2 Jobs, Steuerklasse + Sozialversicherungen

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Conejo1989

Gast
Hi,

nehmen wir mal an in meinem 1. Job würde ich 2000,- Brutto verdienen und im 2. Job 600,- Brutto.
Ledig,keine Kinder.

In welche Steuerklassen würde ich fallen und wie sieht es mit den Sozialversicherungsbeträgen aus. Müsste ich im 2. Job auch Steuern und Sozialversicherungen abdrücken?

Danke im Voraus :)
 
Sicher. Die Steuerklasse änder sich nicht durch das Einkommen. Es wird das gesamte Einkommen besteuert und die sonstigen Abgaben werden auch vom Gesamteinkommen ermittelt.

Und da der eine Arbeitgeber nicht die Zahlungen des anderen kennt, solltest Du am Ende des Jahres eine Steuererklärung abgeben.
 
BlubbsDE schrieb:
Sicher. Die Steuerklasse änder sich nicht durch das Einkommen. Es wird das gesamte Einkommen besteuert und die sonstigen Abgaben werden auch vom Gesamteinkommen ermittelt.

Und da der eine Arbeitgeber nicht die Zahlungen des anderen kennt, solltest Du am Ende des Jahres eine Steuererklärung abgeben.

Danke für deine rasche Antwort. Ich möchte einfach das Beste für mich rausholen. Ich werde keine Steuererklärung machen. Was soll ich sonst noch beachten?
 
Im zweiten Job wirst Du wohl Kl. 6 als Steuerklasse haben, beim Job 1 würden knapp 1370 € netto übrig bleiben, beim Job 2 würde es sich bei ca. 420 € netto einpendeln. Steuererklärung machen wurde ja bereits geschrieben. Du würdest Dich evtl. besser stehen, wenn der Job 2 als 450 € Job laufen würde, da bleiben auch 450 € übrig, wenn Du auf den selbst zu zahlenden Rentenanteil verzichtest. Sozialabgaben fallen dann keine an, da der AG diese zahlt. Ob der Zweitjob beim ersten AG angemeldet werden muss, steht in Deinem Arbeitsvertrag, manche AG verbieten es.
 
Wie sieht es mit der Krankenkasse+Pflegeversicherung aus. Ich bin Selbstzahler mit 80 Euro monatlich. beim 1. Job springt ein viel höhere Wert raus. Kann ich dem AG sagen ich zahle selber und er soll diese nicht übernehmen. So bekomme ich monatlich mehr netto raus.
 
Dem AG wird es egal sein, das musst Du mit der Kasse ausmachen. Bei 2000 € brutto kannst Du nicht mit 80 € auskommen, allein der Arbeitgeber zahlt schon knappe 400 € als Sozial-Versicherungsbeiträge in die Sozialversicherung und Du noch mal ca. 420 €.
 
Das mit dem Selbstzahler dürfte mit den beiden Einkommen hinfällig sein. Das kann dir aber deine GKV erklären.
Conejo1989 schrieb:
Ich werde keine Steuererklärung machen.
Das solltest du dir gut überlegen. Kann durchaus was bringen. Ich würds mindestens mal durchrechnen.
 
Ja bin Student und für die Semesterferien bietet sich diese Konstellation an,daher wollte ich nun wissen ob ich selber zahlen kann,weil es sind nur 91 Euro KV+PV. Sonst würde mir 175 Euro vom Bruttolohn abgezogen werden. Dadurch hätte ich mehr Netto übrig. Wäre das möglich?
 
Frage deine Krankenkasse. Höchstwahrscheinlich nicht. Den du gehst normal arbeiten und würdest so GKV Beiträge hinterziehen. Du kannst zwar Selbstzahler bleiben ggf. aber sicher wird der Beitrag steigen, denn die Beiträge bemessen sich an deinem Einkommen.
 
Mustis schrieb:
Frage deine Krankenkasse. Höchstwahrscheinlich nicht. Den du gehst normal arbeiten und würdest so GKV Beiträge hinterziehen. Du kannst zwar Selbstzahler bleiben ggf. aber sicher wird der Beitrag steigen, denn die Beiträge bemessen sich an deinem Einkommen.
Danke für deine Antwort und alle Anderen auch.
 
Versicherungspflicht ist gesetzlich geregelt.

Wenn du nun einen Job annimmst, kommt es darauf an, wie dieser ausgestaltet ist. Werkstudententätigkeiten oder kurzfristige Beschäftigungen sind oftmals versicherungsfrei. Diese Prüfung nimmt aber der Arbeitgeber vor und deine Krankenkasse kann dich in deinem speziellen Fall beraten. Aussuchen kannst du dir da nichts.
 
Conejo1989 schrieb:
Ja bin Student und für die Semesterferien bietet sich diese Konstellation an, d........ Wäre das möglich?
Studienbescheinigung beim Arbeitgeber vorlegen. Für die Zeit vor den Semesterferien
als auch für die Zeit danach.
https://www.minijob-zentrale.de/DE/...en/02_infos_kompakt_zu/03_studenten/node.html

In den Semesterferien gibt es eigentlich keine Verdienstgrenze, auch nicht bei mehreren
Beschäftigungsverhältnissen innerhalb der Semesterferien.
Hier z.B. Punkt 2.4
http://www.verwaltung.personal.uni-mainz.de/Dateien/zbv14_sv005_01.pdf

Der AG / Steuerberater des AG sollte das auch wissen und beurteilen.

Cu
 
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@ longi

Danke für den Link. Nur ich blicke da leider nicht durch. Hört sich alles sehr chaotisch an. Was ist wenn ich mich um all das nichts kümmere, sondern das ganze Jahr 2 Jobs habe und insgesamt 2600 verdiene?

Wie ist das mit der Versicherungsfreiheit? Würde gerne auf Sozialabgaben verzichten um mehr Netto zu haben.

Semesterferien sind jeweils immer von August - Mitte Oktober und Mitte Februar-Mitte April
 
Dann begehst Du Betrug. Auf jeden Fall Sozialversicherungsbetrug und ggf. auch Steuerbetrug. Du solltest einen Fachmann aufsuchen, der Dir Deine Situation mal darlegen kann.
 
Die heutigen Studenten :rolleyes:
Du kannst gerne versuchen, bestimmte Abgaben zu unterschlagen, aber wehe dem, es fliegt auf.
Wie Blubbs schon angemerkt hat, such dir lieber mal einen Fachmann, bevor du noch weitere falsche Thesen aufstellst.
Im Übrigen sind wohl in deiner kleinen Welt alle dumm, die > 5k / Monat verdienen und brav ihre Angaben und Steuern zahlen?
 
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BlubbsDE schrieb:
Dann begehst Du Betrug. Auf jeden Fall Sozialversicherungsbetrug und ggf. auch Steuerbetrug. Du solltest einen Fachmann aufsuchen, der Dir Deine Situation mal darlegen kann.
Man kann es auch übertreiben. Dann soll der AG oder das Steueramt selbst schauen was die für richtig halten.
1. Job -> Steuerklasse I
2. Job -> Steuerklasse VI oder Minijob

Ich werde alles offenlegen.
 
Conejo1989 schrieb:
Wie ist das mit der Versicherungsfreiheit? Würde gerne auf Sozialabgaben verzichten um mehr Netto zu haben.

Klingt aber etwas anders

Bei zwei Jobs ist es erstmal Deine Sache, die beiden unter einen Hut zu bekommen. Was Steuer und Sozialabgaben angeht. Das kannst Du nicht auf andere abwälzen.
 
BlubbsDE schrieb:
Dann begehst Du Betrug. Auf jeden Fall Sozialversicherungsbetrug.
Das doch Käse. Für die Abführung der Sozialversicherung ist der Arbeitgeber zuständig und nicht der Arbeitnehmer. Passiert hier ein Fehler haftet der Arbeitgeber.
Der Arbeitnehmer kann nur bei vorsätzlich falschen Angaben in Anspruch genommen werden.
Evtl. auch innerhalb des Zeitraumes eines rechtlichen Rückforderungsanspruches.

Hier wird die Frage zur Versicherungsfreiheit für Studenten eigentlich gut erklärt:
https://www.energie-bkk.de/CustomData/Media/Document/1501.pdf

Cu
 
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