News EU-Ministerrat: Neuer Anlauf für die Vorratsdaten­speicherung

Behörden sollen nur auf die Vorratsdaten zugreifen, wenn es notwendig und verhältnismäßig ist.

Eine grundrechtskonforme VDS müsste sicherstellen, dass nur dann Daten erfasst und gespeichert werden, wenn es notwendig und verhältnismäßig ist. Der Datenschutz darf nicht erst beim Zugriff auf die Daten ansetzen.
Also keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung, sondern nur bei konkretem Verdacht einer schweren Straftat und begrenzt auf diese verdächtigen Personen.
 
5.12.17
"Innenministerium: Keine Total-Überwachung beim digitalen Lauschangriff"

6.12.17
"EU-Ministerrat: Neuer Anlauf für die Vorratsdatenspeicherung"

Ich vermute, der Begriff "Unglaubwürdig" wäre für die Politiker in der heutigen Zeit noch geschmeichelt...
 
Das ganze is doch eh nur Augenwischerei - welche Hühnerdiebe wollen die damit fangen?
Das würd ich mir ja gerne mal von den Politikern bzw Verantwortlichen bei der Polizei erklären lassen.

Da bekommen sie vll nen Kleindealer im Stadtpark oder nen Schüler der wegen ner Prüfung ne Bombendrohung absetzt - das wars aber auch.

Selbst mit Zugriff auf die Kommunikation läuft man dann einfach auf nem Code/verschlüsselung auf.
 
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