Streacom Nano 150 Watt im Test: Pico-Netzteil abseits der Norm

Philip Pfab
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Streacom Nano 150 Watt im Test: Pico-Netzteil abseits der Norm

Einleitung

Nach unserem Roundup mit vier 300 Watt Netzteilen widmen wir uns erneut einem Netzteil mit niedriger Nennleistung. Streacoms Nano 150 bietet 150 Watt Nennleistung und eignet sich damit ideal für sparsame Computer. Im Gegensatz zu konventionellen ATX-Spannungswandlern besteht das Nano 150 wie alle Pico-Netzteile aus zwei Teilen – einem Tischnetzteil sowie dem eigentlichen Pico-Adapter direkt am 24-Pol-ATX-Stecker.

Mit diesem Test möchten wir – stellvertretend an einem Gerät – die Fähigkeiten von Pico-Netzteilen prüfen. Dank niedriger Nennleistung, geringem Platzbedarf und dem Verzicht auf aktive Kühlung durch einen Lüfter eignen sich derartige Netzteile theoretisch ideal für Wohnzimmer-Computer. Abgesehen von User-Erfahrungen gab es bisher im deutschsprachigen Raum jedoch keine weiterführenden Informationen über die Qualität und Leistungsfähigkeit dieser Netzteilklasse.

Wir möchten daher prüfen, wie gut sich ein derartiges Netzteil in unserem Testparcours schlägt und Pico-Netzteile eine sinnvolle Lösung für sparsame Rechner sind. Je nach Leserinteresse und Produktangebot werden wir dann auch in Zukunft regelmäßig besonders kompakte Netzteile in unser Testlabor bitten.

Lieferumfang

Der Lieferumfang des Nano 150 ist minimalistisch: Pico-Spannungsadapter, 12-Volt-Tisch-Netzteil, Netzkabel – nur das Notwendigste findet den Weg in den Karton. Insbesondere ein Datenblatt wäre allerdings noch wichtig, denn die Bereitstellung der technischen Daten und vor allem der zulässigen Lasten eines PC-Netzteils ist eine absolute Selbstverständlichkeit. Auch auf der Verpackung werden diese wichtigen Informationen nicht bereitgestellt.

Verpackung
Verpackung

Technische Eckpunkte

Bei den technischen Eckpunkten müssen wir passen: Streacom verzichtet auf die Veröffentlichung eines Datenblatts, weder auf dem Netzteil, noch im (nicht vorhanden) Handbuch, noch auf der Verpackung werden die grundlegenden Spezifikationen des Netzteils bereitgestellt. Auch auf der Homepage sind die veröffentlichten Details sehr dürftig: Die Nennleistung beträgt offiziell 150 Watt, wie diese jedoch auf die einzelnen Spannungsschienen verteilt sind, bleibt Geheimnis des Herstellers.

Dies ist sowohl in der Praxis als auch für Netzteil-Reviews sehr problematisch: Ohne Angabe der zulässigen Belastung der Minor Rails 3,3 und 5 Volt ist es nicht möglich, sicher zu sagen, ob ein Rechner von diesem Pico-Netzteil adäquat versorgt werden kann. Gerade bei der vermuteten geringeren Leistungsfähigkeit im Vergleich zu normalen Office-Netzteilen sorgt dieser Mangel für massive Verunsicherung. Im Netzteil-Test mit professionellen, programmierbaren elektronischen Lasten hingegen ist es nicht möglich, eine Standard-konforme Lastkalkulation zu berechnen, da die nötigen Variablen nicht bereitgestellt werden. Anders als bei den sonst durchgeführten Tests ist unsere Lastkonfiguration dieses Mal daher willkürlich festgelegt.

Auch bei den Schutzschaltungen sind wir uns unsicher: Überlastungsschutz (OPP) und Kurzschlussschutz (SCP) sind klar, aber die Bedeutung der Abkürzung UPP ist uns nicht geläufig. Wir gehen von einem Schutz aus, der das Netzteil bei zu geringen Lasten abschaltet. Warum der Hersteller weniger geläufige Bezeichnungen nicht ausschreibt oder erklärt, können wir nicht nachvollziehen.

Zu guter Letzt widersprechen sich die sehr knappen Angaben auch noch selbst: Die Gesamtleistung soll 150 Watt betragen – allerdings beträgt die Gesamtleistung des +12-Volt-Tischnetzteils exakt 150 Watt. Ruft nun ein Computer exakt 150 Watt ab, so wird das Tischnetzteil bereits überlastet, da der Wirkungsgrad des Pico-Adapters sicher kleiner als eins sein muss. Derartige kleine Ungenauigkeiten sind sicher nicht entscheidend, können aber bei weniger informierten oder aufmerksamen Nutzern zu Fehleinschätzungen und Überlastung des Netzteils führen.

Garantie

Streacom gibt keine Herstellergarantie auf dieses Produkt. Im Schadensfall muss sich der Käufer an seinen Händler wenden. Auch wenn die gesetzliche Sachmängelhaftung erst nach 24 Monaten verjährt, so ist eine Geltendmachung der Gewährleistung nach sechs Monaten schwierig, da die Beweislastumkehr entfällt. Der Käufer müsste nachweisen, dass das Produkt bereits bei Übergabe mangelhaft war, was in der Praxis sehr schwierig ist.