Netflix und Co: EU-Richtlinie sieht mehr europäische Inhalte vor

Aljoscha Reineking
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Netflix und Co: EU-Richtlinie sieht mehr europäische Inhalte vor
Bild: freestocks.org | CC0 1.0

Nach dem europäischen Parlament hat jetzt auch der europäische Rat die neuen EU-Richtlinien für Fernsehsender und Videostreaming-Dienste verabschiedet. Künftig sollen mindestens 30 Prozent der angebotenen Inhalte aus der EU stammen und auch entsprechend beworben werden.

Gleichstellung von Rundfunkanstalten und Streaming-Diensten

Die neu verabschiedeten Richtlinien vom europäischen Rat gelten sowohl für alle in Europa aktiven Fernsehsender als auch Video-Streaming-Dienste. Ein Unterschied zwischen den Medien wird nicht mehr gemacht. Die EU-Mitgliedsstaaten haben nun 21 Monate Zeit die neue Richtlinie in die eigenen Gesetze zu integrieren um diese daraufhin umzusetzen, als Stichtag wurde der 20. August 2020 festgelegt.

EU erhofft sich höhere Investitionen im Bereich der Filmbranche

Mithilfe der neuen EU-Richtlinie soll sichergestellt werden, dass die Filmbranche auch in Europa eine Zukunft hat. Aktuell wird ein Großteil aller Serien und Filme in den USA produziert. Konkrete Einschränkungen oder Vorgaben zu den Inhalten macht die EU in den aktualisierten Richtlinien nicht, diese beziehen sich ausschließlich auf den Produktions- und Investitionsstandort.

Neuregelungen auch beim Jugendschutz

Mit der Gleichstellung der Streaming-Dienste mit Rundfunkanstalten sind diese künftig auch für die Einhaltung der Jugendschutzregeln verantwortlich. Bereits im Oktober hatten die EU-Staaten eine Reform der Richtlinie für audiovisuelle Medien angekündigt. An diese müssen sich nicht nur die Streaming-Anbieter, sondern alle Videoplattformen wie etwa YouTube halten.

Im Fokus stehen dabei Maßnahmen, welche Jugendliche und Kinder vor schädlichen Werbeinhalten schützen können. Die Plattformen sind dazu angehalten schnell auf Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz zu reagieren und gefährliche sowie anstößige Videos im Zweifelsfall offline zu nehmen und zu löschen.

Genaue Festlegung der Werbezeiten

Die Rundfunkanstalten sowie Video-Streaming-Dienste dürfen nach den neuen Richtlinien in der Zeit zwischen 18 und 24 Uhr genau 72 Minuten Werbung frei verteilen. Das Programm darf für die Werbeeinblendung allerdings höchstens alle 30 Minuten unterbrochen werden. Die Limitierung auf maximal 12 Werbeminuten pro Stunde fällt nach den neuen EU-Richtlinien hingegen weg.