5G-Ausbau: Lokales Roaming gegen Funklöcher per Gesetz
Freiwilliges Kooperieren würde beim Aufbau der 5G-Netze nicht ausreichen, um Funklöcher zu verhindern, erklären Vertreter aus den Fraktionsspitzen von CDU/CSU und SPD. Deswegen wollen sie per Gesetz nachlegen. Mobilfunkbetreiber sollen verpflichtet werden, ihre Netze für andere Anbieter in bestimmten Regionen zu öffnen.
Nötig wäre dafür eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TGK), die lokales Roaming in Ausnahmefällen vorschreibt. Das fordern die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD laut einem Bericht des ARD-Hauptstadtstudios. Einen entsprechenden Brief versendeten die stellvertretenden Fraktionschefs an den für die digitale Infrastruktur zuständigen Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sowie Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), Finanzminister Olaf Scholz (SPD) und Kanzleramtschef Helge Braun (CDU).
„Flickenteppich“ statt vollständige Mobilfunk-Abdeckung
Kommende Woche entscheidet der politische Beirat der Bundesnetzagentur final über die Vergaberegeln für die Versteigerung der 5G-Lizenzen. Umstritten ist vor allem, ob die Auflagen ausreichen, um einen flächendeckenden Ausbau auf dem Land zu gewährleisten. Funklöcher könnten also weiterhin ein Problem bleiben. Vor allem, wenn in einer bestimmten Region nur ein Netzbetreiber ausbaut.
An dieser Stelle wollen die Abgeordneten nun mit der Kooperationspflicht ansetzen. Konkret soll die Bundesnetzagentur mehr Handlungsspielraum erhalten. So heißt es in dem Brief: „In den Ausnahmefällen, wo keine freiwilligen Kooperationen zu erwarten sind, muss die Behörde die Möglichkeit haben, verpflichtend ein lokales Roaming anordnen zu können, um für alle Kunden lückenhaft bzw. gar nicht versorgte Gebiete im Rahmen der auferlegten Versorgungsauflagen zu verhindern.“
Der Vorstoß zielt vor allem auf ländliche Regionen, die bereits heute unter schlechtem Mobilfunk-Empfang leiden. Auch mit 5G würde sich laut den Abgeordneten nichts an der Funkloch-Misere ändern. Denn das Problem ist demnach: Wenn nur ein Unternehmen in einer bestimmten Region ausbaue, bestehe zwar „virtuell“ eine vollständige Netzabdeckung. Das nütze aber den Kunden nichts, da diese in Regel nur Verträge bei einem Anbieter haben. Für sie bleibe es also beim „Flickenteppich“.
Deswegen sollen die Netzbetreiber verpflichtet werden, ihre Netze im Zweifel für andere Anbieter zu öffnen, sodass deren Kunden diese auch nutzen können. Der vor Ort tätige Netzbetreiber würde für die Netz-Mitnutzung dann finanziell entschädigt werden.
Verschärfter Bußgeld-Katalog
Noch fehlt so eine Auflage aber. Der Entwurf für die Vergaberegeln der 5G-Lizenzen sieht aktuell nur ein Verhandlungsgebot vor. Unternehmen sollen also über nationales Roaming und Infrastruktur-Sharing verhandeln, die Bundesnetzagentur ist im Streitfall als Schiedsrichter vorgesehen. Verpflichtend anordnen kann die Behörde eine Kooperation indes nicht.
Die von den Abgeordneten anvisierte Gesetzesänderung könnte sogar ziemlich schnell kommen, zitiert das ARD-Hauptstadtstudio aus dem Schreiben. Da Bundestag und Bundesrat aktuell ohnehin an einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes arbeiten, wollen die Abgeordneten die Vorschläge direkt mitbeschließen. Der Vorteil: Bis zur Bundesratssitzung im März 2019 könnte das Gesetz stehen. Somit hätten dann auch die Unternehmen rechtzeitig Klarheit, die im Frühjahr 2019 die 5G-Lizenzen ersteigern.
Verschärfen wollen die Abgeordneten auch den Bußgeld-Katalog. Unternehmen sollen höhere Strafen erhalten können, wenn sie sich nicht an Absprachen halten. Die Kompetenzen der Bundesnetzagentur müssten sich dabei an denen des Bundeskartellamts orientieren, lautet die Forderung. Das Bundeskartellamt ermittelt Strafen normalerweise basierend auf dem jährlichen Gesamtumsatz eines Unternehmens.
Von Seiten der Bundesregierung folgt nun eine klare Absage für das Vorhaben der stellvertretenden Fraktionschefs. Der für Digitalthemen zuständige Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) erklärte im Interview mit der ZDF-Sendung Berlin Direkt, Kooperationen seien zwar vorgesehen. Doch die sollen ausdrücklich freiwillig erfolgen. Er befürchtet Hemmnisse für Investitionen, sollten Netzbetreiber zum National Roaming verpflichtet werden können. Und „wenn das schädlich ist für Investitionen, sollten wir es nicht machen“.
Das entspricht der Linie der Mobilfunk-Netzbetreiber Deutsche Telekom, Telefonica und Vodafone. Die lehnen eine National-Roaming-Pflicht ebenfalls ab, bei der ein Unternehmen das Netz anderer Mobilfunkanbieter nutzen kann, wenn es in einer Region kein eigenes Netz betreibt. So erklärte etwa die Telekom, Konkurrenten hätten bei einer Kooperationspflicht keinen Anreiz, selber auszubauen.
Braun erwartet nun allerdings auch von den Netzbetreibern, die Funkloch-Misere zu lösen. 5G sei ein wirtschaftliches Projekt, dementsprechend sei der Ausbau zunächst auch Sache der Unternehmen. Eingreifen solle der Staat hingegen erst, wenn es um Regionen gehe, in denen ein Ausbau wirtschaftlich nicht mehr rentabel sei. „Wenn wir über das allerletzte Prozent reden, können wir uns auch vorstellen, dass der Staat das unterstützt“, so Braun.
Von der Versteigerung der Lizenzen verspricht sich die Bundesregierung zwar Milliarden-Einnahmen. Auch in diesem Bereich machte Braun aber Zugeständnisse. „Uns geht's nicht darum, viel Geld zu verdienen“, so der Kanzleramtsminister. Das Kernziel laute, möglichst viel auszubauen. Das gelte aber sowohl für 5G als auch für 4G.
4G statt 5G in der Fläche
Denn bei einem flächendeckenden 5G-Ausbau äußert sich Braun zurückhaltend. Die Ziele der Bundesregierung seien ambitioniert. Doch: „Wir wollen das in den nächsten 2 bis 3 Jahren erreichen. Und deshalb reden wir da nicht von 5G, (…) sondern von 4G.“ Die Geschwindigkeiten wären ohnehin ausreichend für die „Wirtschaft, für Haushalte und für den Bürger, für Telefonie und klassische Smartphone-Anwendung allemal“.
Ähnlich hatte sich in der letzten Woche bereits Bildungsministerin Anja Karlicze geäußert, berichtete die ARD. 5G ist „nicht an jeder Milchkanne notwendig“, so Karlicze. Dafür erntete sie aber heftigen Widerspruch. Bernd Althusmann (CDU), Wirtschaftsminister in Niedersachsen, verwies etwa auf die Digitalisierung der Landwirtschaft. Da werde 5G durchaus an jeder Milchkanne benötigt.
Fraglich, ob Streit nun beigelegt wird
Es bleibt also abzuwarten, ob sich nun ein Streit zwischen der Bundesregierung und den Abgeordneten des Bundestags anbahnt. Vom Tisch sein dürfte der Vorstoß so schnell nicht. Zumal die stellvertretenden Fraktionschefs in dem Brief an die Minister auch noch ein Gesamtkonzept für den Ausbau der Mobilfunknetze forderten, dass die Bundesnetzagentur zusammen mit Fachgremien des Bundestags erarbeiten soll.
Morgen steht aber zunächst der finale Beschluss für die Vergaberegeln der 5G-Lizenzen an. Versteigert werden sollen diese dann im Frühjahr 2019.