1und1 Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung?

SourceCoder

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Hallo zusammen,

ich hab ein Problem und hoffe auf eure Erfahrung.
Vor ca. 3 Jahren DSL 50.000 bei 1und1 bestellt aber nie mehr als 25.000 (Düsseldorf) bekommen, mir wurde gesagt ich soll warten ich bekomme die 50.000 so bald meine FritzBox bei der Leistungskapazität 70.000 anzeigt, weil da erst ein Port für DSL 50.000 bei der Telekom frei ist.

Mit dem Versprechen habe ich 2 Jahre gelebt und auch bei der Vertragsverlängerung vor einigen Monaten wurde das mitgeteilt.
Nun habe ich das ganze mal einige Monate beobachtet und meine Leistungskapazität liegt zwischen 62.000 - 64.0000, bis das mal auf 70.000 steigt und ich vielleicht mal DSL 50.000 bekomme was ich auch bestellt und bezahle möchte ich nicht warten.

Deswegen meine Frage, hat jemand von euch das gleiche Problem und ob man ein Sonderkündigungsrecht (§ 323) hat?
 
olli766 schrieb:
wenn du 50000 bestellst und sie nur 25000 schalten kannste vim vertrag zzrcktreten.
unfug...

gebucht ist wie bei jedem anderen anbieter eine bis zu geschwindingkeit.

agb's lesen:
2.4 Internet-Zugang bei 50er Tarifen
1&1 DSL 50er Pakete beinhalten einen DSL-Internet-Zugang mit einer Bandbreite von mindestens 16.700 kBit/s bis zu 51.300 kBit/s (Download) und mindestens 1.600 kBit/s bis zu 10.000 kBit/s (Upload)
 
Zuletzt bearbeitet:
Schau mal nach was genau im Vertrag steht, meist heißt es da nämlich "bis zu". ;)
Bei der Telekom ist das immer bis zum niedrigeren Paket.
Bestellt du 50k und bekommst nur 25.001 Mbit/s ist das laut Vertrag in Ordnung.

Und auch dann ist eine Sonderkündigung zweifelhaft, aber dann kannst du drauf bestehen natürlich nur den Preis für das 25k Paket zu zahlen.
 
Hallo,

der 50.000er Vertrag bei 1&1 ist mit einer Geschwindigkeit von 25.000 erfüllt. Hier kann man nichts Sonderkündigen wegen nicht erbrachter Leistungen.

Ich lese heraus das der Anschluss über die Telekom eingekauft wurde. Du kannst mehr Geschwindigkeit erhalten wenn:
- ein anderer Technologiepartner wie Vodafone, Telefonica oder QSC bei dir ausbaut oder
- die Telekom ihre Bestimmungen für die Grenzen der VDSL-Anschlüsse ändert
- Die Telekom bei dir vor Ort auf VDSL2+ ausbaut

Es wird nicht von heute auf morgen deine Leitung sich derart verbessern dass du 50.000 erhalten kannst ohne das etwas gebaut wird.
 
Aber es gab doch mal ein Urteil welches so was erlaubt... Vielleicht mal einen Anwalt fragen.
 
lies die agb's und denk nochmal drüber nach...
 
viel zu lange gewartet...falls Kabel verfügbar ist, direkt umsteigen. Bessrer Ping - Leistung ist abhängig von Standort
 
@ Hito: Muss nicht. ich hab mit meiner DSL Leitung jetzt einen besseren Ping als mit Kabel (beides jeweils 100mbit)

@ SourceCoder: Kommt drauf an was damals gebucht wurde. Ich glaube da gab es teilweise noch feste Limits. Also "ich buche 6000 mit der Option auf 16000".
Jetzt gibt es ja immer nur "ich buche bis zu 16000"

Ich glaube wenn 50% ankommt, ist es noch Okay. Da musst du dann zum Ende deiner Vertragslaufzeit kündigen.
 
SourceCoder schrieb:
Aber es gab doch mal ein Urteil welches so was erlaubt... Vielleicht mal einen Anwalt fragen.

Da geht es aber um eine fixe Bandbreite.
Wenn es bei dir im Vertrag heißt bis zu x... dann kannst es wohl vergessen.
 
Das verlinkte Urteil ist zutreffend. Der Anbieter kann sich nicht einfach generell mit einem "bis zu..." in den AGB aus der Affäre ziehen. Aber ohne Anwalt wird man da vermutlich keinen Erfolg haben, da der 0815 Verwaltungsmitarbeiter das Urteil entweder unwissend oder vorsätzlich ignoriert und die Kündigung abweisen wird.

Wenn es bei dir im Vertrag heißt bis zu x... dann kannst es wohl vergessen.

Nein, das hat das Gericht auch kassiert (ggf. in einem anderen Urteil), wenn dauerhaft deutlich unter dem versprochenen Wert bereitgestellt wird, kommt man mit dem "bis zu..." nicht einfach so davon.

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Zu-langsames-DSL-rechtfertigt-Kuendigung-2611887.html

"Die Richter gaben dem Kunden Recht. In der Entscheidung verwies das Gericht auf Paragraf 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), welches dem Kunden ein "Kündigungsrecht aus wichtigem Grund" einräumt. Der Anbieter könne sich nicht auf die "bis zu"-Klausel berufen. Diese sei in diesem Fall unwirksam. Zwar seien die 18 MBit/s nicht die generell geschuldete vertragliche Leistung, doch müsse zumindest zeitweise ein zweistelliger Wert erreicht werden können"

bei Dauerhaft 25 von 50, also gleich oder weniger als 50%, sollte das wohl auch zutreffen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hat eigentlich mal jemand in die AGB geguckt?

2.4 Internet-Zugang bei 50er Tarifen
1&1 DSL 50er Pakete beinhalten einen DSL-Internet-Zugang mit einer Bandbreite von mindestens 16.700 kBit/s bis zu 51.300 kBit/s (Download) und mindestens 1.600 kBit/s bis zu 10.000 kBit/s (Upload).

//edit:
Da du diese AGB kennst und kanntest, wird es denke ich mal schwierig. Das sinnvollste ist wohl zu kündigen bevor der Vertrag verlängert wird.
Anderen Anbieter suchen, oder auf z.B. den 16.000er runterzugehen damit man weniger zahlt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich meine es gab mal ein Urteil, bei den "bis zu" Verträgen, dass man Sonderkündigen kann wenn es nur 50% Leistung gibt.

Das Amtsgericht Kiel hat in seinem Urteil vom 04.03.2011 (106 C 21/11) entschieden, dass dem Verbraucher ein Kündigungsrecht wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage aus § 313 Abs. 3 S. 2 BGB zusteht, wenn die vereinbarte Bandbreite um mehr als fünfzig Prozent unterschritten wird. Dem Kläger sei ein Festhalten am Vertrag unter diesen Bedingungen nicht zuzumuten.

Edit: Da ging es aber auch um fixe Bandbreiten und nicht um bis zu Verträge!
 
Klar der Anbieter soll sich einfach mal etwas mühe geben und die Leitung bissel kürzen. Kann ja wohl nicht so schwer sein, einfach mal kräftig dran ziehen!

Manchmal frage ich mich echt was sich die Leute denken. Die Geschwindigkeit von VDSL Anschlüssen hängt nun mal mit der Leitungslänge zusammen. Wenn du 50Mbit bestellst und davon kommen 25Mbit an ist alles in Ordnung. Es hat ja niemand ein Recht auf 50Mbit. Wenn dir das nicht reicht dann kündige ganz regulär und wechsel zu einem Kabelanbieter.

Aber heul dann nicht in nem Jahr rum das das Segment überlastet ist und du Abends von den tollen 100Mbit noch 5 hast und der Ping durch die Decke geht.
 
Das der Hinweis auf die AGB keine 100%-Antwort sind, haben ja nun vorangegangene Urteile gezeigt. Das hier nun ein Mindestwert angegeben wird ist interessant und neu, aber nur sekundär. Das ist wieder mal ein Thema für ein Gericht.
Ergänzung ()

Wenn du 50Mbit bestellst und davon kommen 25Mbit an ist alles in Ordnung.

Das sehen aber Gerichte halt anders. Und das finde ich auch. Jedenfalls ist es nicht in Ordnung dem Kunden das Geld für 50K abzunehmen, aber dauerhaft nur 25 zu liefern, wenn es z.B. einen 25er Anschluss für weniger Geld gibt.

Technische Einschränkungen sind natürlich immer da und das wurde auch im Urteil berücksichtigt, aber es geht halt nicht dauerhaft deutlich weniger bereitzustellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@cvzone:
Naja, bei 1und1 gibt es ja keinen 25er Anschluss. Und da mehr als der nächste kleine Anschluss geliefert wird geht es in Ordnung.
Der Kunde wurde ja scheinbar informiert - wenn auch mit der Aussage es wird besser. Er hätte ja den Vertrag nicht eingehen müssen (direkt am Anfang) oder kündigen können.

Ich würde schätzen, dass kein Recht auf Sonderkündigung besteht, weil bekannt ist was Verfügbar ist und ankommt.
Wenn die Verlängerung noch nicht so lange her ist könnte man auf Kulanz hoffen.

Aber in Deutschland sind Recht haben und Recht bekommen eh zwei unterschiedliche Sachen.

Aber in meinen AUgen kann man sich jetzt nicht beschweren das die Geschwindigkeit zu gering ist wenn man das schon über zwei Jahre hat.
 
Jedenfalls ist es nicht in Ordnung dem Kunden das Geld für 50K abzunehmen, aber dauerhaft nur 25 zu liefern, wenn es z.B. einen 25er Anschluss für weniger Geld gibt.
Gibt es aber nicht. 25 Mbit kosten einfach das selbe wie 50.
 
Ein kurzer Blick in die AGB von 1&1 verrät:

"2.4 Internet-Zugang bei 50er Tarifen
1&1 DSL 50er Pakete beinhalten einen DSL-Internet-Zugang mit einer Bandbreite von mindestens 16.700 kBit/s bis zu 51.300
kBit/s (Download) und mindestens 1.600 kBit/s bis zu 10.000 kBit/s (Upload). "
 
hättest du vor der Vertragsverlängerung drauf kommen müssen da sind sie immer kulanter, ich empfehle die nächsten zwei Jahre jetzt so auszusitzen, 25k ist immer noch ausreichend gut meiner Meinung nach und nicht den Stress wert mit Anwalt usw.
 
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