DSA und DMA: Elon Musks X muss sich auf striktere Regeln und Strafen einstellen
Für X (ehemals Twitter) greifen nicht nur die Vorgaben aus dem Digital Service Act (DSA), die regeln, wie der Dienst mit Inhalten und Moderationsangaben umgehen muss. Auch der Digital Markets Act (DMA) könnte bald für X greifen.
Dass ein entsprechender Antrag geprüft wird, teilte die EU-Kommission am Freitag mit. Wie die Auswirkungen für X konkret aussehen, lässt sich anhand der Mitteilung bisher nicht erkennen. Klar ist aber: Die EU will Elon Musks Kurznachrichtendienst strikter regulieren.
Sand im Getriebe von Musks Firmengeflecht
Dienste und Unternehmen können dem DMA unterworfen werden, wenn es sich um sogenannte Gatekeeper handelt – also eine Plattform, die eine dominante Rolle im Markt hat. Schwellenwerte für die Einstufung sind 45 Millionen aktive Nutzer pro Monat oder 10.000 Geschäftskunden pro Jahr.
Einhergehend mit dem DMA greifen besondere Auflagen. Die Konzerne dürfen etwa ihre Plattformen und Dienste nicht gegenüber denen der Konkurrenz bevorzugen. Zudem ist es nicht mehr möglich, hauseigene Dienste ohne Weiteres zu verknüpfen. Weil etwa der letzte gestartete Kurznachrichtendienst Threads von Meta mit Instagram-Konten zugänglich ist, verzögerte sich der Marktstart in Europa um mehrere Monate.
Bei X könnte der DMA also vor allem Musks Umbaupläne erschweren, er will aus dem Kurznachrichtendienst eine Everything-App wie das chinesische WeChat machen. Neben neuen Kommunikationsdiensten soll X etwa um Shopping- und Bezahlfunktionen erweitert werden. X ist bereits eng verknüpft mit Musks AI-Firma xAI, der neue Chatbot Grok hat einen Echtzeitzugriff auf X. Auch solche Kooperationen könnten künftig komplizierter sein.
Sechs Konzerne mit 22 Plattformen wurden bereits als Gatekeeper definiert. Zu diesen zählen bei den sozialen Netzwerken Facebook, Instagram, Linkedin und TikTok. Neben X prüft die EU-Kommission noch, ob die DMA-Regeln künftig auch für Booking.com und TikToks-Werbedienst greifen sollen. Gegen diese Aufnahme wehrt sich der TikTok-Mutterkonzern ByteDance derzeit.
Den DMA umsetzen müssen bisher als Gatekeeper eingestufte Unternehmen bis zum 6. März, also nächste Woche. Für X ist dieser Termin aber noch nicht relevant, die EU-Kommission hat zunächst noch eine Frist von 45 Tagen, um die Einstufung zu prüfen und X als Gatekeeper zu benennen. Danach hätte X weitere sechs Monate Zeit, um die Anforderungen des DMA zu erfüllen.
DSA: Auch bei der Moderation von Inhalten droht Ärger
Erwartbar ist, dass sich der Konflikt zwischen der EU und X weiter anheizt. Praktisch seit Musks Übernahme im Oktober 2022 wirft die EU-Kommission der Plattform vor, Inhalte zu lax zu moderieren. Mangelhaft sei zudem der Umgang mit Desinformation. Weil es sich um Verstöße gegen den Digital Service Act (DSA) handeln soll, drohen nun Strafen.
„Wir glauben, dass X sich rechtswidrig verhält. Das werden wir belegen und nachweisen – und Kommissar Breton wird hoffentlich ein Exempel statuieren“, sagt Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller im Interview mit dem Spiegel. Die Behörde ist eine der zuständigen Stellen in Deutschland, um den DSA lokal umzusetzen. Allerdings geht auch Müller nicht davon aus, dass X und Musk eine Strafe einfach akzeptieren. „Wir rechnen damit, dass die Sache vor Gericht landen wird und es womöglich bis zum Europäischen Gerichtshof durchgefochten werden muss“, so Müller.
Bei DSA-Verstößen kann die EU-Kommission Geldbußen verhängen. Die können sich auf bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes belaufen.