OpenAI: Konzern feiert Teilerfolg bei Urheberklage wegen KI-Training

Michael Schäfer
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OpenAI: Konzern feiert Teilerfolg bei Urheberklage wegen KI-Training
Bild: StockSnap StockSnap | gemeinfrei

In einer vor dem US-Bundesbezirksgericht in Kalifornien eingereichten Klage werfen Autoren dem US-Konzern OpenAI vor, ihre Werke unrechtmäßig für das Training seiner GPT-Sprachmodelle verwendet zu haben. Die meisten Beschwerdepunkte teilte das Gericht vorerst nicht, der der Urheberrechtsverletzung wird hingegen weiter verfolgt.

Der Meinung, dass OpenAI mit dem KI-Training ihre Rechte verletzt und sich daran auch noch bereichert hat, sind die US-amerikanische Komikerin, Schauspielerin und Schriftstellerin Sarah Silverman sowie die Autoren Christopher Golden, Richard Kadrey und Paul Tremblay.

Als einen Beweis führten die Kläger an, dass der Chatbot ChatGPT ihre Werke auswendig kenne und diese auf Anfrage korrekt zusammenfassen könne. Dies sei laut den Klägern nur möglich, wenn die Sprachmodule zuvor mit den entsprechenden Inhalten trainiert worden seien. Ebenso kann das Modul eigene Texte im Stil der Autoren erstellen, was die Kläger an bestimmten Phrasen erkannt haben wollen.

Darüber hinaus sind die Kläger der Ansicht, dass OpenAI auch den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) verletze, da Angaben über die Urheber sowie andere Informationen wie unter anderem Buchtitel oder Nutzungsbedingungen fehlen, wenn ChatGPT neue Texte im Stile der gewählten Autoren erstellt. Die von der Software erstellten neuen Inhalte stellen der Klage nach jedoch Ableitungen der Originalwerke dar, die den Eindruck vermitteln, eigene Kreationen der künstlichen Intelligenz zu sein.

Klage auf zwei Punkte reduziert

Das Gericht hat in einer ersten Entscheidung allerdings OpenAIs Antrag, alle Klagepunkte bis auf die direkte Urheberrechtsverletzung abzuweisen, stattgegeben. Damit sind die Punkte bezüglich der DMCA-Verstöße, der Fahrlässigkeit und der ungerechtfertigten Bereicherung nicht mehr Gegenstand der Klage. Weiterhin bestehend sind aufgrund der fehlenden Erlaubnis zur Nutzung der angeführten Inhalte zur eigenen Gewinnerzielung hingegen der Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs sowie der Urheberrechtsverletzung.

Die Kläger konnten die vorsitzende Richterin Araceli Martínez-Olguín mit ihren Argumenten, dass OpenAI bewusst Urheberrechtsvermerke wie den Buchtitel nicht genannt habe, nicht überzeugen. Gleiches gilt für den angeblichen finanziellen Schaden, den die Autoren der eigenen Aussage nach erlitten haben. Die geltend gemachten „zukünftige Schäden geistigen Eigentums“ sei laut der Entscheidung des Gerichtes für eine Berücksichtigung zu spekulativ, da die Klage nicht darlege, dass OpenAI die Werke rechtswidrig vervielfältigt und veräußert habe. Außerdem seien die Behauptungen über die Ähnlichkeit zwischen dem Inhalt der Bücher und den ChatGPT-Antworten nicht ausreichend bewiesen worden.