News Internet-Überwachung: EuGH erlaubt IP-Vorratsdaten­speicherung bei Urheberrechts­verstößen

Stahlseele schrieb:
Ein Kopierschutz wird als wirksam deklariert und das umgehen damit strafbar, obwohl
selbst ein Laie nur einen einzigen Knopf zu drücken braucht um diesen zu umgehen.
Das ist nicht was wirksam bedeutet.
hier schon, weil der Begriff in diesem rechtlichen Kontext eigens definiert wurde

Ist aber auch logisch, sonst wäre quasi kein Kopierschutz mehr wirksam, sobald er umgangen werden kann.
Bereits eine abweichende Bauform vom "Standarddatenträger" kann als "wirksamer Kopierschutz" gelten

Aber das ist ein Thema für sich
Ergänzung ()

Zulässig ist demnach eine Speicherpflicht für Internet-Provider, wenn in einem nationalen Gesetz festgeschrieben ist, dass verschiedenen Kategorien personenbezogener Daten bei der Speicherung wirksam und strikt getrennt werden. Das gilt insbesondere für Identitätsdaten.
verstehe ich nicht, der Provider speichert je Nutzer die aufgerufenen ip-adressen + Uhrzeit + evtl. Portadressen

Was soll da in Kategorien unterschieden werden?
Abgefragt wird die Identität des zur ip-Adresse zugehörigen Nutzers
 
Zuletzt bearbeitet:
Suspektan schrieb:
Was soll da in Kategorien unterschieden werden?
Abgefragt wird die Identität des zur ip-Adresse zugehörigen Nutzers
Die Identität wird abgefragt ja, aber nur zu der IP zu einem bestimmten Zeitpunkt. Es wird hier explizit noch mal klar gemacht, dass nur das erlaubt ist und nicht die komplette Überwachung eines Users. Letzteres erfordert die Zustimmung und Kontrolle durch das Gericht, damit die Leute nicht einfach komplett durchleuchtet werden.

Stell dir vor, jemand shared einen Film, wird erwischt und dann kommt raus, dass er gerne heimlich Frauenkleidung trägt. Oder so was. Das soll weiterhin privat bleiben.
Und dafür gibt es dann die Kategorien. Die werden im einfachsten Fall nur aus den drei Fällen Strafrechtlich relevant, Vom Gericht kontrollierter Zugang und Privat - Finger weg! bestehen.
 
Eine Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen ist grundsätzlich mit dem EU-Recht vereinbar, sofern diese Daten keine genauen Rückschlüsse auf das Privatleben einer Person zulassen.

Wenn man beim Filesharing tonnenweise schwule Pornos shared gibt es also keine Rückschlüsse auf das Privatleben, wenn man deshalb abgemahnt wird?
(Im zivilrechtlichen Teil kommen Rechteinhaber zwar nicht an die Adresse, aber sie gingen ja gerne den Weg über eine (dann strafrechtliche) Anzeige, die wird wegen Bagatelle eingestellt, man beantragt Akteneinsicht und kommt so an die Adresse)

Man erinnere sich an die Redtube/Retdube-Abmahnungen.
Die kurz vor Weihnachten kamen, damit man(n) schnell vom Weihnachtsgeld zahlt, bevor die Frau was mitbekommt…
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Vexz
Damit wird man eher den Jeremy Pascal dingfest machen, der mit 14 am eigenen PC, aber ohne Wissen der Eltern irgendwelche Spiele runterlädt, nicht aber die richtig heftigen "Poweruser" oder? Die sind doch gewiss besser auf solcherlei Dinger vorbereitet.
 
Och, die Sprünge von Kinderporno zu Urheberrechtsverletzung gehen aber schnell.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: LuxSkywalker und Stahlseele
Redundanz schrieb:
was ich nicht verstehe. man weiß ja vorher nicht welche ip eine urheberrechtsverletzung "begeht".
wie kann ich denn selektiv vorratsdaten speichern?

Das fehlt leider wieder im CB Artikel.
Laut Heise wird man vorher zweimal verwarnt und bei drittem Mal darf die IP vom Telekommunikationsbetreiber, abgefragt werden, um eine Strafverfolgung einzuleiten.

Sie sei zulässig, wenn nationale Vorgaben Speichermodalitäten vorschreiben, durch die verschiedene Kategorien personenbezogener Daten strikt getrennt werden. Damit sei auszuschließen, "dass genaue Schlüsse auf das Privatleben" der Betroffenen gezogen werden können.

In dem Fall geht es um das "3-Strikes"-System der französischen Behörde Hadopi, die für die Durchsetzung des Urheberrechts im Internet und Online-Sperren zuständig ist. Bei diesem Modell der "abgestuften Erwiderung" werden Nutzer, die Urheberrechtsverstößen verdächtigt werden, zunächst zweimal verwarnt. Nach einer dritten Rechtsverletzung kann sich die Hadopi an die zuständige Justizbehörde wenden, um eine Strafverfolgung einzuleiten. Zuvor muss die Hadopi den Täter ermitteln können, um ihn zu verwarnen. Dafür erlaubte die französische Regierung der Hadopi 2010 per Dekret, von Telekommunikationsbetreibern über die IP-Adresse die Identitätsdaten des mutmaßlichen Straftäters abzufragen.

Heise
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: DKK007 und Redundanz
Was würde gewinnen DSGVO mit Recht auf Vergessen oder Datenkrake für Filesharing?
 
Also beim Urheberrecht wäre es erlaubt. Aber wie schaut es bei wirklichen Verbrechen wo Kinder die leidtragenden Opfer sind aus?

Wenn schon Überwachung dann wenigstens anders rum...
 
Haha, da ist die anlasslose Massenspeicherung doch da, was natürlich klar war, wenn die Parteien die es wollen immer wieder gewählt werden.
Was dann auf einmal alles mit dem Urheberrecht begründet werden wird, wird die brav an den etablierten Medien hängenden noch ordentlich wundern.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: W4RO_DE
Krik schrieb:
Die Identität wird abgefragt ja, aber nur zu der IP zu einem bestimmten Zeitpunkt. Es wird hier explizit noch mal klar gemacht, dass nur das erlaubt ist und nicht die komplette Überwachung eines Users. Letzteres erfordert die Zustimmung und Kontrolle durch das Gericht, damit die Leute nicht einfach komplett durchleuchtet werden.

Stell dir vor, jemand shared einen Film, wird erwischt und dann kommt raus, dass er gerne heimlich Frauenkleidung trägt. Oder so was. Das soll weiterhin privat bleiben.
Und dafür gibt es dann die Kategorien. Die werden im einfachsten Fall nur aus den drei Fällen Strafrechtlich relevant, Vom Gericht kontrollierter Zugang und Privat - Finger weg! bestehen.
Verstehe nicht, was daran eine Thematisierung je Wert gewesen war, die vom.Rechteinhaber beauftragte Anwaltskanzlei fragt eh nicht mehr als die Identität ab, was sonst?
Und der Internetprovider speichert eh nicht die persönlichen Interessen, sondern nur ip/Port Adressen + Datumstempel, lediglich Mobilfunkbetrieber können noch Standortdaten (unabhängig vom Wohnsitz) erfassen.

Dass im falle eines Urheberrechtsverstoßes nicht zstzl. zur Identiät des Verdächtigten vom Provider z.B. noch alle sonst von ihm besuchten ip Adressen herausgegeben werden, ist wohl die reinste Selbstverständlichkeit.
Wüsste nicht, was es da zu klären gegeben haben sollte
Ergänzung ()

iSight2TheBlind schrieb:
Wenn man beim Filesharing tonnenweise schwule Pornos shared gibt es also keine Rückschlüsse auf das Privatleben, wenn man deshalb abgemahnt wird?
Naja, nicht wirklich, nur sexuelle Gesinnung, was sich aber schlecht vermeiden ließe in dem Fall.
So gesehen "verrät" man durch Filesharing auch immer ein gewisses persönliches Interesse am jeweiligen Inhalt, ist doch evident.
Ergänzung ()

iSight2TheBlind schrieb:
Im zivilrechtlichen Teil kommen Rechteinhaber zwar nicht an die IPs
Ohne IP kann der Rechteinhaber auch nicht die zugehörige Identität abfragen
Ergänzung ()

iSight2TheBlind schrieb:
Man erinnere sich an die Redtube/Retdube-Abmahnungen
???
redtube ist nicht retdube
Wenn natürlich sich jemand auf retdube verirrt/ dorthin weitergeleitet wird und der Seitenbetreiber die IPs der Besucher speichert, kann wiederum beim Provider die zugehörige Identiät abgefragt werden.
Ergänzung ()

Seven2758 schrieb:
Das fehlt leider wieder im CB Artikel.
Laut Heise wird man vorher zweimal verwarnt und bei drittem Mal darf die IP vom Telekommunikationsbetreiber, abgefragt werden, um eine Strafverfolgung einzuleiten.

Sie sei zulässig, wenn nationale Vorgaben Speichermodalitäten vorschreiben, durch die verschiedene Kategorien personenbezogener Daten strikt getrennt werden. Damit sei auszuschließen, "dass genaue Schlüsse auf das Privatleben" der Betroffenen gezogen werden können.

In dem Fall geht es um das "3-Strikes"-System der französischen Behörde Hadopi, die für die Durchsetzung des Urheberrechts im Internet und Online-Sperren zuständig ist. Bei diesem Modell der "abgestuften Erwiderung" werden Nutzer, die Urheberrechtsverstößen verdächtigt werden, zunächst zweimal verwarnt. Nach einer dritten Rechtsverletzung kann sich die Hadopi an die zuständige Justizbehörde wenden, um eine Strafverfolgung einzuleiten. Zuvor muss die Hadopi den Täter ermitteln können, um ihn zu verwarnen. Dafür erlaubte die französische Regierung der Hadopi 2010 per Dekret, von Telekommunikationsbetreibern über die IP-Adresse die Identitätsdaten des mutmaßlichen Straftäters abzufragen.

Heise
Ok, erst so erklärt sich der Zusammenhang
Ist dann aber vom jeweiligen nationalen Recht abhängig, also erst ab dem dritten Urherberrechtsverstoß darf in Frankreich die Strafverfolgung beginnen, interessant.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Suspektan Habe oben „IPs“ zu „Adresse“ korrigiert, so wie es gemeint war.

Und die Redtube-Abmahnungen gingen genau den Weg wie oben beschrieben, nur dass da noch „Entrapment“ dabei war, da Urmann + Complizen sich die Domain Retdube registrierten, auf legitimen Portalen Werbung schalteten die auf Retdube weiterleitete und die Seite diente dann als vorgeschalteter Proxy, leitete auf Redtube oder ne sonstige Seite weiter. Über den Retdube-Proxy sammelte man schön IPs von Leuten ein die auf einer Pornoseite waren, mahnte aber ab, dass sie angeblich auf Videos waren an denen sich die Complizen die Rechte besorgt hatten. Obwohl dies nicht stimmte - und bei einer oberflächlichen Kontrolle der History fiel nicht auf, dass man auf retdube und nicht redtube war.
Vorratsdatenspeicherung bei Urheberrechtsfällen ist ne ganz bescheuerte Sache, da kommt nichts gutes bei raus!
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: LuxSkywalker
Ja, so in etwa hatte ich das auxh in Erinnerung, da hat man sich mal wieder über Werbung eingekauft und haufenweise Nutzer zu sich (vorübergehend) umleiten lassen.
Noscript+ keine Werbung anklicken ist ratsam
Ergänzung ()

iSight2TheBlind schrieb:
Vorratsdatenspeicherung bei Urheberrechtsfällen ist ne ganz bescheuerte Sache, da kommt nichts gutes bei raus
Problem ist auch die überlastete Juztiz, da wird auch mal ungeprüft durchgewunken, begründet werden muss nämlich nur die Ablehnung, nicht die Zustimmung.
Und was nimmt mehr Zeit in Anspruch? Eben
 
Wenn man schon für Urheberrecht so etwas erlaubt, wird es bald für alles erlaubt sein.
 
Suspektan schrieb:
Dass im falle eines Urheberrechtsverstoßes nicht zstzl. zur Identiät des Verdächtigten vom Provider z.B. noch alle sonst von ihm besuchten ip Adressen herausgegeben werden, ist wohl die reinste Selbstverständlichkeit.
Wüsste nicht, was es da zu klären gegeben haben sollte
Gesetze kennen keine Selbstverständlichkeiten.
Es ergibt daher Sinn, bei Unklarheiten eine Prüfung zu machen, wie ein Gesetz ausgelegt werden muss. Und das ist auch gut so, denn das ist eine der Grundlagen eines Rechtsstaats.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: DKK007
Donnidonis schrieb:
Also für ‚richtige‘ Verbrechen war es immer nicht drin, aber bei dem Urheberrecht, da muss natürlich was gehen.
ist wie mit der Chatkontrolle. Bagatellen verfolgen und Menschenrechte beschneiden - kein Thema wenn man selbst nicht betroffen ist oder die "Spender". Aber oh weh man merkt dass man sich selbst und die korrupten Machenschaften dadurch behindert werden könnten, dann gibts Ausnahmen! Hier ists halt umgekehrt, da wirds für die guten Freunde durchgewunken.
 
Cool Master schrieb:
Ach ja immer wieder die Urheberrechtsverstößen... Das ist genau wie "Denkt doch an die Kinder!"...

Wer heute noch ohne VPN Urheberrechtsverstöße begeht dem ist nicht mehr zu helfen. Bedenkt man, dass VPN Anbieter im Mainstream (TV) Werbung machen wird das denke ich noch stärker werden. Bei One-Click-Hostern war das ja eh schon immer so eine Sache mit dem loggen aber bei P2P sollte mittlerweile jeder ein VPN nutzen.
Vpn Anbieter sind die ersten, die die Daten vollumfänglich speichern, sonst haften die nämlich. Erst recht die Läden, die überall groß Reklame machen. Also schön aufpassen, was du bei WhatsApp teilst ;)

War aber klar, dass Vorratsdatenspeicherung auch von der EU erlaubt wird. Heißt das dann, dass ich jetzt ohne Anwalt die Adressen abfragen darf? Sind ja keine persönlichen Daten mehr...
 
wern001 schrieb:
Urheberrechtsverstöße werden schlimmer geandet als Pädophile und Kinderpornos.
Was viele nicht wissen ein Urheberrechtsverstoß kann auch als Straftat gewertet werden. Während der besitz von Kinderpornos nur ein Vergehen ist.


Das solltest du dich nochmal mit dem Strafrecht AT auseinandersetzen.

Jede Straftat ist entweder ein Vergehen (reguläre Mindeststrafe unter 1 Jahr) oder ein Verbrechen (reguläre Mindeststrafe mindestens 1 Jahr).
https://dejure.org/gesetze/StGB/12.html

§ 106 UrhG sieht gar keine Mindeststrafe vor, sondern nur eine Höchststrafe von 3 Jahren.
https://dejure.org/gesetze/UrhG/106.html

Es scheint auch gar nicht so oft vorzukommen, dass es da wirklich eine Verteilung gibt.
Bei dejure werden gerade mal 145 Gerichtsentscheidungen zu § 106 UrhG gelistet. Im Vergleich zu 4100 bei § 211 StGB (Mord).
https://dejure.org/dienste/lex/UrhG/106/1.html
https://dejure.org/dienste/lex/StGB/211/1.html

iSight2TheBlind schrieb:
Wenn man beim Filesharing tonnenweise schwule Pornos shared gibt es also keine Rückschlüsse auf das Privatleben, wenn man deshalb abgemahnt wird?

Wozu sollte man den Aufwand treiben, wenn es hunderte kostenlose Seiten gibt, wo man sich die ganz legal einfach so anschauen kann?
 
Zuletzt bearbeitet:
@DKK007 Wie bei allem Filesharing: Du hast den Kram geladen und verteilst ihn unwissend weiter…
Es ist seit über 20 Jahren sehr dumm Filesharing anstelle von Filehostern zu nutzen, weil Laden weniger/gar nicht verfolgt wird als Verbreiten.
Trotzdem tun Leute es…
 
AGB-Leser schrieb:
War aber klar, dass Vorratsdatenspeicherung auch von der EU erlaubt wird. Heißt das dann, dass ich jetzt ohne Anwalt die Adressen abfragen darf? Sind ja keine persönlichen Daten mehr...

Wie kommst du da drauf?

iSight2TheBlind schrieb:
@DKK007 Wie bei allem Filesharing: Du hast den Kram geladen und verteilst ihn unwissend weiter…
Es ist seit über 20 Jahren sehr dumm Filesharing anstelle von Filehostern zu nutzen, weil Laden weniger/gar nicht verfolgt wird als Verbreiten.
Trotzdem tun Leute es…

Man erwischt halt immer die dummen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: SiriusFound
Zurück
Oben