Leistungsschutzrecht: Google unterzeichnet in Frankreich Vereinbarung
Nach langem Ringen haben sich die Alliance de la Presse d'Information Générale und Google auf eine Vereinbarung über die Nutzung von Presseveröffentlichungen im Internet geeinigt. Damit vergütet Google zukünftig französischen Medien für das Anzeigen in den Suchergebnissen.
Die jetzt getroffene Vereinbarung soll die Prinzipien festlegen, nach denen Google individuelle Lizenzvereinbarungen mit Alliance-Mitgliedern aushandeln kann, deren Publikationen als politische und allgemeine Informationen gewertet werden.
Individuelle Lizenzvereinbarungen
Diese individuellen Lizenzvereinbarungen decken verwandte Rechte ab und ermöglichen den Zugang zu News Showcase, einem Mitte des letzten Jahres eingeführten Lizenzprogramm für Pressepublikationen, welches Lesern Zugang zu erweiterten Inhalten bieten soll. Die dabei in den Lizenzverträgen zwischen den einzelnen Presseverlagen und Google vorgesehene Vergütung richtet sich unter anderem nach Kriterien wie Beitrag zur politischen und allgemeinen Information, tägliches Publikationsvolumen oder monatliche Zugriffszahlen. Die Höhe der Gesamtzahlungen wird im dazu gehörigen Blog-Eintrag von Google jedoch nicht genannt.
Laut Pierre Louette, CEO der „Les Echos - Le Parisien“-Gruppe und Präsident der Alliance de la Presse d'Information Générale, ist die Vereinbarung nach monatelangem Verhandeln „ein wichtiger Schritt, der die effektive Anerkennung des Leistungsschutzrechts der Presseverleger und den Beginn ihrer Vergütung durch digitale Plattformen für die Nutzung ihrer Online-Publikationen markiert“. Sébastien Missoffe, Geschäftsführer von Google Frankreich, sieht in der Übereinkunft zudem das Engagement von Google für Presseverleger im Rahmen des französischen Leistungsschutzrechts bestätigt. Seiner Meinung nach eröffnet dieses neue Perspektiven für den Journalismus im digitalen Zeitalter.
Kehrtwende
Die jetzt getroffene Vereinbarung stellt eine deutliche Richtungsänderung seitens Google dar. Noch Ende September des letzten Jahres hatte Google damit begonnen, die Darstellung von Nachrichten in den Suchergebnissen umzustellen, nachdem die französische Regierung die 2019 beschlossene EU-Urheberrechtsrichtlinie bereits im Oktober 2019 umgesetzt hatte. Fortan wurden bei in Frankreich in Googles Suchergebnissen angezeigten Nachrichten lediglich die Schlagzeile mit dem integrierten Link sowie bei einigen Ergebnissen noch ein kleiner Ausschnitt mit wenigen Wörtern oder ein Vorschaubild angezeigt. Um den Schaden so gering wie möglich zu halten, hatten die Verlagshäuser Google einen kostenlosen Zugriff auf deren Inhalte eingeräumt, gleichzeitig aber im November 2019 Klage vor Frankreichs Wettbewerbsbehörde eingereicht. Diese gab der Beschwerde im April 2020 statt, trotz der Anfechtung der Entscheidung seitens Googles wurde die Entscheidung zuletzt durch den Cour d'appel de Paris bestätigt.