Bundesrat: Bundespolizei erhält zunächst keinen Staatstrojaner
Kurz vor Ende der Legislaturperiode hatte der Bundestag vor zwei Wochen noch beschlossen, den Einsatz des Staatstrojaners auszuweiten. Zumindest das Bundespolizei-Gesetz hat der Bundesrat aber vorerst gestoppt.
So erhielt es im Bundesrat nicht die erforderliche Mehrheit von 35 Stimmen. Bundesregierung und Bundestag können nun den Vermittlungsausschuss anrufen. Wenn sich die Parteien dort einigen können, ist noch eine Lösung im Sommer und somit vor der Bundestagswahl im September möglich.
Auch Kritik an Quellen-TKÜ
Mit dem neuen Gesetz sollte die Bundespolizei den Staatstrojaner künftig für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) nutzen können – also für das Abfangen von Kommunikation. Begrenzt war dies aber nicht nur auf Verdächtigte, sondern sollte auch für Personen gelten, für die noch kein Tatverdacht besteht.
Die grundsätzliche Kritik von Politikern wie Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) umfasst nun Aspekte wie Zuständigkeiten, die etwa mit der Landespolizei kollidieren. Die Ausweitung der Quellen-TKÜ wird aber ebenfalls bemängelt. Wie Golem berichtet, will das Land Berlin den Staatstrojaner-Einsatz für die Bundespolizei vorerst stoppen. Das geht aus dem entsprechenden Antrag (PDF) hervor. Demnach würden „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“ bestehen. Daher sollte der Gesetzgeber abwarten, bis das Bundesverfassungsgericht über die aktuelle Staatstrojaner-Regelung urteilt.
Geheimdienste dürfen künftig Staatstrojaner nutzen
Mit der „Anpassung des Verfassungsschutzrechts“ hat der Bundesrat das zweite Staatstrojaner-Gesetz hingegen bestätigt. Ausgeweitet wird der Einsatz damit für Geheimdienste. Sowohl der Bundesverfassungsschutz als auch die Landesämter sowie der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) können künftig auch das Überwachungsinstrument verwenden.