1und1 Stornieren

Komisch nur, dass es sehr wohl drinne steht in den AGB's und man KLICKT, dass man sie gelesen hat. Ich sage es jetzt mal so, wer zu blöd ist, das Kleingedruckte zu lesen, oder Dinge bestätigt, die er nicht gelesen hat, ist selber schuld. Wer wegen so einer Lapalie vor Gericht zieht, der hat anscheinend keine anderen Probleme.

Mir isses wurscht. Für mich ist das Thema erledigt.
 
also, wer hier ständig den Providern das Wort redet hat wohl eine Menge Freunde dort.


Aber um mal konkret zu werden: Ich hatte mich auf der Webseite angemeldet aber diese Anmeldung nicht bis zu ende geführt weil es noch offenen Fragen gab. Das heißt ich habe die AGB dort auch nicht gelesen weil die erst zu einem Späteren Zeitpunkt kommt.

Ich habe dann die telefonische Bestellhotline angerufen- wo man auch keine AGB zu sehen bekommt- und die Fragen die ich geklärt haben wollte geklärt.

Im Ergebnis bekomme ich dann eine Mail worin die so tun als hätte ich die Internetanmeldung durchgeführt und alle Absprachen vom Telefon hatten plötzlich keine Bedeutung mehr.

Der Versuch das deshalb 1Woche nach der Anmeldung zu stornieren wurde mir der Begründung der "schnellstmöglichen" Anmeldung begründet die ich so gar nicht in Auftrag gegeben hatte. Obwohl ich eindeutig storniert habe und eindeutig gesagt habe ich nehme weder Hardware an noch Techniker die die mir ins Haus schicken wollten hat die das nicht im Mindesten interessiert. Die Hardware kam und ich habe die Annahme verweigert. 1 Woche später steht der Techniker auf meiner Türe obwohl die Wissen das ich gar keine Hardware habe.

Im Vorfeld bekam ich sms das Ich, wenn ich nicht da bin den Techniker telefonisch abbestellen bzw Termin machen solle. Es gab nur 1 Nummer die man anrufen konnte. Wenn man das nicht machte riskiert man 60 Euro Unkosten falls der Techniker noch mal kommen müsse. Wohlgemerkt - normalerweise kommt nie ein Techniker- wozu auch?

Was glaubt ihr was da eine Stimme zu mir sagt?

DIESER ANRUF KOSTET AB DEN FREIZEICHEN 3 Euro DIE MINUTE. So schnell habe ich schon lange nicht mehr aufgelegt. Alles Abzocke.
Ich habe dann an meinen Rechtschutz gewandt und der hat 1und 1 auch angeschrieben. Keine Reaktion. Nach erneutem Anschreiben mit Gerichtsdrohung behauptet 1und 1 das erste Schreiben nie erhalten zu haben, obwohl der Erhalt nachzuweisen ist.

Meiner Ansicht nach ist das ganze ein System um Leute abzuzocken die Verträge stornieren wollen.

Sage ich "schnellstmöglich" habe ich angeblich einen konkreten Auftrag erteilt. Gebe ich aber einen Termin an - was die alternative ist - erteile ich tatsächlich einen konkreten Auftrag.

Hätte man die beiden Punkte wirklich selber anklicken müssen, so hätte dort stehen müssen wenn sie Option A nehmen hat dies diese und jene Folgen, bei Option b hat die eben auch diese oder jene Folgen. Es gab aber keinerlei hinweise auf juristische Unterschiede dort und Telefonisch schon gar nicht.

Der springende Punkt ist- wer so eine Art von Service leistet gehört definitiv nicht zu den Firmen mit denen ich was zu tun haben möchte.
Und Leute die klugscheißen und Andersdenkende als blöd hinstellen wollen gehören ebenfalls zu den Leuten mit denen ich nichts zu tun haben möchte.

Das angesprochenen Problem haben sehr viele Leute und gerade im Internet kann man ganz schnell auf die Nase fallen wenn man nicht wie ein Schießhund aufpasst. Das ist nicht blöd sondern menschlich. Der Fehler den man am meisten macht ist wohl anzunehmen, das alles so läuft wie man sich das Vorgestellt hat ,und läuft es nicht so kommt es oft zu bösen Überraschungen. Die Firmen nutzen das aus, denn schließlich gründet ja Verkaufsstrategie gerade auf den Schwächen der Menschen
 
Oh man ich hab gerade mit einer Freundin gesprochen die hat vor ungefär 10 Tagen per Internet die
6000er bestellt.
Ruckzuck die Kundennummer per SMS von 1und1 bekommen, den Portierungsauftrag hat Sie auch schon gefaxt.
Heute bekommt Sie eine SMS in der steht --> Achtung haltet euch fest--> Das Ihr Anschluss am 05.03.2009 also in 8 Monaten freigeschaltet wird!!
Das kann doch nur ein Witz sein oder? Ich hab Ihr geraten am Montag noch mal bei der Bestellhotline anzurufen und das Datum bestätigen zu lassen und wenn dem so ist gleich den Auftrag zu Stornieren.

Weiss jemand ob eine so lange Wartezeit eine Stornierung problemlos macht auch wenn man einer sofortigen Durchführung zugestimmt hat?
Da muss es doch Sonderkündigungsrechte geben?

PS: Sie wohnt nicht auf dem Land, sondern mitten in Augsburg und bei einem Kumpel der 2 Straßen neben Ihr wohnt hat das ganze keine 10 Tage gedauert.
 
Da wird sie wohl noch einen Preselect-Vetrag a la Calltime bei der Telekom haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Preselection ist eine dauerhafte Schaltung, bei der die Telefonie generell über einen anderen Anbieter abläuft, als der Grundanschluss, bitte nicht verwechseln.
Der Calltime ist ein Vertragsprodukt der T-Home, hat also mit Preselection nichts zu tun, da die Telefonie meist über den Anbieter des Telefonanschlusses abgewickelt wird, Ausnahme Call-by-Call.
Aber insoweit stimme ich Leon zu, dass hier wohl die Mindestvertragslaufzeit des momentanen Anbieters nocht nicht erfüllt ist.

@Andrar
Und was ist nun aus der Reklamation bei 1&1 geworden? Ist ein Vertrag wirksam zustande gekommen oder nicht?
 
Stimmt, da habe ich mich falsch ausgedrückt. Fakt ist, das bei solchen weit in der Zukunft liegenden Schaltungsterminen ein anderer Vertrag erst auslaufen muss.

Das liegt nicht an 1&1 oder einem anderen entsprechenden Reseller.

Mein Freund hat auch gewechselt und wird im Februar erst geschaltet.

Es gibt zwar einen Ausweg, der wird aber teuer. Bei der Telekom kann man die Gebühren der Restlaufzeit auf einmal bezahlen, sich also freikaufen, dass bieten die an, lohnt aber in der Regel nicht.
 
Da es ja zum Thema passt, hab ich auch noch eine kleine Geschichte zu erzählen:

Nachdem ich ein Jahr mit dem 1&1 Support hin und her geschrieben hatte, wurde mir endlich der Wechsel zum Komplettanschluss ermöglicht.
Da ich bei einem Tarifwechsel im letzten Jahr schon vergünstigte Hardware erhalten hatte, hätte ich für eine neue FB 7270 190€ bezahlen müssen. Also wollte ich den Tarifwechsel ohne Hardwarelieferung vornehmen.
Nach Aussage des 1und1 Supports ist die Bestellung der Hardware aber ein fester Bestandteil dieses Wechsels, weshalb er mir dazu geraten hat, einfach die Hardwarelieferung nach dem Auftrag zum Wechsel zu stornieren.

Na gut...alles kein Problem. Am 3.7. im Control Center den Tarifwechsel beauftragt und gleich die Mail mit der Stornierung der Hardwarelieferung abgeschickt.
Da ich keine Bestätigung für die Stornierung erhalten habe, schickte ich die E-Mail am 6.7. nochmal ab mit dem Vermerk, dass das schon die 2. Mail sei.

Am 10.7. kam dann die Versandbestätigung für die Hardware und heute das Paket. Die Hotline war gar nicht zu erreichen (immer besetzt), weshalb ich mich über Montabaur verbinden lassen musste. Nachdem ich endlich eine Service Mitarbeiterin am Telefon hatte, teilte diese mir mit, dass einige E-Mails zur Zeit nicht bearbeitet werden, und das meine Stornierung deshalb wohl nie angekommen ist.

Der Hammer ist, dass ich jetzt nicht nur das Paket zurückschicken muss, sondern dass mir auch noch 200€ für die Hardwarelieferung vom Konto abgezogen werden, bis eine Erstattung stattfindet.

Der ganz normale Wahnsinn :D

Traurigerweise ist die eigentliche Leistung (DSL, Telefonie) absolut zufriedenstellend. Die Preise sind unschlagbar und die subventionierten FritzBoxen würde ich immer den Telekom-Routern vorziehen.
Man darf nur niemals ein Problem haben, dass man nicht ohne Hilfe des 1und1 "Service" lösen kann. ;)
 
Leon schrieb:
Komisch nur, dass es sehr wohl drinne steht in den AGB's und man KLICKT, dass man sie gelesen hat. Ich sage es jetzt mal so, wer zu blöd ist, das Kleingedruckte zu lesen, oder Dinge bestätigt, die er nicht gelesen hat, ist selber schuld. Wer wegen so einer Lapalie vor Gericht zieht, der hat anscheinend keine anderen Probleme.

Mir isses wurscht. Für mich ist das Thema erledigt.
Hier nochmal ein paar Zitate zu dem Thema:

http://www.dsl-forum.de/ftopic10141.html

Alle Hobbyjuristen in diesem Thread (= scolopender,chk, jubo14 und Prinz 96) liegen leider komplett daneben:

Die hier zu beurteilenden DSL-Verträge von 1&1 sind keine Verträge iSv § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB, denen eine "sonstige Dienstleistung" zugrunde liegt, sondern schlichte Kaufverträge, bei denen das Widerrufsrecht gerade nicht erlischt, selbst wenn eine Teilleistung erfüllt sein sollte.

Das Amtsgericht Hamburg hat genau diese Rechtsauffassung in einem mittlerweile rechtskräftigen Urteil vom 21. Juni 2007 klargestellt (Az. 6 C 177/07).

Die AGB von 1&1 entfalten daher insoweit keine Wirkung. Es kommt nicht darauf an, ob bereits irgendein Zugang freigeschaltet oder sonst eine Leistung erbracht wurde, sondern schlichtweg darauf, ob die Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist. Und dies war sie im vorliegenden Fall zweifellos nicht. Es bleibt also dabei: Ab Zugang der Widerrufsbelehrung besteht ein zweiwöchiges Widerrufsrecht, egal was 1&1 in der Zwischenzeit geleistet hat.

Es wäre ja auch noch schöner, wenn sich 1&1 auf den Passus zurückziehen könnte, wonach es mit der "Ausführung der Leistung" bereits begonnen hätte und demnach leider kein Widerrufsrecht mehr bestünde. Wer würde sich keine sofortige Leistungserbringung erbeten? Kleiner Hinweis am Rande: Sinn und Zweck der §§ 312 ff. BGB ist ein wirksamer Verbraucherschutz (insbesondere vor unseriösen Drückerkolonnen im Fernabsatzhandel).

Fazit: Wenn der Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist erklärt wurde, ist der Vertrag rückwirkend erloschen. § 312d BGB findet keine Anwendung!


Das AG Hamburg (Urt. v. 21.06.2007 - Az.: 6 C 177/07) hat entschieden, dass ein DSL-Vertrag fernabsatzrechtlich als Kaufvertrag einzuordnen ist.

Das Gericht hatte zu überprüfen, ob dem Kläger ein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht für seinen DSL-Vertrag zustand und musste dabei den rechtlichen Charakter des Vertrages einstufen:

"Vorliegend kommt es entscheidungserheblich darauf an, ob und ggf. wann eine Widerrufsfrist begonnen hat, zu laufen (...). Insoweit wird in § 312 d BGB eine Unterscheidung dahingehend vorgenommen, ob sich das Rechtsgeschäft mit der Lieferung von Waren oder mit Dienstleistungen befaßt. (...)

Der Begriff des Telekommunikationsdienstes führt nicht zu einer zwingenden Bewertung von Telekommunikationsverträgen als Dienstleistungsverträge (...). Die telekommunikationsrechtlichen Begriffe „Dienst“ und „Dienstleistung“ werden synonym als Umschreibung dafür benutzt, daß eine Leistung, auf welcher rechtlichen Grundlage auch immer erbracht wird, ohne eine zivilrechtliche Bewertung des Vertragstyps zu bedeuten (...).

Nach Auffassung des erkennenden Gerichts stellen Telekommunikationsverträge über Dienstleistungen wegen des Zuganges zum Internet unter funktionaler Betrachtung Verträge sui generis im Sinne bürgerlich rechtlichen Denkens dar, die ihren Schwerpunkt in der Lieferung von Waren haben und damit überwiegend kaufrechtlicher Struktur (...) folgen.

Der Vertragszweck wird nämlich lediglich nur erreicht, indem ein physisch faßbarer Anschluß vorhanden oder durch ein Anschlußprodukt hergestellt, notwendige Hard- und Software übertragen und entscheidungserheblich ein Handeln mit sonstigen Gegenständen bestehend aus Datentransfer und Datenaustausch eröffnet wird.


Die URL dieser Info lautet: http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20070830121332.html

Hier ein Ausführlicher guter Artikel zu dem Thema http://www.heise.de/ct/tv/suche/?rm...ht;q=widerrufsrecht;url=/ct/tv/artikel/97746/
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur nochmal von mir zum Abschluss als Thread-Eröffner:

Meine Stornierung wurde von 1und1 aus dem üblichen Grund abgelehnt (Mit Dienstleistung wurde auf meinen ausdrücklichen Wunsch 14Tage vor erlischen des Wirderrufsrechts begonnen).

Ich habe das so gelöst, dass ich auf den Namen meiner Freundin, die mit mir in der Wohung lebt, einen T-COM Anschluss beauftragt habe. T-Com war nach zwei Wochen mit Schaltung fertig. Bis dahin hatte ich immernoch keinen Schaltungstermin von 1und1.

Eine Woche nach der Schaltung, bekam ich ein Schreiben von 1und1, dass aus technischen Gründen kein DSL verfügbar sei bei mir und mein Auftrag storniert wurde. Soviel dazu...
 
Ha, wie geil, die Telekom scheint weiterhin ihre Marktstellung zu mißbrauchen und Resellern keine zügige Bearbeitung zu gewähren.

Mal schauen wie lange das noch gut geht und der erste Kunde wieder klagt.

Immer das Gleiche. Kunde will 1&1, 1&1 schreibt DSL ist leider technisch nicht möglich und 5 Tage später schaltet der Magentariese DSL ohne Probleme. Hatte bereits 7 Kunden mit diesem Erlebniss. Mal schauen was WISO daraus macht, denen hab ich diesbezüglich mal geschrieben.

Ein Schelm der Böses dabei denkt!
 
die kunden können froh sein, dass sie ihr dsl nur von der telekom kriegen :) und leon so langsam wirds lächerlich wie du dein ach so tolles 1&1 hier verteidigst.
ich könnte hier jetzt ne seitenlange leidensgeschichte erzählen, aber ich kürz es hier mal ab: 1&1 hält sich nichtmal an ihre eigenen agb's.
 
Naja, das ist so typisch für diese Art von Threads. Meine Erfahrungen mit 1&1 sind nunmal vorwiegend positiv. Ich hatte auch diverse Probleme mit denen, dass wurde aber in 9 von 10 fällen in einer akzeptablen Zeit geregelt und dazu häufig auch finanziell entschädigt.

Ich brauche mir hier nur die Art und Weise anzuschauen wie agro regiert wird, wenn nicht alles binnen kürzester Zeit zur vollsten Zufriedenheit erledigt wird.

Aus aktuellem Anlasse noch eine Anmerkung. Gestern wurden mir 39 EUR Hotlinegebühren erstattet, weil ich nur mit meinem Handy die selbige habe anrufen können, weil mein DSL Zugang von 1&1 nicht ging.

Wer gleich in seine Mails oder in die Hotline , Rechtsanwalt, Schadenersatz, Verklagen und Gericht brüllt, muss sich nicht wundern wenn jemand gerechtfertigt oder nicht, auf durchzug stellt.

Der Ton macht die Musik.

Noch etwas. Ich bin auch für die Telekom, Freenet, Arcor etc. aktiv. Ich habe keinen Favorit. Ich kann dir eine 8 Monatige Leidensgeschichte mit der Telekom erzählen aber auch ich mache es kurz. Ich binjetzt bei 1&1!

Aber sachlich diskutieren kann man hier sowieso nicht.
 
Andrar schrieb:
...
Fazit: Wenn der Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist erklärt wurde, ist der Vertrag rückwirkend erloschen. § 312d BGB findet keine Anwendung!
...

§ 312d findet schon Anwendung, sonst gebe es kein Widerrufsrecht ;) Nur der Ausschluss des Widerrufs findet keine Anwendung. Aber ist ein guter Beitrag, vielen Dank :)
 
@CsA-eViL
Ich könnte mich genauso über schlechte Erfahrungen mit der Telekom äußern, mache ich aber nicht (5 Monate auf die Reparatur des Telefonkabels vor dem Hausgewartet). Ich finde es auch schlimm, wie man einen Provider wegen einer schlechten Erfahrung gleich verteufeln muß. Tatsache ist nunmal, daß 1und1 als Reseller von der Telekom abhängig ist und man nicht alles 1und1 in die Schuhe schieben kann.

Ich möchte damit keines der beiden Unternehmen bewerten.
 
also noch mal zum Schalttermin meiner Freundin. Nach Rücksprache mit der Telekom Hotline hat Sie tatsächlich einen Calltime Vertrag bei der Telekom der eben erst im März nächsten Jahres ausläuft.

Sie versucht jetzt 1und1 zu stornieren, aber ich glaube Sie wird kein Glück haben und aus Ihren Fehler lernen.
Gibt es bei der Telekom DSL ohne Vertragslaufzeiten?? Sie braucht ja trotzdem noch DSL und hat keine Bock 8 Monate zu warten.
 
Japp gibt es.
Kostet aber 100€ Anschlussgebühr. Wenn es trotzdem in Frage kommt schau mal auf der T-Com-Seite unter DSL-Produkte nach.
Sonst lass dir doch einfach einen Komplettanbieter auf eine 2. TAE legen, dann hast du Freiheit bei der Providerwahl :)
 
Wo bekomme ich die zweite TAE her ?

Was ist mit Congstar ? Dort scheint ja ein Telekom Anschluß Voraussetzung zu sein und den hat Sie ja noch 8 Monate und wie es aussieht kann man den jeden Monat Kündigen.
 
congster ist mir auch als ersten eingefallen. Wie sieht es bei Alice aus, die haben doch auch kurze Kündigungsfristen, oder?
 
Hab grad mal bei Congstar einen Verfügbarkeitscheck gemacht, dort wird angezeigt das die Telefonnummer nicht bekannt ist.
Ich denke da 1und1 ja schon die Nummer portieren lassen hat und die Telekom den Vertrag schon gekündigt hat, halt erst zum März 09 ist Congstar auch nicht mehr möglich, da dieser ja einen Telekom Anschluss voraussetzt.
So ein sch..... wenn es schiefläuft dann aber richtig.
 
Wie gesagt, es gibt eine Chance, die haben Sie meinem Vater auch angeboten.

Ihr zahlt die Telekom einfach aus. Sprich 8 x die Gebühr für Calltime und die lassen euch raus. Ob Euch das runde 160 EUR wert ist, müsst Ihr wissen.
 
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