1 Monat auf Handyreparatur warten?

A7R3YU

Lieutenant
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Hallo,

ich hab mir vor geraumer Zeit ein Samsung Galaxy Ace im Vertrag bestellt. Nachdem ich es erhalten habe musste ich gleich feststellen, dass das Touchdisplay spinnt (registriert automatisch Berührungen obwohl ich es nicht anfasse). Ich hab es gleich zur Werkstatt eingeschickt. Nach einer Woche hab ich es wieder bekommen, aber ohne Akku. Der sei angeblich defekt und wir mir nachgesendet sobald sie welche erhalten.

Inzwischen warte ich 2 Wochen allein auf den Akku. Die Werkstatt weiß selbst nicht wann die kommen und meinen jedes mal nur, dass Samsung nicht liefert. Der Händler, wo ich es gekauft habe meint er kann mir nicht mehr helfen, da das Handy bereits repariert wurde und Samsung selbst braucht 100 Jahre um meine Mails zu beantworten. Bisher haben sie nur ein mal geantwortet und wollten eine schriftliche Bestätigung, dass Samsung Lieferschwierigkeiten hat und warum mein Akku einbehalten wurde. Die Werkstatt will mir diese Auskünfte nicht schriftlich geben sondern nur mit Samsung persönlich sprechen. Knaller.

Geht das hier alles rechtens zu? Wer ist hier mein Ansprechpartner? Welche Rechte habe ich?

Hier nochmal die Daten zusammengefasst.

25.03 (vor 26 Tagen) Handy gekauft
29.03 (vor 22 Tagen) Handy (inkl. Akku) bei der Werkstatt eingetroffen
06.04 (vor 14 Tagen) Handy (ohne Akku) bei mir angekommen
seit dem nur Warten :(

Über die Ostertage tut sich wahrscheinlich wieder nichts und dann darf ich die erste Monatsgebühr für den Vertrag bezahlen.
Ohne jemals die Möglichkeit gehabt zu haben ihn zu benutzen.
 
dem Händler eine Frist setzten, er ist für dich verantwortlich. Wenn er nicht liefern kann, verlangst dein Geld zurück. Kann dir egal sein ob Samsung liefert oder ewig braucht.
 
A7R3YU schrieb:
... ein Samsung Galaxy Ace im Vertrag bestellt.

bei welchem anbieter?
den kontaktieren und sagen (der sollte ja eh über die reparatur bescheid wissen), dass du dein ace nicht verwenden kannst, und ob sie dir nicht ein monat nachlassen bei den gebühren.
 
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Auf Nachlieferungen usw. musst du dich nicht einlassen. Besteh auf die sofortige Lieferung eines neuen Handys. Also er soll dir einfach ein neues aus dem Regal geben...

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismigen Kosten möglich ist.

Verweigert der Verkäufer dir deinen gewählten Nacherfüllungswunsch einer Neulieferung,
kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten. Dann gibt es das komplette Geld zurück. Und lass dich nicht abwimmeln oder bequatschen... . Das der Handler dir ein mangelhaftes Gerät verkauft hat ist nicht dein Problem.

Und den ersten Monat gratis als Entschädigung sollte auch drin sein richtig. :)
 
Naja ich hab bei www.sparhandy.de das Ace + einen BASE vertrag bestellt.

Also ist Sparhandy in der Verantwortung?
 
Naja ich war mal im verkauf und da war es so, wenn ein gerät innerhalb von 14 tagen defekt war gab es einen DOA vorgang (dead on arrival) da wurde das gerät zurückgenommen (komplett) und gegen ein fabrikneues ausgetauscht.
Du hast jetzt das problem das du so "dumm" warst und dich auf die reperatur eines nagelneuen Gerätes eingelassen hast. Du hättest das teil sogar noch per verabsatz zurückschicken können.
Auf jeden dall solltest du dir den aufpreis fürs handy für die zeit gutschreiben lassen und mal nach nem leihgerät fragen was bei online läden aber eher schwer is.
 
Ja sicher, ich würde da morgen einfach mal anrufen. Und denen den Sachverhalt schildern.
Da sollte eigentlich ein Gratismonat als Entschädigung bei raussbringen.

Dann kannst du dem ja noch 440 und 439 BGB um die Ohren werfen. Die kennen ihre Pflichten ganz genau, aber ist ja logisch das sie dir deine Rechte nicht erklären. Du wirst das Handy zurückschicken und sie sollen dir gleich ein neues Handy zukommen lassen. Wenn sie sich weigern trittst du vom Kaufvertrag zurück.
Fertig.

Falls du nichts am Telefon wirst, dann schreibe unbedingt ein Fax. Erkläre das du ein neues Handy haben möchtest und sollten sie nicht bis zum 28.04.2011 liefern, gehst du davon aus das sie die Lieferung einer mangelfreien Sache ablehnen und somit gilt http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html . ( Rücktritt => Geld zurück )

wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gem 439 Abs. 3 verweigert
 
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ich hab nen halbes jahr gewartet bis es wideer kam von a reperratur -.- also viel spaß leg dir ein 2 handy zu
 
Ich habe grade noch Support von Sparhandy angerufen.

Fall geschildert -> "Herr xxx und was denken sie sich, was wir da jetzt tun sollen?"
Ich: Umtauschen oder mir nen Akku senden -> "Damit haben wir nichts zutun. Die Werkstatt ist verantwortlich"
Ich: Das Recht auf ein mangelfreies Gerät hab ich doch bei IHNEN mit dem Kauf erhalten und ich habe kein mangelfreis Gerät! -> "Ne Umtauschen können wir erst nachdem das Gerät 2 mal repariert wurde"

Boah, das waren so dumme Antworten. Wir sind damit verblieben, dass er den Fall seinem Vorgesetzen schildert und mir Morgen per Mail bescheid gibt. :mad:
 
Bei Samsung kannst du warten bist du blau wirst. Habe selber mal 4 Monate auf eine Samsung Festplatte gewartet.

Am besten immer an den Händler wenden, denn dort kannst du deine Ansprüche leichter gelten machen. Es kann dir also egal sein ob die ein vollständiges Handy von Samsung bekommen, dann müssen sie etwa ein anderes auftreiben.

Edit:
Wir sind damit verblieben, dass er den Fall seinem Vorgesetzen schildert und mir Morgen per Mail bescheid gibt.
Und den drohst am besten mit einer Anzeige. Mein Bruder hat erst diese Woche bewiesen, dass der Kundensupport steigen kann nachdem man eine Anzeige gemacht hat.
 
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Noch ein Paar Fragen:

Der Hotlinemitarbeiter hat doch eigentlich recht, dass der Verkäufer das Recht auf zwei Reparaturversuche hat?
Bei einer Reperatur gibt es doch eigentlich auch keine Fristen? Also kann auch 4 Wochen dauern.

Hat Sparhandy überhaupt Einfluss auf den BASE Vertrag? Also die erste Monatsgebühr gutschreiben o.ä.? Ich denke doch nicht.

edit: ok die 2 Reparaturen scheinen sich nur auf einen Rücktritt vom Vertrag zu beziehen.
 
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das problem hier ist, dass du von der garantie gebrauch gemacht hast und nun den händler in die pflicht nehmen willst bzgl. sachmängelhaftung, obwohl das gerät nicht mehr vollständig ist. das könnte schwierig werden

dein ansprechpartner ist samsung in diesem fall - das hast du selbst so entschieden. der händler hatte ja keine möglichkeit nachzubessern, weil du ihm diese nicht gegeben hast ;)
 
Auf der Seite von Sparhandy steht, dass man im Falle eines Defekts das Gerät sofort an die Werkstatt XY senden solle.
Ich dachte wenn ich das tue spar ich nur weg über den Verkäufer. (Also den Weg des Pakets)

Meiner Auffassung ist das was im Moment läuft Sparhandys erstes Versuch das Handy in Ordnung zu bringen.
Und da mir diese Lösung nicht mehr verhältnismäßig erscheint möchte ich einen Umtausch.
Hab ich mir das mit der angefangen Reparatur verbaut?

Edit: Ich hab das nochmal von Sparhandys Seite rausgesucht

Sofern Sie den Geräteschaden über die Herstellergarantie geltend machen wollen, wenden Sie sich bitte direkt an den Gerätehersteller.[...] < Hab ich nicht gemacht.

Reparaturaufträge im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts werden von der Firma W-Support durchgeführt.[...] < Da hab ichs hin geschickt.

Bin ich also auf der sicheren Seite? Kann ich Sparhandy nun sagen, dass mir der weg über die Reparatur unverhältnismäßig scheint und ich auf einen Umtausch gegen ein Neugerät bestehe mit der Berufung auf BGB 439
 
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Eventuell mal bei der Verbraucherzentrale anrufen und dort den Fall schildern. Wie gesagt, das ist nicht dein Problem wenn sie dir defekte Ware liefern.
 
Selbst bei Reparatur kann man eine Frist setzen. Man muss eine angemessene Zeit ansetzen, 2 Wochen ist für ein Handy mehr als genug inkl. Versand. Wenn sie es bis dahin nicht schaffen => Rücktritt oder Schadenersatz inkl. Nachlieferung stehen dir zu. Du musst nicht ewig und mehrfach auf eine mangelfreie Ware warten, vor allem bei einem Handy nicht.
 
Hier wird eine Kleinigkeit übersehen. Der Kunde hat sein Handy (anscheinend, so lese ich das) selbst zur Reparatur eingeschickt.

Wenn das also nicht über den Verkäufer gemacht wird, kann man nicht hinterher beim Verkäufer aufschlagen und einen Ersatz-Akku verlangen.

Der Verkäufer hatte in diesem Moment garkeine Möglichkeit im Rahmen der regulären Gewährleistung agieren zu können.

Somit wird der Akku nur von der Werkstatt geliefert werden können und nicht vom Verkäufer. Die Gewährleistung wurde mit dem Vorgang garnicht in Anspruch genommen.
 
lalas ich zitier mich mal eben
A7R3YU schrieb:
Sofern Sie den Geräteschaden über die Herstellergarantie geltend machen wollen, wenden Sie sich bitte direkt an den Gerätehersteller.[...] < Hab ich nicht gemacht.

Reparaturaufträge im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts werden von der Firma W-Support durchgeführt.[...] < Da hab ichs hin geschickt.
steht hier: http://www.sparhandy.de/service-reparatur.html

meiner Auffassung habe ich ganz normal die Händlergewährleistung von Sparhandy in Anspruch genommen, oder liege ich da falsch?

Es ist jedoch richtig, dass ich das Handy nicht an Sparhandy geschickt habe bzw. mich nicht an sie gewendet habe da auf ihrer Seite ja schon klare Instruktionen dazu stehen.
 
Ja tut mir ledi, habs eben gesehen und wollte nacheditieren, also:

Sehe grad es wurde zur Reparatur eingeschickt im Rahmen der Gewährleistung. In dem Fall wurde mMn. dem Reparaturversuch seitens des Käufers zugestimmt. Diese wurde durchgeführt und leider unvollständig erledigt.
Entsprechend muss eine entsprechende Nachfrist gesetzt werden (schriftlich am besten). Da seit dem Erhalt des Handy (ohne Akku) erst 2 Wochen vergangen sind, würde ich eine schriftliche Nachfrist bis zum 05.Mai setzen.
Das sind dann 10 zusätzliche Werktage, was reichen sollte.
 
So lange? Bei meinem Glück schick ich das Handy zurück und einen Tag später kommt der Akku an.

Wieso nehmen wir nicht das Ankunftsdatum meines Handy bei der Werkstatt als Datum? Seit dem her läuft ja quasi der Nacherfüllungsversuch und nur weil mein Handy zurück geschickt wurde ist das ja nicht erledigt.

Was mach ich nachdem ich eine Frist gesetzt habe? Schicke ich das Handy sofort und komplett mit Packung und Zubehör zurück an Sparhandy?
Kann ich eine Ausfallentschädigung bei Sparhandy geltend machen für die erste Monatsgebühr meines Vertrags?

Ich hab vor einer Woche bereits mal dort angerufen und da gab mir der Mitarbeiter den Rat, sobald ich den Akku bekommen hab, bei der Werkstatt eine Ausfallentschädigung geltend zu machen. Ich denke Sparhandy ist da eher in die Pflicht zu nehmen.

Oder hab ich da Pech gehabt? Theoretisch müsste ja sonst jeder Reparaturfall entschädigt werden, da es immer mit einem Ausfall verbunden ist.
 
Die Nacherfüllungsfrist stellt man, sobald man die Mangelhaftigkeit der Reparatur erkennt. Dies ist ja erst der Fall, als Du das Handy zurückerhalten hast.
Das war vor 2 Wochen. Da hättest Du eine Frist von 2 Wochen schriftlich stellen können. Du hast es aber wohl telefonisch gemacht, was halt mangels Beweisbarkeit schlecht ist.

Also würde ich es so bewerten, dass Du ab heute quasi die erste schriftliche Nachfrist setzt. Aufgrund von Ostern, sollte die Nachfrist mindestens die komplette nächste Woche umfassen.

Wenn die Frist verstreicht, darfst Du das Handy nicht einfach zurückschicken. Nachher sitzt Du dann ohne Handy da und musst auch hinter deinem Geld herlaufen.
Also unbedingt in dem Fall die Wandlung schriftlich bei sparhandy.de anmelden. Alle Belege (Kaufbeleg, schriftliche Mitteilung der Werkstatt das Akku nicht lieferbar, schriftliche Nachfrist) beifügen und um Bestätigung bitten.
Dafür sollte auch ca 1 Woche gelassen werden.

Wenn keine Reaktion kommt, kurz telefonisch nachfragen, Namen notieren! Von hier an wird es meist auf den Rechtsweg auslaufen.

Meine Empfehlung wäre also:
Wenn Du noch ca. 2 Wochen warten kannst/willst, dann die schriftliche Nachfrist setzen.

Wenn Dir das ganze zu Blöd wird, würde ich mir selber einen Akku kaufen (10-20 EUR ca) damit ich das Handy erstmal nutzen kann.
Dann kannst Du dich immer noch mit sparhandy.de rumschlagen und notfalls alle rechtlichen Schritte einleiten.
 
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