News Internet-Überwachung: EuGH erlaubt IP-Vorratsdaten­speicherung bei Urheberrechts­verstößen

mae1cum77 schrieb:
Der Link zeigt Verbindungen und Zugehörigkeiten.
Ach Schande, die schreiben hellgrau auf hweiß, wahrscheinlich hatte ich das deswegen nicht lesen können. Da sind also so krasse Verbindungen wie "hat mal bezahlte Werbung gemacht" mit aufgeführt. Meine Güte, da müsste die Grafik doch eigentlich explodieren, wenn man die alle aufführt :D

Also die Idee ist ja gut, aber die Umsetzung ...
mae1cum77 schrieb:
Konsolidierung ist dann schlecht, wenn zwielichtige Konglomerate Sicherheitslösungen wie VPNs En Masse einkaufen
Zwielichtige Betreiber sind schlecht, ja. Aber das eine bedeutet ja nicht das andere.
mae1cum77 schrieb:
Klar stehen da Dienste wie ProtonMail, wenn die mit dem entsprechenden VPN verbandelt sind, hier ProtonVPN.
Was hat ein Mailprovider mit einem VPN-Vergleich zu run?
 
ReactivateMe347 schrieb:
Was hat ein Mailprovider mit einem VPN-Vergleich zu run?
Ist kein Vergleich, eher eine Daten- und Info-Sammlung, da wird nicht gewertet - jeder kann sich sein Urteil bilden.

ProtonMail und ProtonVPN gehören einfach zusammen. Wie Winscribe und ControlD.
 
Cool Master schrieb:
Ach ja immer wieder die Urheberrechtsverstößen...

Wer heute noch ohne VPN Urheberrechtsverstöße begeht dem ist nicht mehr zu helfen. Bedenkt man, dass VPN Anbieter im Mainstream (TV) Werbung machen wird das denke ich noch stärker werden. Bei One-Click-Hostern war das ja eh schon immer so eine Sache mit dem loggen aber bei P2P sollte mittlerweile jeder ein VPN nutzen.

Im Grunde genommen ist das Downloaden von Filehostern relativ(!) uninteressant, solange da nichts Inhatllich Illegales runtergeladen wird. Anders sieht es bei demjenigen aus, der das Material auf dem Filehoster bereitstellt und es so für allen und jeden zugänglich macht. Das Problem bei der ganzen Diskussion sind immer die Vermischung von Begriffen, vor allem "illegale Downloads" und Filesharing. Also man lädt etwas im Torrent runter und lädt dadurch automatisch hoch. Damit beteiligt man sich an der Verbreitung für etwas, woran man keine Rechte hat und macht sich angreifbar.

mae1cum77 schrieb:
...
Konsolidierung ist dann schlecht, wenn zwielichtige Konglomerate Sicherheitslösungen wie VPNs En Masse einkaufen - siehe Kape Technoligies und Tesonet. Da wird der Kunde zur Ware. Die aggressive Werbung mit falschen Versprechen sagt da einiges.

Klar stehen da Dienste wie ProtonMail, wenn die mit dem entsprechenden VPN verbandelt sind, hier ProtonVPN.

Verstehe den Bezug zum Abschnitt vorher nicht ganz. Ist ProtonMail jetzt "gut" oder "schlecht"? Oder beziehst du das darauf, dass jemand ProtonVPN kassiert und enpassant entsprechende Userdaten über ProtonMail bekäme? Sind die aber wirklich so direkt verbunden? Ist das gerade bei gerichtlichen Beschlagnahmungen nicht genau sortiert, was man da machen darf? Es könnte ja jemand einen ProtonMail-Mailaccount haben, ohne VPN zu haben. Dessen Mails zu lesen wäre doch rechtlich nicht gegeben, oder? (Sorry, bin durch dein Post verwirrt, bitte aufklären.)
 
Treiber schrieb:
Verstehe den Bezug zum Abschnitt vorher nicht ganz. Ist ProtonMail jetzt "gut" oder "schlecht"? Oder beziehst du das darauf, dass jemand ProtonVPN kassiert und enpassant entsprechende Userdaten über ProtonMail bekäme? Sind die aber wirklich so direkt verbunden?
Du interpretierst zu viel in meinen Post? Gemeinsamer Nenner ist Proton Technologies. Ob die gut sind, muß jeder selbst entscheiden.

Die meisten Fakten sprechen für den Dienst, wenn man einen VPN sucht.
 
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Treiber schrieb:
Im Grunde genommen ist das Downloaden von Filehostern relativ(!) uninteressant, solange da nichts Inhatllich Illegales runtergeladen wird.

Nope, auch das herunterladen ist illegal, zumindest in Deutschland:

https://www.test.de/Filesharing-5878408-0/ schrieb:
Wer urheberrechtlich geschützte Dateien hoch- oder herunterlädt, handelt illegal, und muss mit einer Abmahnung rechnen.

Das wird in der Regel aber nicht verfolgt weil es für Rechteinhaber und Anwälte ein +-0 oder sogar negativ Geschäft ist:

https://www.test.de/Filesharing-5878408-0/ schrieb:
[...] Hinzu kommt: Für ein einmaliges Herunterladen kann der Rechteinhaber weit weniger Schadenersatz fordern. Das Hochladen und Teilen mit anderen Internetnutzern ist die erheblichere Rechtsverletzung. Das zu verfolgen, lohnt sich für Rechteinhaber und Anwälte weit mehr.

Ob es nun uninteressant ist oder nicht spielt keine Rolle Fakt ist es bleibt illegal.
 
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Cool Master schrieb:
Nope, auch das herunterladen ist illegal, zumindest in Deutschland:
..
..
Ob es nun uninteressant ist oder nicht spielt keine Rolle Fakt ist es bleibt illegal.

Wie gesagt, deshalb schrieb ich oben ...

Treiber schrieb:
Im Grunde genommen ist das Downloaden von Filehostern relativ(!) uninteressant,...
(Keine Nachbearbeitung)
... und zwar aus dem von dir genannten Grund:
] Hinzu kommt: Für ein einmaliges Herunterladen kann der Rechteinhaber weit weniger Schadenersatz fordern. Das Hochladen und Teilen mit anderen Internetnutzern ist die erheblichere Rechtsverletzung. Das zu verfolgen, lohnt sich für Rechteinhaber und Anwälte weit mehr.
 
mojitomay schrieb:
Und es beeinflusst meine Wahlentscheidung;
Meine auch.

Bisher war die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nur dann möglich, wenn diese der Bekämpfung schwerer Kriminalität diente, wie beispielsweise der Verbreitung von Kinderpornografie.

Das ist durch dieses Urteil jetzt vorbei.

Die Bundesinnenministerin begrüßt dieses Urteil, wie nachzulesen ist, hält sie ja auch nach wie vor an einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung fest.

Frau Faeser dürfte sich im Herbst 2025, nach der Bundestagswahl, in den unverdienten Ruhestand begeben.
 
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Froki schrieb:
Frau Faeser dürfte sich im Herbst 2025, nach der Bundestagswahl, in den unverdienten Ruhestand begeben.
Das mag sein, oder auch nicht. :rolleyes:
Aber an der grundsätzlichen Situation ändert das nicht.:(
Denn die Mafia in schwarz, ist ja komplett für den Überwachungsstaat, da wird es nur noch schlimmer.:mad:
 
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Krik schrieb:
In diesem konkreten Fall hat eine Behörde wahrscheinlich Torrents oder ähnliches von illegal verteilten Filmen oder Software überwacht. Das ist sehr selektiv, da alle beteiligten IP-Adressen was illegales tun. Wie man das jetzt auf andere Fälle außerhalb von P2P ausweiten kann, weiß ich nicht. Ich stelle mir das schwer vor.

@Elverado
Noch ist nichts entschieden, das steht auch so im Artikel. Die französischen Gerichte haben nur beim EuGH angefragt, wie gewisse Gesetze zu interpretieren sind. Ein Urteil müssen die französischen Gerichte aber noch fällen.
Es war quasi nur ein Nachfragen bei den Kollegen.
ach die Franzosen haben gefragt, also Ubisoft?^
 
☝️/msg boeserBot xdcc send list
 
Die sollten sich besser mit der Digitalisierung beschäftigen anstatt mit solchem Zeug was nur Ressourcen verbraucht und kaum Sinn macht.
 
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