Vodafone Kabel Deutschland: Bußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt
Die Bundesnetzagentur hat gegen Vodafone Kabel Deutschland wegen unerlaubter Telefonwerbung ein Bußgeld in Höhe von 100.000 Euro verhängt. Nach Ermittlungen der Bundesnetzagentur hat Vodafone Werbeanrufe für Kabelfernseh-, Internet- und Telekommunikationsverträge getätigt, ohne dass die erforderlichen Einwilligungen vorlagen.
Dies betreffe auch von Vodafone für diese Zwecke beauftragte Call-Center und Vertriebspartner. Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, sagt, dass es nicht zu akzeptieren sei, dass Vodafone ignoriert, wenn Kunden Werbeanrufe ausdrücklich untersagen. Neben der Neukundenakquise wurden vor allem ehemalige Kunden kontaktiert, um diese zur Wiederaufnahme des Vertragsverhältnisses beziehungsweise zur Rücknahme einer bereits ausgesprochenen Kündigung zu bewegen, so die Bundesnetzagentur.
Bis zu 30 Anrufe pro Kunde ohne Einwilligung
In vielen Fällen hatten die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher Werbeanrufe im Vorfeld ausdrücklich verboten. Dies geschah nach Angaben der Bundesnetzagentur entweder unmittelbar bei der Vertragskündigung oder aber während eines vorangegangenen Werbeanrufs. Über diese Anrufuntersagungen setzten sich nach den Erkenntnissen der Bundesnetzagentur sowohl die Vodafone Kabel Deutschland GmbH als auch die beauftragten Call-Center hinweg. In Einzelfällen folgten nach Angaben der betroffenen Verbraucher auf eine Anrufuntersagung bis zu 30 weitere Anrufe oder Anrufversuche.
Einwilligung auch bei Vertrag nötig
Auch während eines Vertragsverhältnisses brauchen Unternehmen für einen Werbeanruf eine Einwilligung des Kunden und müssen sich an dessen Anrufuntersagung halten. Unternehmen müssen durch ein funktionierendes Aufsichts- und Kontrollsystem sicherstellen, dass gegenüber beauftragten Call-Centern sowie eigenen Mitarbeitern ausgesprochene Anrufuntersagungen unverzüglich beachtet werden und es nicht mehr zu Werbeanrufen ohne Einwilligung kommt.
Telekommunikationsunternehmen vermehrt im Fokus
Mit dem nun verhängten Bußgeld geht die Bundesnetzagentur weiter gegen unerlaubte Telefonwerbung vor. Neben Beschwerden zu unerlaubtem Direktmarketing im Energiebereich erreichen die Bundesnetzagentur nach eigenen Abgaben sehr viele Beschwerden über Unternehmen aus den Bereichen Telekommunikation und Fernsehen.
Die Geldbuße gegenüber der Vodafone Kabel Deutschland GmbH ist noch nicht rechtskräftig.
Verbraucher können sich an die Bundesnetzagentur wenden
Verbraucherinnen und Verbraucher, die Werbeanrufe erhalten, in die sie nicht eingewilligt haben, können sich bei der Bundesnetzagentur melden. Die Angaben zu den Anrufen müssen dabei möglichst präzise und detailliert sein.