Bundeskartellamt: Studie zeigt Tricksereien der Vergleichsportale
Das Bundeskartellamt hat in einer nun vorgelegten Studie in deutlicher Form gezeigt, dass sich Nutzer nicht immer auf Vergleichsportale verlassen sollten. Die Untersuchung bestätigt die Wettbewerbshüter in vielen bisherigen Bedenken, so dass die Auflistung nicht immer die für den Verbraucher besten Ergebnisse beinhaltet.
Untersuchung seit Oktober 2017
Über 18 Monate hatte das Bundeskartellamt diverse Vergleichsportale im Netz beobachtet. Für die nun vorgestellte Studie wurden in zwei Stufen zunächst insgesamt 150 Portale mittels einer breit angelegten Strukturbefragung untersucht und hierzu Antworten von 129 Portalen ausgewertet. Aus dieser Auswahl haben die Wettbewerbshüter die für sie relevanten Anbieter ermittelt und an 36 Vergleichsportale aus den Bereichen Energie, Finanzen, Reisen, Telekommunikation und Versicherungen acht branchenspezifische Fragebögen zur detaillierten Befragung gesendet, welche per Auskunftsbeschluss zu beantworten waren – nicht zu antworten war keine Option.
Eine erste Auswertung erfolgte bereits im Dezember des vergangenen Jahres, nach der die Anbieter die Gelegenheit bekamen, sich zu den Ergebnissen äußern zu können. Bis zum März 2019 wurden für die jetzige Erhebung 33 Stellungsnahmen berücksichtigt, gleichzeitig wurden mit diversen Portalen und Verbänden Gespräche zu den untersuchten Themenfeldern geführt.
Befürchtungen bestätigt
Die Ergebnisse der Untersuchung bestätigten die Bedenken der Initiatoren, dass Nutzer sich nicht blindlings auf Vergleichsangaben verlassen sollten. So existieren zwischen verschiedenen Portalen oftmals Kooperationen, die von den Verbrauchern nicht sofort als solche erkannt werden können. Nicht selten wird bei dieser Zusammenarbeit auf gleiche Datenbestände zugegriffen, so dass der Konsument die gleich aufgeführten Ergebnisse bei einem Portal als Bestätigung für die Auswahl anderer Portale fehlinterpretieren könnte, obwohl es einen besseren Preis an anderer Stelle gibt.
Darüber hinaus werden in wichtigen Bereichen wie Versicherungen und Hotels teilweise wichtige Anbieter nicht in den Vergleich mit einbezogen. Die Anzahl der Portale, welche den Verbraucher über diesen Umstand informieren und die nötige Transparenz aufweisen, fällt laut der Untersuchung gering aus. Darüber hinaus ist das Ranking bei Hotels laut der Erhebung in vielen Fällen vor allem von der gezahlten Provision mitbeeinflusst. Auch dies könnte den Anwender bei seiner Wahl beeinflussen. Gleiches gilt auch für den Energiesektor.
Versteckte Werbung und problematische Bewertungen
Beim Vergleich von Energie- und Telekommunikationstarifen werden nicht selten Angebote vor der eigentlichen Ausgabe der Vergleichsergebnisse gestellt, bei denen es sich im Grunde um Werbung handelt, welche für den Nutzer jedoch oftmals nicht als solche erkennbar ist. Darüber hinaus sind Hinweise auf Knappheiten, Vorteile oder Exklusivangebote nicht immer für den Verbraucher verständlich formuliert und können so ebenfalls falsche Erwartungen schüren.
Probleme sehen die Wettbewerbshüter zudem bei den Bewertungen: Diese sollen in der Regel von Nutzern stammen, bei denen es am Ende über das Portal zu einem Vertragsabschluss gekommen ist. Damit werden zwar Fälschungen erschwert, auf der anderen Seite aber die Bewertungsbreite eingeschränkt – Verbraucher, welche an andere Stelle günstigere oder bessere Angebote gefunden haben oder auf negative Bestandteile des Angebotes gestoßen sind, werden dementsprechend nicht aufgeführt.
Augen auf beim Vergleich
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, rät Verbrauchern daher, bei der Nutzung entsprechender Angebote die Augen aufzuhalten. Zwar können durch solche Vergleiche durchaus bessere und günstigere Leistungen gefunden werden, die Studie habe aber auch verbraucherunfreundliche Tricks mancher Portale aufgezeigt. Daher sollten Verbraucher stets darauf achten, wie ein Ranking zustande kommt und ob in diesem auch viele Anbieter berücksichtigt werden.
Am Ende ist der Suchende jedoch auf sich allein gestellt, denn das Bundeskartellamt kann im Bereich Verbraucherschutz zwar Untersuchungen durchführen, die Befugnis, etwaige Rechtsverstöße auch per behördlicher Verfügung abzustellen, ist damit jedoch nicht verbunden.