Ein Staatsanwalt oder auch die Polizei kommt zu dem Ergebnis, dass XY im Verdacht steht, Straftat Z begangen zu haben. Also wird dies einem Richter vorgelegt, der denn darüber entscheiden muss, ob bspw. der Durchsuchungsbefehl, Abhörmaßnahme etc. durchgeführt werden darf.
I. Zunächst hat ein Richter auch noch weitere Sachen zu erledigen. Nicht umsonst gibt es in einigen Bundesländern je nach Gericht, Zuständigkeit, Krankenstand, Vertreter sehr lange Wartezeiten, bis es zu einer Verhandlung kommt. Darüber geben PKS, Verurteiltenstatistik, JVA Statistiken Aufschluss.
II. Wenn einem Richter dann eine Akte übergeben wird, dann muss er seine Entscheidung begründen. Ja oder Nein reicht da nicht. An der Akte saß aber mindestens ein fertiger Jurist als Staatsanwalt oder sehr erfahrene Polizisten. Ein Richter zweifelt rein aus der Praxis sehr selten und ohne weiteren Anlass Aussagen der StA oder der Polizei an. Also wird der Richter nur in absolut evidenten Fällen sich für ein Verweigern der Maßnahme entscheiden.
III. Der Richter möchte sich auch nicht daneben entscheiden. Außerdem gibt es in Deutschland keine empfindlichen Beweisverwertungsverbote. Also wird er die Maßnahme rein sicherheitshalber genehmigen.
IV. Es gibt hier und da sicherlich einige engagierte Richter*innen, die sich eine Entscheidung nicht leicht machen und dann eine 10seitige Begründung abliefern, warum Maßnahme XY nicht genehmigt wird. Wenn sie das aber im Monat 30x machen müssen, wird dieser Elan irgendwann leiden.
Die reine juristische Praxis im Gericht sieht leider so aus. Der Richtervorbehalt ist zwar schön gedacht, nur zahnlos weil zuviel durchgewunken wird. Aus diesen Überlegungen ergibt sich dann eine hohe Zahl von 99,99%, die ich nicht für eine Phantasterei halte