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Ich muss nie als Beschuldigter die Schuld eines anderen beweisen! Ich muss nur meine Unschuld beweisen! Die kann zum Beispiel in einer Abwesenheit begründet sein.
Das der BGH anderen Urteilen wiederspricht war ja zu erwarten. Spätestens vorm Verfassungsgericht wäre das Urteil ja kassiert worden.
Ziemlich fahrlässig, oder? MAC-Adressen kann man ändern. Oder muss man bei Hotels seine MAC-Adresse angeben, wenn man sich mit Namen registriert und WLAN nutzen will?
Ich muss nie als Beschuldigter die Schuld eines anderen beweisen! Ich muss nur meine Unschuld beweisen! Die kann zum Beispiel in einer Abwesenheit begründet sein.
Theoretisch ja, Praktisch nicht immer. Nimm mal das Knölchen, wenn du nicht selber gefahren bist. Entweder gibts du an wer gefahren ist oder du bist als Halter drann.
Und so ähnlich wird es wohl auch bei der Internetnutzung sein. Oder was meinste warum die Provider die Adressen an die Abmahnanwälte raushauen? Bestimmt nicht weil sie so lieb sind, sondern weil sie einfach selber haftbar gemacht werden, wenn sie das nicht tun.
Wäre mal interessant was passiert, wenn so ein Provider mal die daten verlieren würde und die Angaben nicht machen könnte.
@dark
deine Macadresse wird dort auf dem Router eingetragen und natürlich bei der Anmeldung im Hotel registriert, kommst also nur mit dieser ins I-net, da hilft ändern nix.
@ dark
Stimmt du kannst deine MAC-Adresse ändern. Und was bringt dir dass wenn das System dich dann nicht mehr rein lässt? Du loggst dich mit einem vergebenen Benutzernamen an, der an der Rezeption ausgestellt wird.
Im sichersten Fall darfste dazu dann noch deinen Perso abgeben. Oder eine andere Namenszuordnung.
Wichtig hierbei ist zu sagen dass nicht mal das gemacht werden muss.
MAC reicht. Einwahlzeit und Datum. Fertig.
Der Rest ist Problem der Ermittlung.
Kannst mir ja mal nen Statischen Wert am Laptop/PC nennen den man nicht rein theoretisch ändern kann.
Es geht wie einen Beitrag weiter oben sehr gut beschrieben um deine Unschuld und nicht die Schuld des anderen.