1 Anschluss, 2 PCs - wer ist verantwortlich?

Greeco-K

Lt. Junior Grade
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Aug. 2010
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378
Hi!


Mich würde mal interessieren wer die Verantwortung trägt, wenn 2 PCs über einen Router ins internet geht und von einem PC aus, sagen wir mal, illegal Musik heruntergeladen wird?

Ist der Besitzer/Nutzers des PCs veranwortlich (oder überhaupt indentifizierbar?), oder ist derjenige veranwortlich auf dessen Name der Anschluss läuft?


Vielen Dank!

PS: und NEIN ich lade nichts illegal runter....
 
Der Eigentümer des Internetanschlusses!

Sprich: Bist du Eigentümer haftest du für alles was über deinen Anschluss gemacht wird!
 
der Downloader, nicht der Anschlussinhaber (es sei denn er handelt grob fahrlässig).
Ist ähnlich wie bei Strafzetteln.

Ich denke aber dass jeder Richter einen ungebetenen WLAN User als Fahrlässigkeit des Anschlussinhabers ansehen würde.

EDIT: aber wie man immer bei juristischen Fragen sieht: 3 Leute, 5 Meinungen
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Anschlusseigentümer bekommt auf jeden Fall eine Anzeige als Mitstörer wenn er nachweisen kann, das es jemand anderes über seinen Anschluss war. Dürfte auf jeden Fall billiger sein als direkt belangt zuwerden.
 
@Schulle182: Muss man andere unbedingt probieren zu erziehen?

Es ist der jenige verantwortlich der eine Strafttat bzw Ordnungswirdigkeit begannen hat, es stellt sich dann nur die Frage wie man in die entsprechende Person im Zweifelsfall herankommt. Man wird natuerlich erstmal an den Anschlussinhaber herantreten, der wird einen aber mit Sicherheit verpfeifen :p
 
Ich habe gegooglet!
Und mir war es nach 2 sekunden nIcht gleich ersichtlich!

Denn jeder sagt was anderes!
Der eine sagt der Download ist illegal, der andere sagt das der Besitz illegal ist, manche sagen dass das Individuum verantwortlich ist, wieder andere sagen das der Anschlussinhaber verantwortlich ist was über seinen Anschluss geschieht...

Dazu kommt noch das viele Dinge die man über google findet bereits ein paar Jahre alt sind und sich die Rechtslage ja auch geändert hat!

Und die antworten zeigen ja auch das es nicht so offensichtlich und eindeutig ist!
Ergänzung ()

@schulle:

Wie ist es denn nun?
Wenn du es sicher weist wäre es sehr nett wenn du dir den einen Satz Zeit nehmen könntest und es mir sagst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der eine sagt der Download ist illegal, der andere sagt das der Besitz illegal ist
Urheberrechtlich geschütztes Material: Download, Besitz und Verbreitung von unrechtmäßigen Kopien ist verboten. (und das findet man sehr wohl nach 2s googeln)

Klar ist der Anschlussinhaber verantwortlich dafür was über seinen Anschluss gezogen wird. Dieser kann die Schuld von sich weisen und einen anderen Täter ankreiden - wenn dieser jeglichen Zusammenhang zurückweist, ist der Ball wieder beim Anschlussinhaber.

Schwierig wird die Sache, wenn der Anschlussinhaber eindeutig (Urlaub) nicht zur Tatzeit zu Hause war.

Findet sich in der Folge kein Täter, haftet der Anschlussinhaber. (obwohl es imho auch hier schon Urteile gibt, die für den Anschlussinhaber sehr günstig ausgingen)
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine Güte,

selbstverständlich ist grundsätzlich derjenige haftbar, der die Urheberechtsverletzung begangen hat. Problematisch für den Anschlussinhaber ist es nur, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Mitbenutzer der Schädiger war. Dann kann man ihn belangen bzw. es wird einfach unterstellt er war es, kann das Gegenteil ja nicht beweisen. Also immer schön im Router protokolieren lassen, z.B. bei einer WG.


Und das man im Internet verschieden Sachen findet bezüglich was ist strafbar, liegt daran, dass der Dowload noch gar nicht so lange strafbar ist.
 
Vielen Dank für die sehr hilfreiche Antwort Marvin_X !

Für mich wäre es damit geklärt!
 
Naja, du darfst in einer WG auch nicht einfach so mitloggen wer was runterläd oder sich anschaut oder welche TAN im Onlinebanking verwendet.
 
ja genau!

wie ist denn dann nachvollziehbar was von welchem Computer aus geschehen ist?
 
Die Frage ist doch, wie sind die beiden PCs mit dem Router verbunden.
Per Kabel ? Wie will der Eigentümer des Routers dann bitte darlegen, das er nicht grob fahrlässig gehandelt hat.
Per WLan ? Dann besaßen die beiden PCs das Passwort für die Verschlüsselung und wieder kommt die Frage auf, wieso hat der Eigentümer des Routers nicht dafür gesorgt, dass kein illegales Material runtergeladen wird.

Die Rechteinhaber der mp3, des Videos oder des Bildes werden bestimmt erstmal beim Eigentümer des Routers klagen. Was der dann später mit den Nutzern der beiden PCs macht, steht auf einem anderen Blatt.

Meiner Einschätzung nach, ist der auch verantwortlich, der die Verbindung ins Internet stellt und angeschlossene Rechner - per Weitergabe des Passworts - autorisiert sich im WWW zu bewegen, mit allen verbundenen Konsequenzen.
 
Ähm, wo steht denn dass ich die IP'S nicht mitlogen darf? Klar darf ich die Tans und was er läd usw nicht mitloggen, aberselbstverständlich darf ich die besuchten IP's loggen. Macht ja sogar google^^ .

So und damit kann ich nachweisen von welchem Rechner der Mist gebaut wurde.

Und nein der Netzbetreiber/Anschlussinhaber ist nicht per see schuldig, ansonsten würde man sich wohl am besten an einen freien hotspot setzten und saugen und hätte ja nix zu befürchten oder was?

Ihr vermischt hier verschieden Fälle.

1. Fall ich erlaube jemanden mein Netz zu nutzten. Dann ist selbstverständlich der Nutzer verantwortlich.
Problem Nachweispflicht des Anschlussinhabers, dass es der andere Nutzer war. Lösung IP protokolieren.

2. Fall, jemand benutzt unerlaubt mein WLAN, entweder weil
a) ungesichert, dann ist der Inhaber drann, er kann den anderen Nutzer ja nicht benennen oder irgendetwas beweisen, oder
b) Mein WLAN wurde gehackt. Ich denke hier ist das ganze noch im Fluss. Welche Verschlüsselung gilt als sicher, kann ich den Hack nachweisen usw. usw.
 
aber die IP wird nicht automatisch mitgeloggt/protokoliert ?

man muss das schon selber machen? (bzw. ein programm)
 
Marvin_X schrieb:
Und nein der Netzbetreiber/Anschlussinhaber ist nicht per see schuldig, ansonsten würde man sich wohl am besten an einen freien hotspot setzten und saugen und hätte ja nix zu befürchten oder was?
Aber ja, solang man dich nicht eindeutig identifizieren kann und dich nicht live dabei erwischt wie du in fremden Netzen surfst hat man nichts zu befürchten.
 
@dark

Das läuft unter sich nicht erwischen lassen, ich sprach von legalen freien hot spots, wie es sie z.B. in Hamburg gibt und selbstverständlich muss man sich authorisieren vor der Nutzung. Wie gesagt dass Problem des Anschlussinhabers ist immer der Nachweis, nicht die Zurverfügungsstellung.

@Greeco

Das muss dein Router können und es muss im Router eingestellt werden. Bei den Billigdinger geht es ganz bestimmt nicht. Wahrscheinlich muss man auch einen extra Anmeldenamen und PW für den Nutzer hinterlegen. Oder mit Zertifikaten arbeiten. Bei der Technik selber bin ich nicht so up to date^^
 
Marvin_X schrieb:
@dark

Das läuft unter sich nicht erwischen lassen, ich sprach von legalen freien hot spots, wie es sie z.B. in Hamburg gibt und selbstverständlich muss man sich authorisieren vor der Nutzung. Wie gesagt dass Problem des Anschlussinhabers ist immer der Nachweis, nicht die Zurverfügungsstellung.
Jenachdem was man bei der Registration für Daten angegeben hatte ist das auch kein Thema.
 
Der Anschlussinhaber muss den Nachweis erbringen wer für den Strafbestand berantwortlich ist.
Bei Hotels wird dies beispielsweise durch die MAC Adresse gelöst. Somit kann sich der Betreiber distanzieren wenn alles mitgelogt wurde.
 
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