EU-Urheberrechtsreform: VG Media fordert 1,24 Milliarden Euro von Google

Michael Schäfer
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EU-Urheberrechtsreform: VG Media fordert 1,24 Milliarden Euro von Google
Bild: Google

Die Verwertungsgesellschaft VG Media tritt an Google mit einem Vergleich heran, um aktuell anhängige Gerichtsverfahren einzustellen. Die Forderung umfasst rückwirkende Ansprüche aus dem Presseleistungsschutzrecht sowie das Abschließen eines Lizenvertrages für alle zukünftigen Inhalte in Europa.

VG Media verlangt rückwirkend 1,24 Milliarden Euro

So soll Google nach dem Willen der Verwertungsgesellschaft, welche die Rechte von Presseverlagen sowie privaten Fernseh- und Rundfunksendern in Deutschland vertritt, auf Basis der am vergangenen Montag vom Rat der EU-Mitgliedsstaaten endgültig verabschiedeten Urheberrechtsrichtlinie rückwirkend für die Zeit vom 1. August 2013 bis zum 31. Dezember 2018 Ausgleichszahlungen von insgesamt 1,24 Milliarden Euro tätigen.

Der Rechnung legt die VG Media fünf Prozent des im genannten Zeitraum von Google Deutschland erwirtschafteten Gewinns von 24,77 Milliarden Euro zugrunde. Da Google keine Zahlen über nationale Einnahmen in seinen Berichten ausweist, wurde die angegebene Summe von der VG Media selbst berechnet. Ob der Gewinn somit der Realität entspricht, kann nicht gesichert werden.

Verwerter würden Rechtsstreitigkeiten einstellen

Mit der Zahlung wäre die Verwertungsgesellschaft zudem bereit, die noch vor dem Berliner Landgericht und dem Berliner Kammergericht geführten Rechtsstreitigkeiten zu beenden. Vor dem Berliner Landgericht führt die VG Media eine Schadenersatzklage gegen Google, da sich das Unternehmen nach wie vor weigert, für die Darstellung von kleineren Textpassagen und Vorschaubildern in den eigenen Suchergebnissen zu zahlen. Der Fall wurde schließlich dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Dort vertritt der Generalanwalt Gerard Hogan jedoch die Meinung, dass die deutsche Rechtsgrundlage gar nicht angewendet werden darf, da die Bundesregierung den damaligen Entwurf weder der EU-Kommission noch den Mitgliedsstaaten vorgelegt hatte. Ein Urteil in diesem Rechtsstreit steht also noch aus.

Lizenzen für die nächsten fünf Jahre

Ungeachtet der Entwicklung ist die VG Media darüber hinaus der Auffassung, dass sie aufgrund der neuen EU-Richtlinie über berechtigte Ansprüche gegenüber Google verfüge, obwohl die Urheberrechtsreform noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurde. Um zukünftige Rechtsstreitigkeiten somit auszuschließen, schlagen die Verwerter Google einen Lizenzvertrag mit einer ersten Laufzeit von fünf Jahren vor, der das Unternehmen zur europaweiten Nutzung digitaler Presseerzeugnisse auf den Domains „google.com“ sowie den jeweiligen Länderdomains berechtigt. Dafür soll Google Zahlungen zwischen 3,44 Milliarden Euro (2019) bis hin zu 8,5 Milliarden Euro (2024) leisten. Diese Summen sind jedoch an Voraussetzungen geknüpft: Sie gelten nur dann, wenn das Verlagsrecht in allen EU-Staaten gemeinsam durchgesetzt und gegenüber Google vertreten wird sowie die VG Media die Rechte aller Verlage und Sender in der Europäischen Union wahrnimmt. Die durch den Vertrag eingenommenen Summen würden nach einem bestimmten Schlüssel an die jeweiligen Rechteinhaber in den verschiedenen EU-Staaten ausgeschüttet.

Keine Erfolgsgeschichte

Das Leistungsschutzrecht ist im August 2013 trotz großer Kritik in Kraft getreten, bereits kurze Zeit später erteilten zahlreiche Verlage innerhalb der VG Media Google die Erlaubnis, ihre Inhalte wie gewohnt in den Suchergebnissen mit kurzen Textausschnitten kostenlos aufzuführen. Unter diesen Verlagshäusern befand sich auch Axel Springer, einer der größten Verfechter des Leistungsschutzrechtes.

Als der spanische Kongress Mitte 2014 in einer Neufassung der Gesetzesnovelle zum geistigen Eigentum Hyperlinks unter den Urheberschutz stellte und dies auch für Presseerzeugnisse galt, schaltete Google seinen Nachrichtendienst in Spanien kurzerhand ab. Daraufhin brachen die Besucherzahlen der Webangebote zahlreicher Zeitungen um bis zu 15 Prozent ein.