1&1: Frage zur Rückerstattung von Anschlussgebühren während Widerrufsfrist

Habe nun bei der Hotline von 1&1 angerufen. Es war die Bestellhotline, weil ich vorher bei der normalen ewig in einer Warteschleife hing.

Eigentlich wollte ich mich wie oben geschildert nur danach erkundigen, ob die Wechselgebühr (bei mir in Höhe von 70 €) nach Widerruf auch erstattet würde. Die Antwort lautete dann nicht "ja" oder "nein", sondern, wenn ich gleich hier an der Hotline den Anschluss bestellen würde, würde mir die Anschlussgebühr komplett erlassen. Normalerweise bestelle ich immer über die Webseite, zwecks Nachweisbarkeit.

Nun wich ich aber von dieser Regel ab, und gab die Bestellung telefonisch auf. Hat bis jetzt auch alles so weit geklappt. 3 kostenlose SIM-Karten (von max. 4 möglichen) samt Telefon-Flatrate und 1 GB Highspeedvolumen monatlich zum Versandpreis von 4,90 € pro Stück habe ich dann auch gleich noch mitgeordert.

Ursprünglich war mein Plan ja bei 1&1 nur zu bestellen, um die Telekom mit einem attraktiven Kundenrückholangebot aus der Reserve zu locken, da meine 2-jährige Vertragslaufzeit diesen Monat abläuft. Aber vielleicht wechsle ich nun doch für zwei Jahre zu 1&1. Zumal das Backbone der Telekom immer noch sehr schlecht ist. Der von 1&1 soll dagegen viel besser sein.

Kommt jetzt darauf an, wie das Angebot der Telekom ausschauen wird - wenn denn eines kommt.

Den regulären Preis für einen Breitbandanschluss habe ich übrigens so gut wie noch nie in meinem Leben bezahlt. Und das soll auch so bleiben.
 
Bei der Telekom wirst höchstens 6monate für 19.90 bekommen und dann den Rest regulär. Und mit Glück 120 startguthaben. Das wars.
 
santander schrieb:
Im Rahmen der 1&1-Serivce-Garantie ("Service-Card") kann man bekanntlich innerhalb der ersten 4 Wochen nach Schaltung des Anschlusses ohne Angabe von Gründen den Vertrag stornieren. Zahlen muss man dann nur anteilig (taggenau) die bisherige Nutzung des Anschlusses.

Alles schön und gut, und auch sehr kundenfreundlich. ABER: Wie sieht es mit der anfallenden einmaligen Anschlussgebühr aus? Diese beläuft sich bei Glasfaser auf immerhin ca. 70 €. Wird mir diese auch rückerstattet bzw. gleich gar nicht berechnet? Oder fällt sie voll an?

Nach einigen Monaten bin ich nun zufällig selbst auf die Antwort auf die im Titel gestellte Frage gestossen:

Bild_2023-12-11_010943163.png
Quelle: https://control-center.1und1.de/homepage.html


Vanguardboy schrieb:
Bei der Telekom wirst höchstens 6monate für 19.90 bekommen und dann den Rest regulär. Und mit Glück 120 startguthaben. Das wars.
Bei der Kundenrückgewinnung konnte ich für 12 Monate 19,90 €, sowie 120 € Startguthaben herausholen.
Allerdings musste ich dafür von Magenta L (100 MBit) auf Magenta XL-Tarif (250 MBit) upgraden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Grundgebuer ist ungleich Anschlussgebuehr.
In den Zeiten von Flatrates ist eigendlich alles in der Grundgebuehr drin, aber dein zitierter Ausschnitt erwaehnt ja sogar explizit Auslandstelefonate, die in der Regel nicht (zumindest nicht Weltweit) Teil der Flatrate sind, also auch nicht durch die Grundgebuehr abgedeckt werden.
So war es frueher bei Telefonievertraegen generell: Es gab eine feste Grundgebuehr, und alle anfallenden Telefonate kosteten extra Geld obendrauf.

Laut deinem Zitat gibts die Grundgebuehr anteilig zurueck, aber in anspruch genommene Leistungen musst zu bezahlen. Sogesehen ist das sogar eher ein Argument dafuer, dass es die Anschlussgebuehr nicht zurueckgibt, auch nicht anteilig, weil die Leistung ja beansprucht wurde.
 
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