliche Wolf im Schafspelz... Sie berichten freizügig und geben gerne Auskunft über ihre Kunden.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Fritzler, Zockmock, blacklc2 und 34 andere
Erst war es das Urheberrecht und jetzt wird dieses mit Kinderpornografie und Anschläge gleich "gesetzt". Der wahre Grund offenbart sich für die Allgemeinheit. Geld wiegt schwerer als "Leben".
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: bikerider, onkuri, Fritzler und 28 andere
Was ich dazu eigentlich sagen wollen würde ist nicht so gut mit den Forenregeln zu vereinbaren, daher belasse ich es bei einem "Da bin ich kein Fan von"..
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: onkuri, Mithrandil, Kadett_Pirx und 16 andere
Wer lädt schon über Torrent. Meist langsam und unsicher. Bei OCH kann ich meine 500Mbit Leitung voll ausnutzen. Spontan sind mir auch keine Anzeigen gegen Kunden bekannt. Mal gegen die Plattformen und noch seltener gegen kommerzielle Uploader.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: rentex
Naja, wird sich halt ein VPN-Dienst zugelegt oder sich ein entsprechender Server im Nicht-EU-Ausland gemietet.

Bei schweren Verbrechen und nach richterlicher Anordnung halte ich solche Mittel für legitim und in der heutigen digitalen Welt für eine effiziente Strafverfolgung auch zwingend notwendig, aber wenn solche Maßnahmen schon bei solch einfachen Straftaten genutzt werden dürfen, brauchts nich lang bis die Büchse der Pandora platzt...
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Hellyeah, lemba, M11E und 3 andere
Unschöne Entwicklung.
Warten wir mal ab was daraus wird.
Gegen jedes Mittel gab es bislang auch immer ein Gegenmittel...
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: bikerider, Jack2 und JanMH
Wie ist das jetzt überhaupt zu verstehen?
Die Provider können verpflichtet werden, den "Log" von vergebenen IP Adressen und zugeordneten Identitätsdaten bis zum Sankt Nimmerleinstag zu speichern - d.h. das afaik bisher übliche "6 Monate Speicherung und dann löschen" ist hinüber?

Hätte mir da mehr Klarheit im Artikel gewünscht, was das jetzt für den Otto Normalverbraucher effektiv bedeutet.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: DFFVB, KlaasKersting, dafReak und 3 andere
Na da hat die Lobby wohl einige Überstunden abgerissen :(
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Schtefanz, MilchKuh Trude, LukS und 16 andere
Als alle meinten es wird eh immer und immer wieder am EuGH scheitern und warum man es überhaupt noch versucht, war ich davon noch nie beruhigt dass er auf Dauer schützen wird. Man treibts immer ein bisschen weiter, keine Ahnung ob und wo man stoppen wird, hoffentlich noch irgendwo vor fiesen Autokratien. Aber warum sollte man.. wird doch wohl keiner was gegen Sicherheit haben und hat doch keiner was zu verbergen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: santander, Brian.Griffin, Andy4 und 5 andere
Redundanz schrieb:
wie kann ich denn selektiv vorratsdaten speichern?
In diesem konkreten Fall hat eine Behörde wahrscheinlich Torrents oder ähnliches von illegal verteilten Filmen oder Software überwacht. Das ist sehr selektiv, da alle beteiligten IP-Adressen was illegales tun. Wie man das jetzt auf andere Fälle außerhalb von P2P ausweiten kann, weiß ich nicht. Ich stelle mir das schwer vor.

@Elverado
Noch ist nichts entschieden, das steht auch so im Artikel. Die französischen Gerichte haben nur beim EuGH angefragt, wie gewisse Gesetze zu interpretieren sind. Ein Urteil müssen die französischen Gerichte aber noch fällen.
Es war quasi nur ein Nachfragen bei den Kollegen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Hellyeah, Zarlak, Elverado und eine weitere Person
Eine absolute Katastrophe und eine Bankrotterklärung für Bürgerrechte und Privatsphäre. Ausgerechnet Urheberrechtsverletzungen. Dafür sollte grundsätzlich gar nichts möglich sein.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: santander, Phoenix_29021, bikerider und 24 andere
Elverado schrieb:
Wie ist das jetzt überhaupt zu verstehen?
Die Provider können verpflichtet werden, den "Log" von vergebenen IP Adressen und zugeordneten Identitätsdaten bis zum Sankt Nimmerleinstag zu speichern - d.h. das afaik bisher übliche "6 Monate Speicherung und dann löschen" ist hinüber?

Die Speicherfristen regelt der nationale Gesetzgeber.

Endlos geht aber nicht.
Die Speicherfristen müssen verhältnismäßig sein.
Das hat auch der EuGH in seiner letzten Entscheidung mit klargestellt.

Die vorgesehenen 4 Wochen in Deutschland wären verhältnismäßig.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Benji18 und Elverado
Krik schrieb:
In diesem konkreten Fall hat eine Behörde wahrscheinlich Torrents oder ähnliches von illegal verteilten Filmen oder Software überwacht. Das ist sehr selektiv, da alle beteiligten IP-Adressen was illegales tun. Wie man das jetzt auf andere Fälle außerhalb von P2P ausweiten kann, weiß ich nicht. Ich stelle mir das schwer vor.
Soweit ich das verstehe, war das keine Behörde, sondern eine von den Rechteinhabern engagierte Kanzlei. Neu ist das zumindest nicht (meine Schwester bekam auch schon mal eine Abmahnung, weil sie beim Anschauen von Video-Content über P2P-Netzwerke den Inhalt zwangsläufig auch hochgeladen hat).
 
MaverickM schrieb:
Viele dieser Anbieter sind allerdings der sprichwörtliche Wolf im Schafspelz... Sie berichten freizügig und geben gerne Auskunft über ihre Kunden.

100% bei dir. Gibt aber auch div. Fälle die sogar vor Gericht waren wo der Anbieter sagt wir loggen nicht und können nichts herausgeben.
 
Krik schrieb:
In diesem konkreten Fall hat eine Behörde wahrscheinlich Torrents oder ähnliches von illegal verteilten Filmen oder Software überwacht. Das ist sehr selektiv, da alle beteiligten IP-Adressen was illegales tun. Wie man das jetzt auf andere Fälle außerhalb von P2P ausweiten kann, weiß ich nicht. Ich stelle mir das schwer vor.

@Elverado
Noch ist nichts entschieden, das steht auch so im Artikel. Die französischen Gerichte haben nur beim EuGH nachgefragt, wie gewisse Gesetze zu interpretieren sind. Ein Urteil müssen die französischen Gerichte aber noch fällen.
Es war quasi nur ein Nachfragen bei den Kollegen.

Man muss aufpassen, das da nicht zwei Sachen vermischt werden.

Die Urheberrechtsbehörde hat IPs von Torrent Nutzern gespeichert.
Die Provider speichern welche IP zu welchem Anschluss gehört.

Nun wäre die Frage, gegen welche der beiden Speicherungen wurde geklagt?
1., 2. oder beides?
 
Zurück
Oben