3 MB/s trotz 50.000 Leitung

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hantelfix schrieb:
seine box sychronisiert mit 25,1 mb
nicht mit 50

das kann jeder auf bild sehen
Genau da liegt doch das Problem. Er bezahlt für 50 MBit/s und das Modem synchronisiert nur mit 25 MBit/s, es ist also das falsche Profil geschaltet.

owned_you schrieb:
nicht bei ADSL/VDSL ... da hast du "deine" Leitung ... was da anliegt liegt auch an. Bedeutet aber nicht das dein Gegenüber auch so liefern kann!
Völliger Stuss. Die Infrastruktur wird von allen Nutzern parallel genutzt. Wenn die Bandbreite der Infrastruktur hinter dem DSLAM nicht mehr ausreicht, dann spielt es keine Rolle ob die letzte Meile ganz allein von dir genutzt wird.
 
Leli196 schrieb:
Genau da liegt doch das Problem. Er bezahlt für 50 MBit/s und das Modem synchronisiert nur mit 25 MBit/s, es ist also das falsche Profil geschaltet.

was soll das bringen

wenn seine vekabelung alt ist

wenn seine Leitungsdämpfung hoch ist
und sein Störabstandsmarge klein ist

da ist nur 25 mb möglich


mann kann nicht auf einmal 50 oder 100 profil schalten
 
@hantelfix deswegen soll er ja ein Screenshot von denn DSL-Informationen machen !!! :freak:
@cartridge_case Doktor Allwissend :lol:
 
Zuletzt bearbeitet:
@hantelfix
Ich habe nie behauptet, dass seine Leitung physikalisch nicht am Ende ist. Nichtsdestotrotz ist es nicht in Ordnung den Kunden für 50 MBit/s bezahlen zu lassen und dann nur 25 MBit/s bereitzustellen, VÖLLIG EGAL AUS WELCHEN GRÜNDEN!
 
egal aus welchen gründen hier immer off-topic sachen stehen müssen.



@trafficsic... ruf die hotline deines providers an.
 
Leli196 schrieb:
Nichtsdestotrotz ist es nicht in Ordnung den Kunden für 50 MBit/s bezahlen zu lassen und dann nur 25 MBit/s bereitzustellen

Ein Blick ins Produktinformationsblatt:
1und1 produktinfos.JPG
https://hilfe-center.1und1.de/bin_dea/article/796656/DSL_DSL_50_MVL_20170511.pdf

Fazit: Man bezahlt schon lange nicht mehr für die Bandbreite, sondern für den Tarif "1&1 DSL 50".
Klar, bei 1und1 ist die Bezeichnung der Tarife verwirrend, aber es gilt auch.
Die Telekom macht es da mMn vorbildlich. In der Tarifsbezeichnung ist keine Bandbreite vorhanden. Dort kann niemand sagen "ich bezahle für 50MBit/s", dort bezahlt man für "MagentaZuhause M".
 
Leli196 schrieb:
@hantelfix
Ich habe nie behauptet, dass seine Leitung physikalisch nicht am Ende ist. Nichtsdestotrotz ist es nicht in Ordnung den Kunden für 50 MBit/s bezahlen zu lassen und dann nur 25 MBit/s bereitzustellen, VÖLLIG EGAL AUS WELCHEN GRÜNDEN!

erzähl das den telekomiker-kunden (bis zu 16MBit und 2 erhalten)
 
Das ist dann schlichtweg keine mangelnde Vertragserfüllung und kann gekündigt werden. Da gibt es mittlerweile sogar konkrete Regeln von der Bundesnetzagentur:
https://www.bundesnetzagentur.de/Sh...onkretisierung.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Fazit: Meine Aussage war korrekt. Wenn absolut niemals die Maximalbandbreite wenigstens annähernd (90 %) erreicht wird, wird der Vertrag nicht korrekt erfüllt und es kann gekündigt werden. Wenn wie beim TE also nur ein Profil mit 25 MBit/s geschaltet ist, obwohl für 50 MBit/s bezahlt wird, dann kann schlussendlich gekündigt werden.
Die normalerweise zur Verfügung stehende Bandbreite (im Beispiel von 1&1 also 44 MBit/s muss sogar bei 90 % der Messungen erreicht werden.
 
Ist das so schwer zu Reklamieren ? und sagen das man 50 verlangt statt 25,
50/2 kann man ja auch nur die Hälfte vom Preis verlangen ?:D
Auch wenn die rein "schreiben bis zu",
der Preis ist ja auch nicht bis zu .
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich weiß nicht wie das bei 1und1 ist, aber die Telekom teilt in der Auftragsbestätigung das DSL Profil und somit die maximale Bandbreite mit. Wenn also nur VDSL25 verfügbar ist, wird dies auch so als maximale Bandbreite dem Kunden mitgeteilt.

Kommt also jetzt ganz darauf an, was 1und1 dem Kunden als Vertragsbestandteil bestätigt hat.

Und zu dem "obwohl für 50 MBit/s bezahlt wird", 25MBit/s kosten gleich viel ;)
 
Leli196 schrieb:
Das ist dann schlichtweg keine mangelnde Vertragserfüllung und kann gekündigt werden.

Das stimmt so absolut nicht. Wenn man sich mal die Mühe machen würde ins Angebot von 1&1 zu schauen anstatt munter drauf los zu tippen:

Es gibt Drei Sorten DSL-Verträge:
- Bis zu 16k
- bis zu 50k
- bis zu 100k

Der Vertrag wird also erfüllt und kann nicht gekündigt werden
 
Der Vertrag wird nicht erfüllt, weil sich das "bis zu" auf die tatsächliche Datenrate bezieht und nicht das geschaltete Profil.
 
Ihm wurde aller Wahrscheinlichkeit bei der Auftragsbestätigung mitgeteilt dass nur das 25.000er Profil geschalten werden kann. Mit der Option dennoch zu schalten oder den Vertrag wieder aufzuheben.

Ist bei der Telekom viel transparenter weil man dies sofort angezeigt wird.

So oder so: entscheidet man sich bewusst für 25.000 oder gegen den Vertrag. Also wird der Vertrag auf jeden Fall erfüllt weil er dem entspricht was man aktiv zugesprochen hat.
 
Leli196 schrieb:
Mit Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab, mit gegenständlich 50 MBit/s. Mit Auftragsbestätigung wird dieser Vertrag dann von dem ISP angenommen. Steht in der Auftragsbestätigung dann drin, dass 50 MBit/s nicht verfügbar sind ist das rechtlich gesehen eine Ablehnung des Angebots und gleichzeitig die Unterbreitung eines neuen Angebotes. Dies hat der Kunde ja gar nicht angenommen und rechtlich gesehen ist gar kein Vertrag zustande gekommen.

Durch "nichtstun" hat der Kunde das "Angebot" der Auftragsbestätigung angenommen.

Wie gesagt, zumindest bei der Telekom ist das viel transparenter gelöst.
Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot zum Abschluss von "MagentaZuhause M", ohne eine zugesicherte Bandbreite, ab.
Die Telekom teilt dann in der Auftragsbestätigung mit, welche Geschwindigkeit Vertragsbestandteil ist.
Der Kunde kann dann 14 Tage vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm die Geschwindigkeit nicht passt.
 
Also ich bezweifle stark, dass man durch Nichtstun ein Angebot auf Vertragsschluss annehmen kann, bin aber auch nicht vom Fach. Tatsache ist aber, dass die in der Auftragsbestätigung genannte Geschwindigkeit nach den Regeln der Bundesnetzagentur erreicht werden muss.
 
Wird sie im Falle des TE doch.
 
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