Valve und Publisher: EU-Kommission bestraft Retail-Geoblocking
Weil der freie Handel durch Geoblocking der Retail-Versionen von Spielen eingeschränkt wurde, verurteilt die Europäische Kommission Valve sowie die Publisher Bandai Namco, Capcom, Focus Home, Koch Media und ZeniMax zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 7,8 Millionen Euro.
Mit Geoblocking-Techniken unterbinden Publisher und Valve auf Steam den Kauf von Spielen aus dem Ausland, indem die Aktivierung eines Produktes von der IP-Adresse abhängig gemacht wird. Sie muss sich im Land des Kaufs befinden oder darf nicht auf einer Sperrliste für Aktivierungscodes dieser Region stehen.
Anbieter verhindern dadurch, dass Spiele in Ländern mit geringem Einkommensniveau oder schwacher Währung gekauft werden, wo sie effektiv zu deutlich günstigeren Kursen erhältlich sind. Während Publisher die Vorteile einer globalisierten Weltwirtschaft uneingeschränkt in Anspruch nehmen können, wird Kunden diese Option damit verwehrt.
Freihandel wird beeinträchtigt
Durch das Geoblocking sei der grenzübergreifende Handel innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums unzulässig eingeschränkt worden, befand die Europäische Kommission, weil dieser Wirtschaftsraum durch das Geoblocking unterteilt wurde. Unternehmen sei es laut Wettbewerbsgesetzen untersagt, in diesem Bereich Einschränkungen zu errichten, weil es Konsumenten die Vorteile des Binnenmarktes entziehe.
Die Bedeutung des Marktes ist der EU dabei bewusst: Mehr als 50 Prozent aller Europäer würden Videospiele spielen, der Markt setze in Europa mehr als 17 Milliarden Euro um. Sowohl in der Begründung als auch der Haltung hat die Kommission ihre Position aus dem Jahr 2019 damit beibehalten: Vorwürfe und Urteil sind identisch, nun aber keine reine Auffassung mehr. Der Kommission ging es allerdings nur um physische Verkäufe, also von Spielen, die im Einzelhandel vertrieben werden und nicht um rein digitale Angebote.
Geldstrafen mit Symbolwert
Wegen Verstoßes gegen das Kartellrecht wurden deshalb Geldstrafen verhängt. Alle Anbieter haben die Aktivierung von Schlüsseln für etwa 100 Spiele für Tschechien, Polen, Ungarn, Rumänien, die Slowakei, Estland, Lettland und Litauen auf diese Region beschränkt; in Deutschland war eine Aktivierung von Codes aus dieser Zone beispielsweise nicht möglich.
Die Strafen belaufen sich für die fünf Publisher auf insgesamt etwa sechs Millionen Euro. Eingerechnet sind dabei bereits Rabatte zwischen 10 und 15 Prozent, weil die Unternehmen mit der Kommission kooperiert und zur Aufklärung beigetragen haben. Valve hingegen kooperierte nicht und muss deshalb 1,6 Millionen Euro begleichen. Die Höhe der verhängten Strafen orientiere sich an den Richtlinien der Kommission, heißt es. Damit versucht die Kommission, Kritik vorwegzunehmen: Gemessen an den Umsätzen der Unternehmen fällt die Höhe der Strafe noch milde aus. Von größerem Wert dürfte die Schaffung eines Präzedenzfalles und die Signalwirkung sein.
Valve widerspricht
Valve verfährt in dieser Sache wie beim Umgang mit Beuteboxen: Der Steam-Betreiber bleibt hartnäckig. Gegenüber Eurogamer erklärte ein Unternehmenssprecher, dass Valve bei den Ermittlungen kooperiert habe und gegen das Urteil Berufung einlegen wolle.
Die Redaktion dankt den ComputerBase-Lesern „mibbio“ und „straycatsfan2011“ für den Hinweis zu dieser Meldung!
Laut der GameStar hat Valve zwar mit der Kommission kooperiert, aber dies nur im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtungen getan. Die anderen Publisher seien hingegen über diese Minimalgrenze hinausgegangen. Das Magazin beruft sich dabei auf „Expertenkreise“. Dies wird auch bereits in der Mitteilung der Kommission deutlich: Die fünf Publisher haben zur Aufklärung beigetragen, „indem sie Beweismittel vorlegten, die für die Untersuchung einen zusätzlichen Nutzen boten, und indem sie den Sachverhalt sowie die Zuwiderhandlungen gegen das EU-Kartellrecht ausdrücklich anerkannten“ heißt es dort.
Valve lehnte es in der Stellungnahme bei Eurogamer hingegen noch einmal ab, einen Gesetzesverstoß zuzugeben und erläuterte, das Unternehmen habe alle geforderten Beweise vorgelegt – was auch heißt, dass nicht mehr als dies getan wurde.
Die Redaktion dankt ComputerBase-Leser „Martin“ für den Hinweis zu diesem Update!