mibbio schrieb:Ein Bandbreitenbegrenzung steuert die Auslastung aber deutlich gleichmäßiger als eine Volumenbegrenzung. Bei einer Volumenbegrenzung greift die Steuerung ja erst, wenn der Nutzer kein Inklusivvolumen mehr hat. So lange man Inklusivvolumen hat (oder nachkauft), kann man die Funkzelle theoretisch mit den vollen 300Mbit belasten. Bei einer Bandbreiten-Limitierung belastet der Tarif die Funkzelle aber immer nur maximal mit der gebuchten Bandbreite von 10, 20, 50 Mbit oder X Mbit.
Ist die Funkzelle ausgelastet "belastet" auch ein Tarif ohne Bandbreitenlimitierung die Funkzelle nur mit 10, 20 oder 50 Mbit/s, oder was auch immer eben anteilig übrig bleibt.
Startet jemand über einen Tarif mit 10 Mbit/s Limitierung einen größeren Download dann läuft er mit 10 Mbit/s, selbst wenn in der Funkzelle Kapazität frei ist. Kommen etwas später noch andere Nutzer hinzu (oder bewegt sich der Nutzer mit 10 Mbit/s-Tarif in eine volle Funkzelle), dann dauert der Download noch an und belegt knappe Kapazität, obwohl er schon längst fertig hätte sein können wenn der Download anfangs alle freien Kapazitäten hätte nutzen können.
Kurz gesagt: eine Bandbreitenbegrenzung führt zu weniger Flexibilität um Kapazitäten dann zu nutzen wenn sie vorhanden sind.
Wobei ich jetzt nicht glaube dass das der Grund ist warum es sie bisher nicht/kaum in Deutschland gibt. Die Anbieter glauben letztlich dass sie mit gestaffeltem Volumen, dann einer Teil-Flatrate für bestimmte Dienste und letztlich (am oberen Ende der Preisskala) einer echten Flat am meisten Umsatz machen können. Der durchschnittliche Umsatz pro Nutzer und die Zahl der Nutzer sind für die Anbieter die entscheidenen Größen. Hier im Thread wurde schon mal vermutet dass die meisten Nutzer mit einer Flat mit geringer Bandbreite (z.B. 10 Mbit/s) zufrieden sein würden. Ich denke, das befürchten die Anbieter auch...