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3 MB/s trotz 50.000 Leitung
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cartridge_case
Fleet Admiral
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owned_you schrieb:nicht bei ADSL/VDSL ... da hast du "deine" Leitung ... was da anliegt liegt auch an.
dass ich nicht lache... wenn die VSt dahinter zu dünn angebunden ist, passen auch nicht mehr alle durch
Arcturus128
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Genau da liegt doch das Problem. Er bezahlt für 50 MBit/s und das Modem synchronisiert nur mit 25 MBit/s, es ist also das falsche Profil geschaltet.hantelfix schrieb:seine box sychronisiert mit 25,1 mb
nicht mit 50
das kann jeder auf bild sehen
Völliger Stuss. Die Infrastruktur wird von allen Nutzern parallel genutzt. Wenn die Bandbreite der Infrastruktur hinter dem DSLAM nicht mehr ausreicht, dann spielt es keine Rolle ob die letzte Meile ganz allein von dir genutzt wird.owned_you schrieb:nicht bei ADSL/VDSL ... da hast du "deine" Leitung ... was da anliegt liegt auch an. Bedeutet aber nicht das dein Gegenüber auch so liefern kann!
Leli196 schrieb:Genau da liegt doch das Problem. Er bezahlt für 50 MBit/s und das Modem synchronisiert nur mit 25 MBit/s, es ist also das falsche Profil geschaltet.
was soll das bringen
wenn seine vekabelung alt ist
wenn seine Leitungsdämpfung hoch ist
und sein Störabstandsmarge klein ist
da ist nur 25 mb möglich
mann kann nicht auf einmal 50 oder 100 profil schalten
Schultzgunter
Lieutenant
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@hantelfix deswegen soll er ja ein Screenshot von denn DSL-Informationen machen !!!
@cartridge_case Doktor Allwissend
@cartridge_case Doktor Allwissend
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cartridge_case
Fleet Admiral
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brauchen wir nicht mehr - hantelfix kann doch scheinbar hellsehen
Arcturus128
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@hantelfix
Ich habe nie behauptet, dass seine Leitung physikalisch nicht am Ende ist. Nichtsdestotrotz ist es nicht in Ordnung den Kunden für 50 MBit/s bezahlen zu lassen und dann nur 25 MBit/s bereitzustellen, VÖLLIG EGAL AUS WELCHEN GRÜNDEN!
Ich habe nie behauptet, dass seine Leitung physikalisch nicht am Ende ist. Nichtsdestotrotz ist es nicht in Ordnung den Kunden für 50 MBit/s bezahlen zu lassen und dann nur 25 MBit/s bereitzustellen, VÖLLIG EGAL AUS WELCHEN GRÜNDEN!
TrafficSic schrieb:
Deine IP Adresse streichst du durch und diene Rufnummer kann jeder sehen
brainDotExe
Captain
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Leli196 schrieb:Nichtsdestotrotz ist es nicht in Ordnung den Kunden für 50 MBit/s bezahlen zu lassen und dann nur 25 MBit/s bereitzustellen
Ein Blick ins Produktinformationsblatt:
https://hilfe-center.1und1.de/bin_dea/article/796656/DSL_DSL_50_MVL_20170511.pdf
Fazit: Man bezahlt schon lange nicht mehr für die Bandbreite, sondern für den Tarif "1&1 DSL 50".
Klar, bei 1und1 ist die Bezeichnung der Tarife verwirrend, aber es gilt auch.
Die Telekom macht es da mMn vorbildlich. In der Tarifsbezeichnung ist keine Bandbreite vorhanden. Dort kann niemand sagen "ich bezahle für 50MBit/s", dort bezahlt man für "MagentaZuhause M".
darkcrawler
Lt. Commander
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Leli196 schrieb:@hantelfix
Ich habe nie behauptet, dass seine Leitung physikalisch nicht am Ende ist. Nichtsdestotrotz ist es nicht in Ordnung den Kunden für 50 MBit/s bezahlen zu lassen und dann nur 25 MBit/s bereitzustellen, VÖLLIG EGAL AUS WELCHEN GRÜNDEN!
erzähl das den telekomiker-kunden (bis zu 16MBit und 2 erhalten)
Arcturus128
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Das ist dann schlichtweg keine mangelnde Vertragserfüllung und kann gekündigt werden. Da gibt es mittlerweile sogar konkrete Regeln von der Bundesnetzagentur:
https://www.bundesnetzagentur.de/Sh...onkretisierung.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Fazit: Meine Aussage war korrekt. Wenn absolut niemals die Maximalbandbreite wenigstens annähernd (90 %) erreicht wird, wird der Vertrag nicht korrekt erfüllt und es kann gekündigt werden. Wenn wie beim TE also nur ein Profil mit 25 MBit/s geschaltet ist, obwohl für 50 MBit/s bezahlt wird, dann kann schlussendlich gekündigt werden.
Die normalerweise zur Verfügung stehende Bandbreite (im Beispiel von 1&1 also 44 MBit/s muss sogar bei 90 % der Messungen erreicht werden.
https://www.bundesnetzagentur.de/Sh...onkretisierung.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Fazit: Meine Aussage war korrekt. Wenn absolut niemals die Maximalbandbreite wenigstens annähernd (90 %) erreicht wird, wird der Vertrag nicht korrekt erfüllt und es kann gekündigt werden. Wenn wie beim TE also nur ein Profil mit 25 MBit/s geschaltet ist, obwohl für 50 MBit/s bezahlt wird, dann kann schlussendlich gekündigt werden.
Die normalerweise zur Verfügung stehende Bandbreite (im Beispiel von 1&1 also 44 MBit/s muss sogar bei 90 % der Messungen erreicht werden.
brainDotExe
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Ich weiß nicht wie das bei 1und1 ist, aber die Telekom teilt in der Auftragsbestätigung das DSL Profil und somit die maximale Bandbreite mit. Wenn also nur VDSL25 verfügbar ist, wird dies auch so als maximale Bandbreite dem Kunden mitgeteilt.
Kommt also jetzt ganz darauf an, was 1und1 dem Kunden als Vertragsbestandteil bestätigt hat.
Und zu dem "obwohl für 50 MBit/s bezahlt wird", 25MBit/s kosten gleich viel
Kommt also jetzt ganz darauf an, was 1und1 dem Kunden als Vertragsbestandteil bestätigt hat.
Und zu dem "obwohl für 50 MBit/s bezahlt wird", 25MBit/s kosten gleich viel
Hägar Horrible
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Leli196 schrieb:Das ist dann schlichtweg keine mangelnde Vertragserfüllung und kann gekündigt werden.
Das stimmt so absolut nicht. Wenn man sich mal die Mühe machen würde ins Angebot von 1&1 zu schauen anstatt munter drauf los zu tippen:
Es gibt Drei Sorten DSL-Verträge:
- Bis zu 16k
- bis zu 50k
- bis zu 100k
Der Vertrag wird also erfüllt und kann nicht gekündigt werden
Shadow Complex
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Ihm wurde aller Wahrscheinlichkeit bei der Auftragsbestätigung mitgeteilt dass nur das 25.000er Profil geschalten werden kann. Mit der Option dennoch zu schalten oder den Vertrag wieder aufzuheben.
Ist bei der Telekom viel transparenter weil man dies sofort angezeigt wird.
So oder so: entscheidet man sich bewusst für 25.000 oder gegen den Vertrag. Also wird der Vertrag auf jeden Fall erfüllt weil er dem entspricht was man aktiv zugesprochen hat.
Ist bei der Telekom viel transparenter weil man dies sofort angezeigt wird.
So oder so: entscheidet man sich bewusst für 25.000 oder gegen den Vertrag. Also wird der Vertrag auf jeden Fall erfüllt weil er dem entspricht was man aktiv zugesprochen hat.
brainDotExe
Captain
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Leli196 schrieb:Mit Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab, mit gegenständlich 50 MBit/s. Mit Auftragsbestätigung wird dieser Vertrag dann von dem ISP angenommen. Steht in der Auftragsbestätigung dann drin, dass 50 MBit/s nicht verfügbar sind ist das rechtlich gesehen eine Ablehnung des Angebots und gleichzeitig die Unterbreitung eines neuen Angebotes. Dies hat der Kunde ja gar nicht angenommen und rechtlich gesehen ist gar kein Vertrag zustande gekommen.
Durch "nichtstun" hat der Kunde das "Angebot" der Auftragsbestätigung angenommen.
Wie gesagt, zumindest bei der Telekom ist das viel transparenter gelöst.
Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot zum Abschluss von "MagentaZuhause M", ohne eine zugesicherte Bandbreite, ab.
Die Telekom teilt dann in der Auftragsbestätigung mit, welche Geschwindigkeit Vertragsbestandteil ist.
Der Kunde kann dann 14 Tage vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm die Geschwindigkeit nicht passt.
Arcturus128
Captain
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Also ich bezweifle stark, dass man durch Nichtstun ein Angebot auf Vertragsschluss annehmen kann, bin aber auch nicht vom Fach. Tatsache ist aber, dass die in der Auftragsbestätigung genannte Geschwindigkeit nach den Regeln der Bundesnetzagentur erreicht werden muss.
Shadow Complex
Lt. Commander
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Wird sie im Falle des TE doch.
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